Habe ich ein Recht darauf, wenn ein Termin mit Vermieter/Handwerker besteht, bei schlechtem Wetter, dass beim Betreten der Wohnung von Vermieter /Handwerker Plastiküberzieher oder ähnlich getragen werden um die Wohnung nicht zu beschmutzen?
Betreten der Wohnung durch Vermieter /Handwerker bei schlechtem Wetter
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Golum -
9. März 2020 um 12:53 -
Erledigt
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Plastiküberzieher kann man bereit legen und den Besuch bitten, diese zu benutzen. Aber den Termin deswegen absagen kann man nicht. Die Handwerker müssen auch ihre Zeit planen.
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Sorry hatte mich vermutlich falsch ausgedrückt.
Ich wollte den Termin nicht verschieben.
Meine Frage ist, ob ich dulden muss, dass Vermieter / Handwerker mit nassen bzw. schmutzigen Schuhen meine Wohnung betreten?
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Du hast sicherlich einen Fußmatte vor der Tür, wo man die Schuhe abstrifen kann um den gröbsten Schutz zu beseitigen. Selbstverständlich darfst du die Leute bitten, davon Gebrauch zu machen.
Aber das ist ja nun etwas, was mit Mietrecht nicht wirklich was zu tun hat. So etwas kann für jeden Besuch von dir gelten.
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Aber das ist ja nun etwas, was mit Mietrecht nicht wirklich was zu tun hat.
Vielen Dank für die Antworten.
Ich dachte es gäbe da eine Regelung.
Das AG München mit Urteil vom 17.06.1993 – 461 C 2972/93 hat entschieden, dass Vermieter/Handwerker (Makler oder den Kauf- bzw. Mietinteressenten) nicht abverlangt werden darf die Schuhe beim Betreten der Wohnung auszuziehen.
Allerdings hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass beim Betreten der Wohnung Überschuhe getragen werden müssen.
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