Verstossen die Warmwasserkosten und Heizkosten gegen gültiges Recht?

  • Hallo liebe Leute,
    bin über Google hier gelandet und bitte euch um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt bzw. Mietvertragsauszug ( siehe Anhang ) zu den Warwasserkosten / Heizkosten.
    Habe 11 Monate in diesem Appartement gewohnt und bin jetzt ausgezogen. Habe eine Endabrechnung bekommen über Betriebskosten und soll jetzt 560,- Euro nachzahlen und habe die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Wie das im Leben so ist, habe ich mich jetzt mal ernsthaft mit der Sache auseinanderzusetzen begonnen.

    Damals als ich den Vertrag unterschrieben habe, hatte ich gedacht, dass wird schon alles korrekt sein. Aber sind umgerechnet 23,- Euro / m³ Warmwasser nicht ein wenig happig???? ( Info: Es gibt Kalt- und Warmwasserzähler in der Whg. ) Bei einer modernen Gasheizungsanlage????

    Darf man Heizkosten pauschal ansetzen mit 0,5 € pro m² das ganze Jahr über und dann keine Abrechnung anfertigen???? Darf man den Strompreis ( 0,24 €/ kwh ) diktieren, obwohl es für jede Wohneinheit einen Zähler gibt????? Ist die Heizkostenverordnung nicht auch für diese Wohnung/Appartement bindend????? Ist die angehängte Betreibskostenabrechnung so ok?????? Fragen über Fragen. Es wäre schön wenn ihr euer Fachwissen mit mir teilen könntet.Für eure Bemühungen möchte ich mich bereits im Voraus bedanken. MFG Svensonsun :)

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    Einmal editiert, zuletzt von Svensonsun (23. November 2010 um 17:23)

  • Wenn ich davon ausgehe, dass Sie nicht mit Vermieter unter einem Dach gewohnt haben und es dort noch weitere Wohnungen im Haus gab, dann wurde/wird hier gegen die Heizkostenverordnung verstoßen.

    Also ist Punkt 2 im § 4 zu beanstanden.

    Bei den anderen Positionen sehe ich keinen Handlungsbedarf, diese Kosten kann man so berechnen. Beim Warmwasser wird ja nach Verbrauch abgerechnet, auch wenn der Betrag pro Liter reichlich hoch erscheint.

    Also warten wir mal ab, wie die Mitstreiter hier im Forum die Angelegenheit sehen.

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke erstmal für die Antwort. Was heißt das konkret, dass gegen die HK-Verordnung verstoßen wurde??? Was kann man erreichen / was für Konsequenzen hat das ??? Muss der Vermieter alle Belege für die einzelnen Posten der BK-Abrechnung darlegen??? Auch für den Strom und das Wasser?????
    Bin wirklich überrascht das man so hohe WW-Kosten ansetzen darf. Verstößt das nicht gegen die guten Sitten????

    Gruß Svensonsun

  • Hallo Sven,

    in dem von mir verwalteten MFH wird mit Gas zentral geheizt und WW bereitet.
    Bspw. kosteten bei einem der Mieter 30.846 Liter Warmwasser 267,48€ an Bereitungskosten plus 51,82€ an Verbrauchskosten, also zusammen 319,30€. Macht also pro Liter Warmwasser einen Cent. Das nur mal so zum Vergleich. Im Mietvertrag hast Du jedoch den von Deinem VM geforderten Preis anerkannt ("2. Miete" durch die Hintertür...?).
    Ob die Vereinbarung einer Warmmiete (noch) i.O. war, vermag ich nicht zu beurteilen. In dem von mir verwalteten MFH betrugen die Heizungskosten im vergangenen Abrechnungszeitraum durchschnittlich 73 Cent pro m² und Monat.

  • Ich habe den Eindruck, dass hier versucht wird, über die Warmwasserkosten einen Teil der Heizkosten aufzufangen.

    Inwieweit der geschlossenen Mietvetrag zulässig ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Eine derartige Konstellation ist mir in 20 Jahren bislang noch nicht begegnet.

  • Hallo alle zusammen,

    Mainschwimmer:

    Danke für den Link, aber nochmal die Frage, wenn gegen die HK-Verordnung verstoßen wird, was heißt das konkret?????? Ist der Mietvertrag dann nicht gültig / rechtskräftig ???????

    Berny:

    Auch Ihnen dankeschön für Ihre Stellungnahme. Wenn das doch bloß auch der zu Grunde gelegte Tarif von 1 cent pro liter gewesen wäre, dann würde ich ja Ruhe geben. Aber so?????....manchmal frage ich mich in welchem Paralell-Universum ich da wohl gewesen bin, als ich den Vertrag unterschrieben habe...

    Gruwo:

    Den Eindruck habe ich jetzt auch ganz klar. Damals war ich halt auch nur glücklich eine Whg. gefunden zu haben, die meinem Geschmack entsprach. Ich glaube nicht das jeder Irdische den durchschnittlichen Preis pro Liter Warmwasser oder für eine Kwh im Kopf hat. Aber so lernt man halt dazu. In diesem Fall finde ich meine Strafe ganz schön extrem teuer. LG Svensonsun

    @ An Alle:

    Vielleicht findet sich ja noch Jemand der konkreter sagen kann was ich für Möglickeiten habe. Das wäre schön. So long.......Schönen Tag an alle. Svensonsun

  • Vielleicht findet sich ja noch Jemand der konkreter sagen kann was ich für Möglickeiten habe.


    Hallo Sven,
    ich kenne keine Rechtsvorschriften, welche geeignet sind, diese von Dir akzepierten Bedingungen zu kippen. Will heissen: Es müsste eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden - und auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Händen...
    Tipp: Wasser kann man auch auf Heizkörpern anwärmen und elektrisch (eigener Zähler, nicht Hausstrom!) erhitzen.

  • Hallo alle zusammen,

    Mainschwimmer:

    Danke für den Link, aber nochmal die Frage, wenn gegen die HK-Verordnung verstoßen wird, was heißt das konkret?????? Ist der Mietvertrag dann nicht gültig / rechtskräftig ???????

    Alles zum Thema Miete incl. Heizungskosten finden Sie in dem von mir genannten Link. Konkrete Angaben erhalten Sie evtl. beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Aber große Hoffnungen kann ich Ihnen nicht machen, denn Sie haben einen Vertrag unterschrieben ohne sich über die darin enthaltenen Einzelbeträge zu informieren. Und dieser Vertrag ist bindend.

  • Hallo zusammen,

    ich sehe schon, dass ich wohl in den sauren Apfel beißen muss. Zahlen und fröhlich sein. Aber toll das es hier Leute mit Fachkenntniss gibt und diese auch zur Verfügung stellen. Ich möcht mich bei euch allen recht herzlich bedanken und werde dieses Forum wärmstens weiterempfehlen.

    Mit freundlichem Gruß

    Sven

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