Beiträge von BHShuber

    Da es sich ja gar nicht um einen Schaden in meiner Wohnung handelt und auch nicht klar ist, ob meine Wohnung an dem Schaden in der Nachbarwohnung überhaupt "beteiligt" ist, stellt sich die Frage, inwieweit ich hier überhaupt zur Mitwirkung verpflichtet bin, im Sinne von Handwerkern, die ich in meine Wohnung lassen muss? Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...

    Hallo,

    kannst du das mit 100 prozentiger Sicherheit ausschließen, ich denke nicht dass hier ausreichend Fachkenntnisse vorhanden sind und es nicht auszuschließen ist dass auch diese Wohnung betroffen sein kann.

    Wieviele Handwerkertermine muss ich eigentlich für die Besichtigung akzeptieren (es geht nicht um die Durchführung der eigentlichen Reparatur!)? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass ich, nur weil meiner Vermieterin der Preis oder das was der von ihr beauftragte Handwerker festgestellt hat nicht passt, 100 Handwerker zur Besichtigung in meine Wohnung lassen muss. Ich habe gelesen, dass ich mehr als 3 Termine pro Monat für alternative Handwerksfirmen (verschiedene Kostenvoranschläge zur Behebung des gleichen Schadens) nicht hinnehmen muss. Ist das richtig? (LG Frankfurt v. 24.5.2002, Az.: 2/17 S 194/01)

    Vergiss mal diese Urteilsberuferei, hier geht es darum und daran musst auch du dich beteiligen, dass ausgeschlossen wird und festgestellt wird, woher der Schaden kommt und in wie weit das Gebäude weiter davon betroffen ist und sein wird, auch deine Wohnung.

    Stoisches festhalten an einer Streitkultur hilft nicht weiter, was glaubst du wie schnell die Freundschaft zur Nachbarin vorbei ist wenn die mitbekommt, dass du den Vermieter in der Schadenaufnahme und Schadenbeseitigung blockierst!

    Bin ich verpflichtet anwesend zu sein? Oder kann ich nicht auch den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen, der dem Handwerker Zutritt zum Balkon verschafft? Die vermutlich einfachste meiner Fragen...

    Das musst du doch selber wissen, ich wollte niemanden in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung haben, zudem kann man sich sehr gut bei den Handwerkern geeignete Informationen besorgen, die man sonst vielleicht nicht über den Schaden bekommen hätte.

    Wenn ich einem Dritten meinen Wohnungsschlüssel für die Besichtigung zur Verfügung stelle, kann ich dann bestimmen dass ich den nur meiner Vermieterin persönlich zur Verfügung stelle oder darf sie den dann auch ohne mein (Einverständnis) an Dritte durch sie bevollmächtigte Personen weitergeben? Kann sie jeden bevollmächtigen oder gibt es da Einschränkungen?


    Schonmal vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen!

    Langsam wird's lächerlich, es kann dir doch ziemlich egal sein, wenn du nicht anwesend sein willst woher soll denn jemand wissen wer sich alles in deiner Wohnung tummelt wenn derjenige mit Schlüsselaufsicht einfach irgend jemanden den Schlüssel gibt. So verfüge man dass derjenige der die Schlüsselaufsicht hat, mit in die Wohnung geht und der Schadenaufnahme beiwohnt, so einfach ginge das.

    Gruß

    BHShuber

    Für rein juristische Fragen sind Anwälte gegen Bezahlung zuständig. Hier kann - und darf niemand eine rechtlich verbindliche Auskunft geben, das würde gegen die Forenregeln verstoßen.

    Hallo,

    es geht hier aber nicht um eine juristische Auskunft, es geht hier um eine juristische Einschätzung ohne jegliche Wertung, ansonsten dürften wir hier über so gut wie nichts diskutieren.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    vielleicht nochmal zum Verständnis zum Bestimmungsmerkmal des häufigen Zugriffs kommt auch noch das Bestimmungsmerkmal Reparatur, da man aber in den seltensten Fällen eine Tür und Fensterdichtung reparieren kann, findet der Austausch statt und das ist eine Erneuerung, selbst wenn es der Fenstergriff wäre fällt der Austausch nicht mehr unter Reparatur und auch nicht mehr unter die Kleinreparaturklausel.

    Gruß

    BHShuber

    Dass die Toilette keine Heizung hat, war von Anfang an klar. Nur, dass es in dem Raum so kalt werden würde, nicht. Ich hatte gehofft, dass eine Mindesttemperatur gewährleistet werden muss.

    Die Tür würde ich nur ungern auflassen.

    Hallo,

    wie hoch wäre denn dann deiner Meinung nach die Mindesttemperatur im WC?

    Vor allem in dem Wissen, dass dieses WC nicht mit einem Heizkörper oder Wärmequelle ausgestattet ist?

    Diese für dich empfindliche Mindesttemperatur kann ohne viel Aufwand mittels Heizstrahler hergestellt werden, sofern sich im WC eine Steckdose befindet, da es für dich zuviel verlangt ist die Tür offen stehen zu lassen wenn du nicht grad auf dem Topf sitzt kann dir wohl nur eines helfen, warme Gedanken.

    Zu mehr ist der Vermieter nicht verpflichtet. Besonders in Kenntnis dessen, dass es keine Wärmequelle gibt, anders gelagert wäre der Fall, das WC wäre mit einer Wärmequelle ausgestattet und diese funktioniert nicht richtig wenn diese Vermieterseits gestellt worden wäre.

    Dem ist aber nicht so und war auch bei Anmietung nicht so, so nahm der Mieter diesem Umstand bei Anmietung billigend Inkauf.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    dieser Zustand war doch sicherlich bei Anmietung der Wohnung bekannt, wenn man sich das ganze Fenster so ansieht, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass so ein Zimmer kaum zu beheizen ist, dann kann der Mieter die Miete nicht mindern und der Vermieter wäre auch nicht verpflichtet hier eine Änderung herbeizuführen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Abhilfe leistet auch eine offene Toilettentüre dann kann die Wärme der restlichen Wohnung auch dorthin.

    Wenn die Wohnung in diesem Zustand angemietet wurde dann ist der Vermieter zu keiner Änderung verpflichtet noch kann der Mieter hier eine Änderung fordern und keineswegs die Miete mindern.

    Gruß

    BHShuber

    dann ob er überhaupt für die fristlose Kündigung heranzuziehen ist.

    Hallo,

    und dies dürfte wahrlich nicht der Fall sein, lediglich nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug setzten mit einer Frist von 30 Tagen, danach kann er mittels Mahnbescheid den ausstehenden Betrag fordern.

    Ein Sonderkündigungsrecht tritt nicht ein, die Nachzahlung von Nebenkosten sind nicht mehr Bestandteil der Mietzahlungen.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Gruß

    BHShuber

    Ja natürlich, aber ich verdiene leider auch nicht soviel um einen Betrag von 510 € zusätzlich zu der fälligen Miete von 380€ für Dezember mit einmal zu bezahlen, das kann nur in Raten passieren. Das es mein Fehler ist, ist mir auch sehr wohl bewusst, ich will nur alle Möglichkeiten in betracht ziehen um in meiner Wohnung bleiben zu können, was sicherlich verständlich ist.

    Der setzt sich zusammen aus den Mieten für Juli bis November, wobei wie bereits gesagt nur 130 € im Juli und eine volle Miete von August offen sind, also quasi 510 € anstatt 1320,- €.

    Gruß

    Stefan

    Hallo,

    hierfür gibt es Institutionen wie z. B. das Jobcenter zum Beantragen von Aufstockergeld oder auch beim zuständigen Sozialbürgerhaus im Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einen Antrag stellen auf Darlehen zur Begleichung von Mietschulden, dann wäre zumindest das vom Tisch.

    Gruß

    BHShuber

    Desweiteren habe ich festgestellt das in der Aufführung des Mietobjekts, in der Kündigung, nicht die richtige Adresse des Mietobjekts genannt wird sondern eine falsche Straße angegeben wurde.

    Ist die Kündigung dann trotzdem rechtskräftig? Immerhin handelt es hier sich um einen Formfehler.


    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

    Hallo,

    wie wäre es denn, nicht einen Formfehler oder sonstigen Fehler von Seiten des Vermieters zu suchen sondern alle Hebel in Bewegung zu setzen den säumigen Betrag zu entrichten und ein wenig Einsicht auf das eigene Fehlverhalten an den Tag zu legen?

    Gruß

    BHShuber

    Danke für eure Meinungen!

    weiß vielleicht noch jemand in welchem Zeitraum der Vermieter auf die Briefe antworten muss? Habe irgendwo mal was von 10 Werktagen gehört, aber bin mir nicht mehr sicher. Ich musste ja 1,5 Monate auf die Antwort warten, aber auch nur weil ich nach 1 Monat dort noch angerufen habe, dass die mal aufwachen, erst dann haben die sich mit meiner Post befasst.

    Hallo Roman,

    erfreut, dass mein Beitrag als das aufgefasst wurde wie ich es meinte, ist das Problem, welches durchaus nachvollziehbar ist, dass man dem Vermieter die Möglichkeit der Beseitigung eines Mangels einräumen muss.

    So wäre das Vorhaben einigermaßen strategisch zu meistern, wie z. B.

    lass den Vermieter den Schimmel beseitigen, zeitnah, sollt diese wieder auftreten obwohl nachweisbar ausreichend geheizt und gelüftet wird, das kann man mir einfachen Datenloggern nachweisen, dann den Vermieter nochmals auffordern die Angelegenheit dauerhaft zu bereinigen, die Miete unter Vorbehalt der dauerhaften Mängelbeseitigung zahlen und sich entweder eine Mietminderung vorbehalten oder zeitgleich durchführen, kuck mal hier:

    Miete mindern richtig

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    dann ziehst du die Summe ab oder verrechnest mit deiner Nachzahlung sofern vorhanden und wartest was passiert.

    Gruß

    BHShuber

    Okay vielen Dank für die Ratschläge!

    und wie sieht es mit der Mietminderung wegen Schimmel aus?...wir haben jedes Jahr das gleiche Problem, sogar die teure Küchenmöbel wurde beschädigt. Wir lüften und heizen so gut es geht. Die Wände sind kalt und feucht, dass sich sogar Rost auf den Metallhalterungen der Schränke gebildet hat. Das liegt 100% an der Bauweise, fehlende Dämmung, zugebaute Lüftungsrohre. Vonovia bietet uns an den Schimmel zu beseitigen, aber das ist ja kein Einzelfall mit dem Schimmel, sondern ein Dauerproblem, das wird nie weggehen. Es ist auch leichter den Schimmel am Wochenende selbst zu beseitigen, statt Wochen auf Vonovia zu warten extra einen Tag Urlaub nehmen, dass man in der Wohnung sein kann, wenn die Arbeiten durchgeführt werden.

    Wäre in diesem Fall eine Mietminderung angemessen, oder braucht man sich auch da keine Hoffnungen zu machen?

    Viele Grüße

    Roman

    Hallo,

    eine Mietminderung in Betracht zu ziehen weil man dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt diesen zu beseitigen dürfte schwer zu erklären sein.

    Kann es sein, dass dein Anspruchsdenken nicht weiter als über eine Mietminderung hinausgeht, in diesem Fall würde ich zu 100% die Miete mindern, dann hat sich das Problem spätestens nach 3 Monaten erledigt.

    Gruß

    BHSHuber

    Guten Abend,

    es liegt bei meiner Familie folgende Situation vor. Wir wohnen in einer Mietwohnung und der Vermieter ist Vonovia. Im Oktober fanden Modernisierungsarbeiten in der Wohnung über uns statt, da der alte Mieter ausgezogen ist. Ab 7 Uhr waren wir einem extremen Lärm ausgesetzt, dass man sich nicht normal Unterhalten konnte und am liebsten schnell aus der Wohnung wollte. Somit war der ganze Urlaub sozusagen versaut. Mittagsruhezeiten wurden von den Arbeitern oft nicht eingehalten. Dazu kam die Staubemission im Treppenhaus, weil sie ihren Dreck nach der Arbeit nicht aufgeräumt haben, man musste sie erst darauf hinweisen. In den kalten Nächten ließen sie die Fenster in der Wohnung offen, somit kühlte sich unsere Wohnung ebenfalls ab. Am 16.10 haben wir eine Mietminderung bei Vonovia beantragt und erst am 2.12!!!! eine Antwort erhalten.. 3 Briefe wurden einfach ignoriert, habe dann dort angerufen und sie darauf hingewiesen, dass Briefe auch mal beantwortet werden müssen. Erst danach haben die sich bewegt. Eine Mietminderung wurde von Vonovia natürlich abgelehnt, anders kennt man dieses Unternehmen ja nicht. Was denken Sie lohnt es sich mit einem Anwalt um eine Mietminderung zu kämpfen, oder hat man da eher wenig Chancen?

    Viele Grüße

    Roman

    Hallo,

    nach den Erläuterungen meiner Vorschreiber kann man zusammenfassend sagen: vergebene Liebesmühen!

    Aber, viel gelernt für künftige Gegebenheiten!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es zählt der aktuelle Mietvertrag.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    so ist es, doch könnte man durchaus argumentieren, dass der jetzt angeführte Eigenbedarf absehbar war bei Vertragsschluss und gegen die Kündigung vorgehen.

    Kommt eben jetzt darauf an, wie weit wollt ihr gehen und was seid ihr bereit dafür zu tun?

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    dies bestimmt aber nicht mehr der Vermieter, dies bestimmt das Familiengericht, insofern die Dame auch noch durch eine Behinderung gehandikapt ist, wird wohl auf Antrag die Wohnung zugewiesen der Vermieter verpflichtet das Mietverhältnis mit ihr weiterzuführen und die Dame dazu geeignete Anträge bei JC und Sozialbürgerhaus zu stellen dass die Mietzinszahlung gesichert ist.

    Wir bewegen und hier komplett weg vom Mietrecht, sobald das Familiengericht hier einschreitet ist Schicht im Schacht, diese Argumente hatte ich als Vermieter auch gebracht, das wurde abgeschmettert.

    Gruß

    BHSHuber

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