GewerbeNKA - Versicherungssteuer

  • Gewerbenebenkostenabrechnung
    In der Summe der Versicherungen ist die Versicherungssteuer enthalten.
    Muss ich den vollen Betrag, also Betrag inkl. Versicherungssteuer + 19% MwSt umlegen?

    Beispiel:
    Gebäudeversicherung 3.454,24 Euro
    Versicherungssteuer 582,34 Euro
    Gesamt 4.036,58 Euro

    Ich würde jetzt in die Abrechnung 4.036,58 Euro + 19 % MwSt umlegen.

    Ist das richtig?

  • Sorry aber warum auf den Versicherungsbetrag die Mehrwertsteuer aufschlagen? Ich glaube kaum, dass diese auch an das FA abgeführt wurde/wird.

    Es sind nur die Beträge in der Abrechnung mit Mehrwertsteuer auszuweisen, die auch umsatzsteuerpflichtig sind, d. h. die auch Mehrwertsteuer enthalten.

    Gerade im gewerblichen Bereich tauchen nach meiner Feststellung in den Abrechnungen häufig Fehler auf.

  • Ok,

    also lege ich den vollen Betrag von der Versicherung um
    schlage aber keine MwSt drauf.

    Hab ich das richtig verstanden?


    Wie ist das mit Wasser und 7 %?

    Sorry, meine erste Gewerbeabrechnung und wenig Erfahrung.

  • Hmm hier einmal generell die Fehlerquellen bei steuerpflichtigen Mietverträgen (Gewerbe).

    Ein zu beachtender Grundsatz bei dem Abschluss des Mietvertrags ist die Faustregel aus dem Steuergesetz: Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptlast. Das heißt: Neben der Kaltmiete sind auch die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten umsatzsteuerpflichtig. Dies wird vielfach übersehen.

    Die Abrechnung kann als Netto- oder Bruttoabrechnung erfolgen.
    Wenn ich von steuerpflichtigen Beträgen rede, sind nur die Rechnungen gemeint, die in irgendeiner Form Mehrwertsteuer enthalten (Wasser 7%, Heizenergie, Strom, Handwerkerrechnungen 19%).

    Nettoabrechnung:
    Die in die Abrechnung zu übernehmenden steuerpflichtigen Beträge werden bei der Verteilung auf die gewerblichen Mieter mit den Nettobeträgen (also ohne Steuer) berücksichtigt. Die enthaltenen Steuern werden am Ende dazu gerechnet.

    Bruttoabrechnung:
    Die in die Abrechnung zu übernehmenden steuerpflichtigen Beträge werden bei der Verteilung auf die gewerblichen Mieter mit den Bruttobeträgen (also incl. Steuer) berücksichtigt. Die enthaltenen Steuern werden lediglich ausgewiesen.

    Unter den obigen Grundsätzen erklärt sich auch die ursächliche Frage hier von selbst: Die Versicherung ist mit dem vollen Betrag umzulegen (also inklusive der Versicherungssteuer und ohne irgendwelche Zurechnung von Mehrwertsteuer.)

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