Kündigung durch Mieter


  • Hallo an Alle,

    mein Mietvetrag dauert von 01.10.2011 bis 30.09.2015.

    Ich würde gern den Vertrag schon im August 2013 kündigen, da mein Arbeitsvertrag dauert nur bis 30.09.2013 danach werde ich in Österreich weiter arbeiten.

    Meine Fragen sind die Folgenden:

    1. kann ich mein Mietvertag mit so einem Grund kündigen?

    2. werde ich mein Kaution bekommen?

    Vielen Dank im Voraus

    Sara


  • mein Mietvetrag dauert von 01.10.2011 bis 30.09.2015.

    Ich würde gern den Vertrag schon im August 2013 kündigen, da mein Arbeitsvertrag dauert nur bis 30.09.2013 danach werde ich in Österreich weiter arbeiten.

    Meine Fragen sind die Folgenden:

    1. kann ich mein Mietvertag mit so einem Grund kündigen?

    2. werde ich mein Kaution bekommen?

    1. Sie können Ihren Vertragspartner darum bitten.
    Gründe hier gibt es generell nicht. Wenn, dann liegen Einzelentscheidungen diverser Gerichte zugrunde. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Immerhin sind Sie bei Abschluß des Vertrages beteiligt und müssen auch die Konsequenzen tragen.

    2. Das kommt darauf an, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen und ob dadurch der Vermieter Regressansprüche hat

  • Sasa89:

    durch diese Schrift [FONT='Comic Sans MS'][FONT='Comic Sans MS'] wird Dein Beitrag weder besser noch interessanter oder wichtiger. Im Gegenteil, er wird schrieriger lesbar.:(

    "mein Mietvetrag dauert von 01.10.2011 bis 30.09.2015."
    Klare Aussage.

    "Ich würde gern den Vertrag schon im August 2013 kündigen, da mein Arbeitsvertrag dauert nur bis 30.09.2013 danach werde ich in Österreich weiter arbeiten.
    1. kann ich mein Mietvertag mit so einem Grund kündigen?"
    Nein, Vertrag ist Vertrag. Du kannst höchstens versuchen, mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung zu vereinbaren.

    "2. werde ich mein Kaution bekommen?"
    "God only knows" sangen seinerzeit die Beach Boys.
    Das hängt ab von den Umständen und vom Vermieter.

  • Allgemeine Voraussetzungen einer Sonderkündigung

    Eine Sonderkündigung setzt das Vorliegen einer unvorhergesehenen, atypischen Situation voraus, mit der zumindest eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht gerechnet hat.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Zitat

    unvorhergesehenen, atypischen Situation voraus,

    Wo hast du das denn gelesen, kann es sein, dass du einen Satzbaukasten hast und dir solche Antworten zusammen zimmerst?

    Da aber dieser Mietvertrag exakt über 4 Jahre abgeschlossen wurde, könnte man davon ausgehen, dass hier ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser Verzicht ist gültig, da helfen auch keine deiner Antworten aus dem Baukasten.

    Hier kann nur ein Aufhebungsvertrag eine Entlassung aus dem Vertrag bewirken. Das setzt aber eine große Portion Kulanz beim Vermieter voraus.

  • Wo hast du das denn gelesen, kann es sein, dass du einen Satzbaukasten hast und dir solche Antworten zusammen zimmerst?

    Da aber dieser Mietvertrag exakt über 4 Jahre abgeschlossen wurde, könnte man davon ausgehen, dass hier ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser Verzicht ist gültig, da helfen auch keine deiner Antworten aus dem Baukasten.

    Hier kann nur ein Aufhebungsvertrag eine Entlassung aus dem Vertrag bewirken. Das setzt aber eine große Portion Kulanz beim Vermieter voraus.

    Info ist alles bin leider Zimmermann:)

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Info ist alles bin leider Zimmermann:)

    Dein Kommentar ist diesmal ein wenig aussagekräftiger. Natürlich gibt es Ausnahmen im Sonderkünigungsrecht. Aber im Zweifelsfalle mal mit dem Vermieter reden, wie schon bei Dir erwähnt setzt es eine gewisse Art der Kulanz voraus. Ein Arbeitsplatzwechsel war sicherlich bei Abschluß des Mietvertrages nicht voraus sehbar, was natürlich eine typische Situation des Sonderkündigungsrechts voraus setzen könnte. Bin leider kein Fachanwalt für Mietrecht war halt nur hilfreich gemeint und als Anhaltspunkt gedacht.

    MfG

    Juhacaze

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • nix Bastelkasten, Paste and Copy

    Sonderkündigung Mietvertrag

    soviel zum Thema Hirn vorhanden...

    wiedermal ein Grund warum man sich solche Kündigungsverzichtsmietverträge gut überlegen sollte, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, ob Ihr Berufswechsel ausreicht für eine Sonderkündigung, ich denke eher nicht, muß ggf. ein Gericht klären wenn der VM auf Einhaltung des MV und der Mietdauer besteht. Ein Aufhebungsvertrag sollte aber die bessere Lösung sein.

  • Zunächst wäre sicherlich zu klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt oder aber ein Zeitmietvertrag vereinbart werden sollte. Deshalb wäre der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung interessant.

  • Zitat

    Zunächst wäre sicherlich zu klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht handelt oder aber ein Zeitmietvertrag vereinbart werden sollte. Deshalb wäre der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung interessant.

    Stimme Dir vollkommen zu.

    Alle die bisher geantwortet haben setzen einfach voraus das es sich um einen wirksamen Zeitmietvertrag bzw. um einen wirksamen Kündigungsverzicht handelt.

  • Das mit den/dem Leisten betrifft einen anderen Beruf;)


    Richtig - und Gratulation, hast den Aufmerksamkeitstest bestanden!:)

    Ein Wegzug aus beruflichen Gründen, egal wohin, ist privat verursacht und hat mit unserem Mietrecht nichts zu tun - es sei denn, im Mietvertrag befindet sich ein diesbezüglicher erlaubender Passus.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Oktober 2012 um 21:12)

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