Liebe Forummitglieder,
wer kennt sich aus. Der Ehemann ist ausgezogen, dabei hat er seine Frau überredet, eine Kündigung für die gemeinsame Wohnung zu unterschreiben. Für die Frau waren die Folgen dieser Unterschrift nicht bewusst, da sie sich nicht mit deutschen Recht auskennt, sie ist Ausländerin. Der Mann hat zu ihr gesagt, sie kann trotz Kündigung in der Wohnung bleiben, und sie hat ihm geglaubt.
was kann man tun ? die Frau möchte in der Wohnung bleiben, sie ist schwerbehidert. Ich habe § 119 Abs.1 BGB gefunden, eine Willenserklärung angefochten werden, wenn der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum). Trifft das zu? Kann man das Schreiben damit begründen und mit welchen Aussicht auf Erfolg?
es gibt noch§ 123 BGB, der Erklärende anfechten kann, wenn er zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung gekommen ist. Ist das der Fall?
Ich möchte der Frau helfen. Andere Wohnung ist schwer zu finden und ein Ümzug stelt für Sie besondere Härte an, seelisch und finanziell, da Sie mittellos ist.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Kündigung anzufechten?
Ich warte gespannt auf eure Antworten.
Grüße
dorinate