Das kommt auf die Satzung der Stadt an.
Ich habe in der Satzung gelesen, dass die Reinigung und Winterwartung der Fahrbahn und Gehwege ausnahmslos und uneingeschränkt den Eigentümern übertragen, deren Grundstücke an die Gehwege angrenzen und durch sie erschlossen sind.
Bestandteil der Satzung ist ein Straßenverzeichnis.
Dort ist hinterlegt welche Straßen von wem gereinigt werden müssen.
Bei unserer Straße liegt die Zuständigkeit der Straßenreinigung bei den Stadtwerken.