Leitungsverstopfungen

  • Guten Tag liebe Gemeinde.

    Ich habe eine Frage zu Klausel im Mietvertrag.

    "Leitungsverstopfungen hat der Mieter auf seine Kosten zu beseitigen"

    Der Mietvertrag besteht seit 15 Jahren, die Kaltwasserleitung zur Küche ist dürch kalkablagerungen verstopft.

    Wer muss die Reinigung zahlen?

    Vielen dank im voraus.

  • "Leitungsverstopfungen hat der Mieter auf seine Kosten zu beseitigen"

    Vermutlich wenn du Verursacher bist.

    Ansonsten würde ich es als Instandsetzung sehen und dafür ist der Vermieter zuständig.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Eine solche pauschale Umlage dürfte kaum wirksam sein, da hier ein Verschuldensunabhängiger Schadensersatz gefordert wird.

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