Du solltest eventuell in deine Überlegungen über das weitere Vorgehen auch einbeziehen, dass du dem Geld später hinterher läufst, wenn du wieder was zurück fordern willst.
Deswegen hatte ich in Post #7 gefragt ob es ein Fehler ist
die Nachzahlung zu begleichen.
Ich habe mit dem Vermieter Ratenzahlung der Nachzahlung
vereinbart.
Sollte die Einsicht und Ablichtung der Belege verweigert
werden kann ich die Zahlung immer noch einstellen.
Werde aber die Zahlung der Nachzahlung „unter Vorbehalt“
deklarieren.
Nun weiß ich ja nicht, aus welchem Grund es noch nicht zur Belegeinsicht gekommen ist.
Ich konnte das aus gesundheitlichen Gründen noch nicht in
die Wege leiten, ist also kein versagen des Vermieters.
Der Antrag ist aber jetzt raus zum Vermieter.