sogenannte Sperrmüllentsorgung durch HV

  • Hallo zusammen,

    in einem Mietshaus mit 24 Parteien und einer erheblichen Anzahl von Kindern wurden die Mieter von der Hausverwaltung aufgefordert sämtliche Gegenstände aus dem von den Mietern intensiv genutzten Hof zu entfernen. Darunter fallen laut HV auch sämtliches Kinderspielzeug, Kinderfahrzeuge einschl. Laufräder, Kinderstühle und Tische, Sonnenliegen, Bollerwagen, Grill, Bierbänke und natürlich nicht namentlich gekennzeichnete Fahrräder. Lediglich das Buddelzeug darf im Hof bleiben, wenn es im Buddelkasten liegt. Der Hof ist stehst aufgeräumt, die Sachen liegen an der Seite und gefährden auch nicht die (hoffentlich nie nötig werdende) Arbeit der Feuerwehr oder so. Es gibt zwei Unterstände für Fahrräder. Laut HV genug Platz, es ist jedoch pro Partei nur ein Platz vorgesehen. Kinderfahrräder sollen mit in die Wohnung genommen werden, wenn im Unterstand kein Platz ist, ebenso sämtliche andere Kinderfahrzeuge.

    Meine Frage: Gibt es Rechtsprechungen dazu und wenn ja welche? Kann man die drohende Sperrmüllentsorgung verhindern?

    Freue mich auf Antworten :) Suse

  • Zitat

    Der Hof ist stehst aufgeräumt, die Sachen liegen an der Seite und gefährden auch nicht die (hoffentlich nie nötig werdende) Arbeit der Feuerwehr oder so

    Und genau darüber läßt sich sicherlich vortrefflich streiten.

    Fakt ist nun einmal, dass derartige Gegenstände sicherlich nichts im Hof verloren haben. Oder wurde dieser im Mietvertrag als Lagerfläche mit vermietet? Ich glaube kaum.

  • Der Hof ist ca. 250 qm groß. Die Sachen stehen am Rand. Die Bierbänke sind immer zusammengeklappt. Die beiden Grille stehen hinter den Fahradunterständen. Die beiden Sonnenliegen werden im Sommer benutzt und stehen neben dem Buddelkasten auf der Wiese. Von den ca. 15 Kinder im Haus sind Nachmittags immer mindesten drei im Hof und spielen mit dem Spielzeug, zu dem auch der Bollerwagen gehört. Ich frage mich wirklich, wo das Problem ist. Der Hof wird doch nicht als Lagerplatz benutzt, wie kommst du darauf??? Was für ein sinnloses Forum, hatte auf fachliche Antworten gehofft, bekomme stattdessen triviale Meinungen entgegengeschleudert. Schade :(

  • Ganz ehrlich, die Antwort hättest du dir sparen können. Vollkommene Energieverschwendung.

    Oh wieder jemand der "sauer" reagiert, weil er nicht die Wunschantwort erhalten hat oder sich in seiner Meinung bestätigt findet....

    Es ist völlig egal, wie groß der Hof ist und wo bzw. wie die besagten Gegenstände abgestellt werden. Sofern der Hof in den Mietverträgen nicht mit dem Zweck zur Lagerung von Gegenständen vermietet wurde, so dürfen dort auch keinerlei Gegenstände gelagert werden. Und das ist nach Ihrer Schilderung der Fall. Oder wie wollen sie es sonst bezeichnen?

    Dabei ist es unerheblich ob Sie oder andere der 24 Mietparteien ihre Aktionen als "nicht störend" empfinden.

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