Da es sich ja gar nicht um einen Schaden in meiner Wohnung handelt und auch nicht klar ist, ob meine Wohnung an dem Schaden in der Nachbarwohnung überhaupt "beteiligt" ist, stellt sich die Frage, inwieweit ich hier überhaupt zur Mitwirkung verpflichtet bin, im Sinne von Handwerkern, die ich in meine Wohnung lassen muss? Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...
Hallo,
kannst du das mit 100 prozentiger Sicherheit ausschließen, ich denke nicht dass hier ausreichend Fachkenntnisse vorhanden sind und es nicht auszuschließen ist dass auch diese Wohnung betroffen sein kann.
Wieviele Handwerkertermine muss ich eigentlich für die Besichtigung akzeptieren (es geht nicht um die Durchführung der eigentlichen Reparatur!)? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass ich, nur weil meiner Vermieterin der Preis oder das was der von ihr beauftragte Handwerker festgestellt hat nicht passt, 100 Handwerker zur Besichtigung in meine Wohnung lassen muss. Ich habe gelesen, dass ich mehr als 3 Termine pro Monat für alternative Handwerksfirmen (verschiedene Kostenvoranschläge zur Behebung des gleichen Schadens) nicht hinnehmen muss. Ist das richtig? (LG Frankfurt v. 24.5.2002, Az.: 2/17 S 194/01)
Vergiss mal diese Urteilsberuferei, hier geht es darum und daran musst auch du dich beteiligen, dass ausgeschlossen wird und festgestellt wird, woher der Schaden kommt und in wie weit das Gebäude weiter davon betroffen ist und sein wird, auch deine Wohnung.
Stoisches festhalten an einer Streitkultur hilft nicht weiter, was glaubst du wie schnell die Freundschaft zur Nachbarin vorbei ist wenn die mitbekommt, dass du den Vermieter in der Schadenaufnahme und Schadenbeseitigung blockierst!
Bin ich verpflichtet anwesend zu sein? Oder kann ich nicht auch den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen, der dem Handwerker Zutritt zum Balkon verschafft? Die vermutlich einfachste meiner Fragen...
Das musst du doch selber wissen, ich wollte niemanden in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung haben, zudem kann man sich sehr gut bei den Handwerkern geeignete Informationen besorgen, die man sonst vielleicht nicht über den Schaden bekommen hätte.
Wenn ich einem Dritten meinen Wohnungsschlüssel für die Besichtigung zur Verfügung stelle, kann ich dann bestimmen dass ich den nur meiner Vermieterin persönlich zur Verfügung stelle oder darf sie den dann auch ohne mein (Einverständnis) an Dritte durch sie bevollmächtigte Personen weitergeben? Kann sie jeden bevollmächtigen oder gibt es da Einschränkungen?
Schonmal vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen!
Langsam wird's lächerlich, es kann dir doch ziemlich egal sein, wenn du nicht anwesend sein willst woher soll denn jemand wissen wer sich alles in deiner Wohnung tummelt wenn derjenige mit Schlüsselaufsicht einfach irgend jemanden den Schlüssel gibt. So verfüge man dass derjenige der die Schlüsselaufsicht hat, mit in die Wohnung geht und der Schadenaufnahme beiwohnt, so einfach ginge das.
Gruß
BHShuber