Da noch keine Wohnungsabnahme bzw. Schlüsselrückgabe erfolgt ist, hat sich Ihr Vermieter des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Er hätte die Wohnung, wenn überhaupt, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist betreten dürfen. Und selbst das ist fragwürdig, da Sie, solange Sie im Besitz der Schlüssel sind, das Hausrecht haben.
Und wie gesagt wegen der angeblichen Schäden ist Ihr Vermieter in der Beweispflicht und nicht Sie.
Wenn Ihr Vermieter insbesondere unter dem Hinweis auf sein Fehlverhaltenm nicht mit sich reden läßt, sollten Sie tatsächlich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.
Was ist denn mit der Einbauküche geschehen und wie äußert sich der Vermieter dazu? Hier käme unter Umständen sogar der Tatbestand des Diebstahls infrage.