Nach meinem Einzug vor ca. 13 Jahren, erhielt ich 2010 ein Mieterhöhungsverlangen, mit der Eingruppierung (lt. Mietspiegel) mit mittlerer Wohnlage die 1961-1975 bezugsfertig wurde.
Das Haus selber wurde 1955 gebaut.
Beim 2. Mieterhöhungsverlangen, wurde die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) geändert auf mittlerer Wohnlage die 1976-1989 bezugsfertig wurde.
Beim 3. Mieterhöhungsverlangen, wurde die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) geändert auf mittlerer Wohnlage die 1990-2004 bezugsfertig wurde.
Es hat zwischen Einzug bis jetzt keine Modernisierungsmaßnahme gegeben.
Ist es zulässig bei jedem Mieterhöhungsverlangen die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) zu ändern?