Mietminderung wegen Modernisierungsarbeiten in der Wohnung darüber

  • Guten Abend,

    es liegt bei meiner Familie folgende Situation vor. Wir wohnen in einer Mietwohnung und der Vermieter ist Vonovia. Im Oktober fanden Modernisierungsarbeiten in der Wohnung über uns statt, da der alte Mieter ausgezogen ist. Ab 7 Uhr waren wir einem extremen Lärm ausgesetzt, dass man sich nicht normal Unterhalten konnte und am liebsten schnell aus der Wohnung wollte. Somit war der ganze Urlaub sozusagen versaut. Mittagsruhezeiten wurden von den Arbeitern oft nicht eingehalten. Dazu kam die Staubemission im Treppenhaus, weil sie ihren Dreck nach der Arbeit nicht aufgeräumt haben, man musste sie erst darauf hinweisen. In den kalten Nächten ließen sie die Fenster in der Wohnung offen, somit kühlte sich unsere Wohnung ebenfalls ab. Am 16.10 haben wir eine Mietminderung bei Vonovia beantragt und erst am 2.12!!!! eine Antwort erhalten.. 3 Briefe wurden einfach ignoriert, habe dann dort angerufen und sie darauf hingewiesen, dass Briefe auch mal beantwortet werden müssen. Erst danach haben die sich bewegt. Eine Mietminderung wurde von Vonovia natürlich abgelehnt, anders kennt man dieses Unternehmen ja nicht. Was denken Sie lohnt es sich mit einem Anwalt um eine Mietminderung zu kämpfen, oder hat man da eher wenig Chancen?

    Viele Grüße

    Roman

  • Also Renovierungsarbeiten zu normalen Arbeitszeiten an Werktagen, sind eigentlich eine Normalität. Rückwirkend jemandem klar zu machen, das eure Wohnung in der Zeit nur eingeschränkt nutzbar war, halte ich für schwierig, zumal ihr sie wohl genutzt habt?

    Ich persönlich glaube nicht das sich der Gang zum Anwalt lohnen würde, abgesehen vom Anwalt natürlich.

  • Eine volle Mietzahlung ohne Vorbehalt schließt eine rückwirkende Mietminderung raus. Wenn du also schon für Oktober, November volle Miete gezahlt hast, scheidet eine Minderung aus für diese Zeit. Daran ändert auch nichts, wenn du geschrieben hast, das du die Miete mindern willst.

    Außerdem gibt es einen Ausschluss bei energetischen Modernisierungsarbeiten für die ersten 3 Monate. Ob das jetzt nur für den Mieter gilt in dessen Wohnung dies vorgenommen wird oder für sämtliche Mieter weiß ich jetzt nicht, aber weiß ich jetzt nicht.

    Auch bleibt es dann fraglich ob und in welcher Höhe eine Mietminderung überhaupt möglich ist.

    Wenn die Arbeiten mittlerweile abgeschlossen sind, dann sehe ich schlechte Aussichten für dich. Wenn die Arbeiten noch andauern und das auch absehbar lange, dann könnte sich das lohnen.

  • Guten Abend,

    es liegt bei meiner Familie folgende Situation vor. Wir wohnen in einer Mietwohnung und der Vermieter ist Vonovia. Im Oktober fanden Modernisierungsarbeiten in der Wohnung über uns statt, da der alte Mieter ausgezogen ist. Ab 7 Uhr waren wir einem extremen Lärm ausgesetzt, dass man sich nicht normal Unterhalten konnte und am liebsten schnell aus der Wohnung wollte. Somit war der ganze Urlaub sozusagen versaut. Mittagsruhezeiten wurden von den Arbeitern oft nicht eingehalten. Dazu kam die Staubemission im Treppenhaus, weil sie ihren Dreck nach der Arbeit nicht aufgeräumt haben, man musste sie erst darauf hinweisen. In den kalten Nächten ließen sie die Fenster in der Wohnung offen, somit kühlte sich unsere Wohnung ebenfalls ab. Am 16.10 haben wir eine Mietminderung bei Vonovia beantragt und erst am 2.12!!!! eine Antwort erhalten.. 3 Briefe wurden einfach ignoriert, habe dann dort angerufen und sie darauf hingewiesen, dass Briefe auch mal beantwortet werden müssen. Erst danach haben die sich bewegt. Eine Mietminderung wurde von Vonovia natürlich abgelehnt, anders kennt man dieses Unternehmen ja nicht. Was denken Sie lohnt es sich mit einem Anwalt um eine Mietminderung zu kämpfen, oder hat man da eher wenig Chancen?

    Viele Grüße

    Roman

    Hallo,

    nach den Erläuterungen meiner Vorschreiber kann man zusammenfassend sagen: vergebene Liebesmühen!

    Aber, viel gelernt für künftige Gegebenheiten!

    Gruß

    BHShuber

  • Okay vielen Dank für die Ratschläge!

    und wie sieht es mit der Mietminderung wegen Schimmel aus?...wir haben jedes Jahr das gleiche Problem, sogar die teure Küchenmöbel wurde beschädigt. Wir lüften und heizen so gut es geht. Die Wände sind kalt und feucht, dass sich sogar Rost auf den Metallhalterungen der Schränke gebildet hat. Das liegt 100% an der Bauweise, fehlende Dämmung, zugebaute Lüftungsrohre. Vonovia bietet uns an den Schimmel zu beseitigen, aber das ist ja kein Einzelfall mit dem Schimmel, sondern ein Dauerproblem, das wird nie weggehen. Es ist auch leichter den Schimmel am Wochenende selbst zu beseitigen, statt Wochen auf Vonovia zu warten extra einen Tag Urlaub nehmen, dass man in der Wohnung sein kann, wenn die Arbeiten durchgeführt werden.

    Wäre in diesem Fall eine Mietminderung angemessen, oder braucht man sich auch da keine Hoffnungen zu machen?

    Viele Grüße

    Roman

  • Okay vielen Dank für die Ratschläge!

    und wie sieht es mit der Mietminderung wegen Schimmel aus?...wir haben jedes Jahr das gleiche Problem, sogar die teure Küchenmöbel wurde beschädigt. Wir lüften und heizen so gut es geht. Die Wände sind kalt und feucht, dass sich sogar Rost auf den Metallhalterungen der Schränke gebildet hat. Das liegt 100% an der Bauweise, fehlende Dämmung, zugebaute Lüftungsrohre. Vonovia bietet uns an den Schimmel zu beseitigen, aber das ist ja kein Einzelfall mit dem Schimmel, sondern ein Dauerproblem, das wird nie weggehen. Es ist auch leichter den Schimmel am Wochenende selbst zu beseitigen, statt Wochen auf Vonovia zu warten extra einen Tag Urlaub nehmen, dass man in der Wohnung sein kann, wenn die Arbeiten durchgeführt werden.

    Wäre in diesem Fall eine Mietminderung angemessen, oder braucht man sich auch da keine Hoffnungen zu machen?

    Viele Grüße

    Roman

    Hallo,

    eine Mietminderung in Betracht zu ziehen weil man dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt diesen zu beseitigen dürfte schwer zu erklären sein.

    Kann es sein, dass dein Anspruchsdenken nicht weiter als über eine Mietminderung hinausgeht, in diesem Fall würde ich zu 100% die Miete mindern, dann hat sich das Problem spätestens nach 3 Monaten erledigt.

    Gruß

    BHSHuber

  • Naja meine Meinung ist, dass man die volle Miete nur für eine Wohnung ohne dauerhafte Mängel (wie z. B Schimmel) bezahlen sollte, deswegen der Ansatz mit der Mietminderung . Ist eben ärgerlich, dass die Küche für die man 5 Jahre gespart hat, wegen so einem Mist im Arsch ist. Ja man kann dem Vermieter die Möglichkeit geben den Schimmel zu beseitigen, bloß nächstes Jahr ist es wieder das gleiche Problem. Da kann man eigentlich nur eine neue Wohnung bei einem anderen Vermieter suchen. Vonovia würde ich keinem empfehlen, Hausmeister fühlt sich für nichts zuständig, wird nichts verbessert sondern immer nur die Miete erhöht, antworten Monate nicht auf Briefe. Bei meinen Großeltern wird das Haus ( 15 Etagen) komplett renoviert von Vonovia, was ja auch eine gute Sache ist, aber die Zustände sind erschreckend. Die Bewohner müssen die Containertoiletten und Duschen draußen benutzen, man stelle sich das jetzt vor Nachts bei Minusgraden, bei alten oder behinderten Menschen mit Rollstuhl... und sowas in Deutschland. In Moskau bei einem Bekannten hat jeder Bewohner eine andere Übergangswohnung bekommen für den Zeitraum, als das Haus renoviert wurde nur als Beispiel ...

  • Eine Mietminderung für Schimmel ist natürlich möglich. Auch muss man schauen wodurch dieser verursacht wird.

    Aber das Forum kann da nicht viel machen, da wir weder die Ursache, noch das Ausmaß oder die Art des Schimmels kennen.

    Ich kann deinen Wunsch nach Mietminderung verstehen, aber kann da nur raten wirklich das Geld beim Mietverein oder einen Juristen zu investieren für eine fundierte Beratung im Einzelfall.

  • Danke für eure Meinungen!

    weiß vielleicht noch jemand in welchem Zeitraum der Vermieter auf die Briefe antworten muss? Habe irgendwo mal was von 10 Werktagen gehört, aber bin mir nicht mehr sicher. Ich musste ja 1,5 Monate auf die Antwort warten, aber auch nur weil ich nach 1 Monat dort noch angerufen habe, dass die mal aufwachen, erst dann haben die sich mit meiner Post befasst.

  • weiß vielleicht noch jemand in welchem Zeitraum der Vermieter auf die Briefe antworten muss?

    Also ich wüsste nicht das es eine Pflicht zu Beantwortung eines Mieterscheibens geben würde? Sicher, 10 Tage sind nett, aber unmittlelbare Konsequenzen aus der später oder selbst nichtbeantwortung eines solchen formlosen Schreibens sind mir nicht bekannt.

    Das könnte höchstens später vor Gericht interessieren.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (4. Dezember 2017 um 15:51)

  • Danke für eure Meinungen!

    weiß vielleicht noch jemand in welchem Zeitraum der Vermieter auf die Briefe antworten muss? Habe irgendwo mal was von 10 Werktagen gehört, aber bin mir nicht mehr sicher. Ich musste ja 1,5 Monate auf die Antwort warten, aber auch nur weil ich nach 1 Monat dort noch angerufen habe, dass die mal aufwachen, erst dann haben die sich mit meiner Post befasst.

    Hallo Roman,

    erfreut, dass mein Beitrag als das aufgefasst wurde wie ich es meinte, ist das Problem, welches durchaus nachvollziehbar ist, dass man dem Vermieter die Möglichkeit der Beseitigung eines Mangels einräumen muss.

    So wäre das Vorhaben einigermaßen strategisch zu meistern, wie z. B.

    lass den Vermieter den Schimmel beseitigen, zeitnah, sollt diese wieder auftreten obwohl nachweisbar ausreichend geheizt und gelüftet wird, das kann man mir einfachen Datenloggern nachweisen, dann den Vermieter nochmals auffordern die Angelegenheit dauerhaft zu bereinigen, die Miete unter Vorbehalt der dauerhaften Mängelbeseitigung zahlen und sich entweder eine Mietminderung vorbehalten oder zeitgleich durchführen, kuck mal hier:

    Miete mindern richtig

    Gruß

    BHSHuber

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