Beiträge von Gruwo

    Zitat

    Der Hof ist stehst aufgeräumt, die Sachen liegen an der Seite und gefährden auch nicht die (hoffentlich nie nötig werdende) Arbeit der Feuerwehr oder so

    Und genau darüber läßt sich sicherlich vortrefflich streiten.

    Fakt ist nun einmal, dass derartige Gegenstände sicherlich nichts im Hof verloren haben. Oder wurde dieser im Mietvertrag als Lagerfläche mit vermietet? Ich glaube kaum.

    Das kurioseste was mir von einem Mieter gezeigt wurde waren unregelmäßige tennisballgroße runde dunkle Flecken an einer teapzierten Wand...

    In diesem Fall handelte es sich aber um eine Außenwand in einem Altbau und das Ende vom Lied war, dass sich die Problematik nur duch eine Änderung des Heizverhalten in den Griff bekommen ließ.

    Das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags setzt voraus, dass dem Mieter die Schlüssel für die Wohnung übergeben wurden. Nur in diesem Fall sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrags gegeben - Angebot und Annahme.

    Die Aufnahme der persönlichen Daten für das Erstellen eines Mietvertrags hat wenig Bedeutung. Erst wenn ein solcher Vertrag von beiden Parteien - Vermieter und Mieter - unterschrieben wurde, ist auch ein solcher zustande gekommen.


    In diesem unseren Land ist es sogar so, dass man den Strom nichtmal absperren darf, wenn der Mieter über Monate keine Nebenkosten zahlt. Aber pssst....

    Oh mit dieser Aussage wäre ich mittlerweile etwas vorsichtiger. Es gibt inzwischen Urteile, dass die Einstellung von Versorgungsleistungen durch den Vermieter bei beendeten Mietverhältnissen (hierzu zählen auch fristlos gekündigte Mietverhältnisse) durchaus zulässig ist.

    Ich halte die getroffene Vereinbarung für grenzwertig.

    Entweder ist die Einbauküche Bestandteil des Mietverhältnisses und in diesem Fall wäre bzw. ist der Vermieter für den Ersatz defekter Geräte verantwortlich.

    Wenn der Vermieter die vorhandene Einbauküche allerdings durch eine entsprechende Vereinbarung aus dem Vertrag nehmen möchte, dann kann er auch nicht bestimmen, welche Art von Geräten bei einem Ersatz Verwendung finden sollen bzw. dürfen.

    Hmm hier wird aus meiner Sicht wieder aus einer Mücke ein Elefant gebastelt.

    Zunächst einmal haften Sie als Mieter nicht für Bestandteile der Hauselektrik, es sei denn Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie für die Beschädigung verantwortlich sind.

    Wenn keine andere technische Lösung möglich ist, was spricht dagegen mit den Eigentümern oder dem Nachbarn zu reden und eine angemessene Lösung zum Schutz des verbauten Geräts zu suchen....

    Zunächst wäre sicherlich zu klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt oder aber ein Zeitmietvertrag vereinbart werden sollte. Deshalb wäre der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung interessant.

    Im Endeffekt ist es doch völlig egal, ob Sie die Kabelgebühren selbst entrichten oder der Vermieter diese verauslagt und mit Ihnen über die Betriebskostenabrechnung abrechnet.

    Wenn Sie die Gebühren für das Kabelfernsehen selbst zahlen, dürfen diese nicht in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auftauchen. So einfach ist das.

    @ Berny:

    Mag vielleicht helfen. Ich hätte mich allerdings schon längst mit den Benutzern in Verbindung gesetzt um eventuell auf diese Art und Weise an einen Nachschlüssel zu gelangen.

    Und abhängig von der Anzahl der Benutzer könnte man auch über einen gemeinsamen Schlosstausch nachdenken.

    @ Vermieter:

    Ach da kenne ich aus der Praxis auch zahlreiche Eigentümer mit Gebäuden in denen eigentlich erforderliche Sanierungen (keine Modernisierungen) nicht durchgeführt werden können, weil die laufenden Kosten nebst Reparaturen und Darlehensraten die Mieteinnahmen weitestgehend auffressen. Bei denen sind die ortsüblichen Vergleichsmieten ausgereizt bzw. Mietanpassungen aufgrund der Mieterstruktur schwer durchführbar.

    Aber die Folgekosten der Sanierung den Bestandsmietern aufzudrücken, ist reine Abzocke.

    Ich gebe Ihnen Recht, jüngere Singles wechseln öfter ihre Bleibe. Bei Familien sieht das aber schon ganz anders aus. Familien bleiben gern in ihrem Kiez. Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, da kommen schnell 20 und mehr Jahre zusammen. Hier in Berlin wurden bisherige Einwohner ganzer Stadtteile verdrängt, weil sie wegen der Sanierungskosten ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten.

    Nun diese Sichtweite ist mir zu einseitig. Es wird sicherlich kein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführen nur um anschließend die Miete zu erhöhen. Und wenn dann bildet diese Klientel sicherlich eher die Ausnahme. Diese Vorgehensweise kann auch nur in Ballungszentren bzw. an gefragten Standorten funktionieren und bildet eher die Kernseite der Medaille.

    Und wie gesagt - Insgesamt betrachtet werden sicherlich die wenigsten Mietverhältnisse eine Vertragslaufzeit von zehn oder mehr Jahren erreichen.

    Zitat

    „Dennoch ist der Kredit für die Fassadendämmung nach zehn bis zwölf Jahren (von den Mietern) abgezahlt. Nennen Sie mir einen vernünftigen Grund für die weitere Erhebung dieser Modernisierungsumlage?“

    Wenn man die ganze Angelegenheit nur einseitig betrachtet... ja. Allerdings wieviele Mietverhältnisse überdauern tatsächlich einen Zeitraum von zehn bis zwölf Jahren. Und im Falle einer Neuvermietung ist dieses Thema sowieso vom Tisch.....

    Hehe - Soweit kommt es noch, dass ich mir die Mühe Mache für Vordrucke von Ämtern meine alte Schreibmaschine zu entstauben.

    Solange unsere Behörden nicht in der Lage sind sich dem moderen Zeitalter anzupassen und die Vordrucke wie teils schon außerhalb unseres 'Staatsdienstes' üblich als ausfüllbare PDF zur Verfügung zu stellen, werden diese auch mit meiner Handschrift leben müssen und dürfen :D

    Allerdings konnte mir bislang kein Amt die Rechtgrundlage dafür benennen, dass diese nach Möglichkeit gerne sämtliche Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung vorgelegt haben wollen und das auch noch kostenlos. Ich kenne da auch so einige Spezies in Ämtern, die lapidar einfach sämtliche Belege vorgelegt haben wollen...

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