Langfristiger Lärm durch Wandtrocknung - fristlose Kündigung?

  • Hallo,

    ich wohne in einem ca. 15-20m² großen 1-Zimmer-Apartment mit Bad und Kochnische. Heute war ein Gutachter da, der sich einen Feutchtigkeitsschaden angeguckt hat (Feuchte, Schimmelige Wand in einer Zimmerecke).

    Dieser meinte, dass die Wand 30-50 Tage durch eine Trockner-Maschine behandelt werden müsste, die nicht gerade geräusch-arm ist.

    Nun schlafe ich nur mal in diesem kleinen Zimmer, habe keine Ausweichmöglichkeit und schreibe zu dem noch nach Feierabend an meiner Bachelorarbeit, wo der Lärm noch zusätzlich stören würde.

    Ist in angesichts dieser erheblichen Benträchtigung eine fristlose Kündigung möglich? Meiner Meinung nach wäre das ja nicht wirklich zumutbar.

  • Ist in angesichts dieser erheblichen Benträchtigung eine fristlose Kündigung möglich? Meiner Meinung nach wäre das ja nicht wirklich zumutbar.


    Meiner Meinung nach nicht. Ich würde erst mal versuchen, zusammen mit dem Vermieter eine Lösung zu fiden.

  • Ja, das werde ich natürlich auch machen. Aber es ist laut dem Gutachter unumgänglich, diese Trocknungsmaßnahmen vorzunehmen.

    Es fehlt vor allem auch schlicht der Platz: Vor der besagten Wand steht mein Bett. Aufgrund der geringen Größe und anderer Möbel, ist es nicht möglich, die Wand für das Gerät freizumachen. Einen Keller, wo man zwischenzeitlich etwas Unterstellen könnte, habe ich auch nicht.

    Und wie gesagt, es ist der einzige Raum, in dem ich arbeiten und schlafen muss.

  • Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung sehe ich hier auch nicht. Aber unter Umständen die Möglichkeit einer Mietminderung, und dies nicht nur wg. Lärmbelästigung.

    Es stellt sich mir die Frage, ob der Raum aufgrund der Größe während der Trocknungsphase überhaupt nutzbar ist. Hier habe ich doch erhebliche Zweifel.

    Sie sollten zunächst mit Ihrem Vermieter sprechen bzw. sich umhören, ob es während der Trocknungsphase eine andere Unterbringungsmöglichkeit gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (23. November 2010 um 14:43)

  • Zitat

    Es stellt sich mir die Frage, ob der Raum aufgrund der Größe während der Trocknungsphase überhaupt nutzbar ist. Hier habe ich doch erhebliche Zweifel.

    Ja, die habe ich eben auch, von daher auch die Ausgangsfrage.

    Es geht mir jetzt auch nicht darum, auf Biegen und Brechen aus dem Mietvertrag zu kommen. Wenn da eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann, wäre das natürlich gut. Nur wie die aussehen könnte, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Es ist halt wirklich nur so ein Zimmerchen, dass durch die erwähnten Maßnahmen ja fast schon zu einer Baustelle werden würde (Es muss ja auch die Tapete entfernt und neue angebracht werden etc.)

    Vielen Dank auf jeden fall schon mal für die Antworten!

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