Folgen Mangelhaftes Einzugsprotokoll

  • Hallo liebes Forum,

    ich plane Ende Februar umzuziehen.

    Meine jetzige Wohnung haben wir zum 01.04.14 gemietet und dabei ein Übergabeprotokoll unterschrieben.

    Im Protokoll wurden keinerlei Angaben über Mängel gemacht, aber auch keine Aussage getroffen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bzw. i.O. ist. (Mir ist klar, dass das ganz schön doof von mir war)

    Leider gab es aber auch einige Mängel. Diese Mängel habe ich fotografiert und mir selbst per E-Mail geschickt. Kann also belegen, dass die Mängel am ca. 13.04.14 schon vorhanden waren.

    Wer ist jetzt in der Beweispflicht, dass wir die vorhandenen Mängel verursacht bzw. eben nicht verursacht haben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Erik

  • Wer ist jetzt in der Beweispflicht, dass wir die vorhandenen Mängel verursacht bzw. eben nicht verursacht haben?

    Derjenige, der eine Forderung stellt, muss beweisen, dass der Schaden von dir verursacht wurde. Da du aber anhand der Fotos beweisen kannst, dass du nicht der Verursacher bist, hast du recht gute Karten in einem zu erwartenden Rechtsstreit. Stell dich darauf ein, dass der Vermieter sich an der Kaution schadlos hält.

  • Hallo,

    wurden denn diese Mängel dem Vermieter gemeldet?

    Im Protokoll wurden keinerlei Angaben über Mängel gemacht, aber auch keine Aussage getroffen, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bzw. i.O. ist. (Mir ist klar, dass das ganz schön doof von mir war)

    Wieso?

    Wenn keine Mängel im Prokokoll aufgeführt waren und sind geht man davon aus, dass die Wohnung bei Übernahme in vertragsgemäßen Zustand war!

    Sollten während der Mietzeit Mängel aufgetreten sein, was ja nicht auszuschließen ist, dann meldet man das dem Vermieter mit der Bitte um Beseitigung.

    Das Protokoll zeigt lediglich den Ist-Zustand bei Übernahme der Wohnung und den Ist-Zustand bei Rückgabe der Mietsache, es kommt auf die Mängel oder Schäden an wer diese zu beweisen hat, das kann man ohne davon Kenntnis zu haben schwerlich beurteilen, so wird es auch dem Vermieter gehen, wenn diese Mängel nicht gemeldet wurden.

    Also, um was genau geht es denn jetzt?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo.

    Die Mängel waren schon bei Einzug vorhanden (gesprungene Fliesen, Klebereste an Fenstern, schlecht tapeziert, ...) Deswegen wurden diese nicht gemeldet. Mittlerweile hat der Verwalter gewechselt und wir rechnen damit, dass der neue Verwalter uns die Mängel beheben lassen will, obwohl sie nicht von uns verursacht wurden. Deswegen meine Frage: können wir mit den Bildern, trotz mangelhaftem Protokoll, beweisen, dass die Schäden nicht von uns verursacht wurden?

    Im Protokoll wurden eben keine Mängel benannt, aber auch die Felder "es wurden keine Mängel festgestellt" und "Raum xy hatte keine Mängel" sind frei geblieben.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Erik (1. Dezember 2017 um 14:12)

  • Hallo.

    Die Mängel waren schon bei Einzug vorhanden (gesprungene Fliesen, Klebereste an Fenstern, schlecht tapeziert, ...) Deswegen wurden diese nicht gemeldet. Mittlerweile hat der Verwalter gewechselt und wir rechnen damit, dass der neue Verwalter uns die Mängel beheben lassen will, obwohl sie nicht von uns verursacht wurden. Deswegen meine Frage: können wir mit den Bildern, trotz mangelhaftem Protokoll, beweisen, dass die Schäden nicht von uns verursacht wurden?

    Im Protokoll wurden eben keine Mängel benannt, aber auch die Felder "es wurden keine Mängel festgestellt" und "Raum xy hatte keine Mängel" sind frei geblieben.

    Grüße

    Hallo,

    das ist schlecht aber auch nicht ganz schlecht, denn der Vermieter muss dem Beweis antreten dass ihr die Schäden verursacht habt, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen würde.

    Er könnte auch hergehen und die Schadenhöhe einfach von der Kaution abziehen, dann hast du den Ball und musst auf Herausgabe klagen, wenn der Vermieter dann die Schäden anführen würde, muss er auch beweisen dass diese dem Mieter zu zuschreiben sind.

    Das Protokoll bei Einzug könnte sich da für dich als nachteilig erweisen, könnte.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Der neue Verwalter scheint das alte Protokoll nicht zu haben. Könnte es Sinn machen sich dumm zu stellen und das alte Protokoll "verschwinden" zu lassen? Was ist besser: kein Protokoll oder das schlechte Protokoll?

    Grüße

    Erik

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