An unserem Mietshaus (Plan) geht eine Fahrbahn (Blau) und Links daneben ein Gehweg entlang.
Die Grüne Fläche gehört der Stadt (Komune/Gemeinde).
Dahinter befindet sich (Rot) das Mietshaus.
Wer muss Gehweg und Fahrbahnreinigung bezahlen?
An unserem Mietshaus (Plan) geht eine Fahrbahn (Blau) und Links daneben ein Gehweg entlang.
Die Grüne Fläche gehört der Stadt (Komune/Gemeinde).
Dahinter befindet sich (Rot) das Mietshaus.
Wer muss Gehweg und Fahrbahnreinigung bezahlen?
wurde Einiges so verändert
Meinst Du damit deine erwähnten Basiswerte?
Falls du
den alten Mietspiegel noch hast, kannst du beide vergleichen und erkennst den Unterschied.
Die alten Mitspiegel habe ich noch.
Ich muss aber noch die Eingruppierung von dem Mietspiegel für 2020 beantragen.
Diese wurde nicht mitgeschickt.
Nein, falsch und schaue bitte nach, ob bei dir die Stadt 2020 einen neuen
Mietspiegel erstellt hat.
Warum ist das falsch, kannst Du das begründen?
Der Mietspiegel 2020 ist bereits vorhanden.
So kann es bei einer neueren Eingruppierung wohl passieren, dass auf einmal eine Mieterhöhung möglich ist, wo früher bei einem anderen Mietspiegel die Obergrenze bereits erreicht war.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Mietspiegel sich nur verändern in dem der Quadratmeterpreis angepasst wird aber die Eingruppierung bleibt davon unberührt?
Du solltest zunächst mal bei deinem Vermieter nachfragen, warum er von einem neueren Baujahr ausgeht und nicht vom korrekten.
Hatte ich leider überlesen.
Die Begründung steht mit im Anschreiben und bezieht sich auf Ausbau und Modernisierung.
Allerdings war das vor 13 Jahren vor meinem Einzug in die Wohnung.
Ist dann überhaupt nach so langer Zeit noch möglich eine neue Eingruppierung für Ausbau und Modernisierung vorzunehmen?
Ich meine einmal gelesen zu haben, dass eine Modernisierung 6 Monate nach Fertigstellung auf die Miete umgelegt werden kann.
Dieses würde ich dann zur Eingruppierung nehmen und ein anderes mit wohlgesetzten Worten ablehnen.
Vielen Dank für die Hilfe und Antwort.
Kannst Du mir dafür eine Rechtssprechung oder ein Gerichtsurteil als Referenz anbieten?
Hat keiner einen Tipp?
Nach meinem Einzug vor ca. 13 Jahren, erhielt ich 2010 ein Mieterhöhungsverlangen, mit der Eingruppierung (lt. Mietspiegel) mit mittlerer Wohnlage die 1961-1975 bezugsfertig wurde.
Das Haus selber wurde 1955 gebaut.
Beim 2. Mieterhöhungsverlangen, wurde die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) geändert auf mittlerer Wohnlage die 1976-1989 bezugsfertig wurde.
Beim 3. Mieterhöhungsverlangen, wurde die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) geändert auf mittlerer Wohnlage die 1990-2004 bezugsfertig wurde.
Es hat zwischen Einzug bis jetzt keine Modernisierungsmaßnahme gegeben.
Ist es zulässig bei jedem Mieterhöhungsverlangen die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) zu ändern?
Mir ist immer noch unwohl bei der Angelegenheit daher habe ich mal Bilder gemacht um die Sache transparenter zu machen.
Beschädigte Platten, bei denen Asbest freigesetzt werden könnte, müssen ersetzt werden
Die Eternitplatten sind an unterschiedlichen Stellen beschädigt bzw. herausgebrochen.
Das ist eigentlich nur ein Problem, wenn man die Platten anbohrt,
Die Eternitplatten wurden auch durchgebohrt um diese mit Schrauben zu befesstigen.
Vielen Dank für deine Hilfe und die ausführliche Erklärung.
Das, was davor verbaut wurde, darf aber bleiben, solange es hält. Es gibt keine Pflicht, das zu entfernen
Kannst Du mir da eine Quelle anbieten wo diese Information herkommt bzw. gibt es da was festgelegtes vom Gesetzgeber?
Festgestellt durch ein Gutachten wurde da noch nichts.
Die Eternitplatten sind allerdings so stark durch die Witterung vermoost, dass ich vermute, dass diese Platten aus den Jahren vor 1990 sind.
In diesem Zusammenhang habe ich recherchiert, dass Eternitplatten vor 1990 in Deutschland verboten sind.
Das Gartenhaus kann ja bleiben, es stört mich nicht.
Ich möchte nur wissen, ob durch das Dach eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht?
Ist der Vermieter verpflichtet, einen im Garten stehenden Schuppen mit Gesundheitsgefährdenden Eternit Bedachung auf seine Kosten zu entsorgen?
Es könnte sich auch um eine Nachprüfung (Nachschau) zur Hauptprüfung handeln.
Das ist immer gegeben, wenn die Hauptprüfung Mängel aufgewiesen hatte die erst beseitigt werden mussten.
Daher sind die Rechnungen genau zu prüfen, ob nicht auch Instandsetzungen dort abgerechnet wurden die nicht umlagefähig sind.
Dann könnte er evtl. etwas dagegen unternehmen, es muss ja eine Ursache haben.
Würde ich auch machen.
Das Warmwasser muss erst aufbereitet (erwärmt) werden und es dauert einen Moment bis es über die Druckerhöhungspumpe bei Dir ankommt.
Aus meiner Sicht kein Mangel.
Wenn man z.B. in der Küche das kalte Wasser andreht muss man oft ein bis drei Minuten warten, bis das Wasser kalt ist.
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laut seiner Messung (Dachwohnung)
Ist der Abzug für eine eventuelle vorhandene Dachschräge berücksichtigt worden?
Und zwar das ich letzte nacht angeblich viel zu laut war und sollte das nochmal vorkommen das ich eine anzeige bekomme.
Eine Anzeige wirst Du vermutlich nicht bekommen, weil weder Polizei noch Ordnungsamt dein Verhalten interessiert.
Lediglich der Vermieter/Eigentümergemeinschaft könnte einen Verstoß gegen die Hausordnung sehen.
Gibt es hier jemanden, der mit sowas schon mal Erfahrungen gesammelt hat und mir einen Rat geben kann?
Wenn Internet bereits im Haus liegt, dürfte es unter normalen Umständen keine große Herausforderungen sein, dass auf deine Datendose in deiner Wohnung aufzuschalten.
Wartung Pflege etc. kosten ja auch Geld
Die Wartung der Heizung kommt i.d.R immer noch extra die sind nicht in den Grundkosten verankert.
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