Beiträge von toffer2105

    Und um es nochmal grundsätzlich zu schreiben. Das hier ist ein Hilfeforum. Wenn man keine Hilfe leisten möchte und auch keine Hilfe in Anspruch nehmen möchte, hat man keinen Grund hier zu posten. Die Menschen sind unterschiedlich intelligent und auch unterschiedlich fähig, Google zu benutzen, so dass hier oftmals die gleichen Fragen gestellt werden. Ist man es leid, immer und immer wieder die gleichen Antworten auf die gleichen Fragen zu geben, kann man, statt einen gehässigen Kommentar zu schreiben, lieber gar nichts schreiben. Denn ein gehässiger Kommentar hat genau so viel Inhalt wie gar kein Kommentar, nämlich es hat keinen Inhalt.

    Junge junge, ihr seid mir schon zwei. Ich hoffe, dass ihr euch nur im Schutze der Anonymität so verhaltet und in diesem Real Life anders seid. Eure Antworten sind zum Teil unterirdisch, fachlich sicherlich oft nicht falsch, aber mit welcher Arroganz sie mitgeteilt wird, ist unglaublich zum Fremdschämen.

    Zunächst hat der Threadersteller vor Kurzem einen nahestehenden Verwandten verloren, ungeachtet des hohen Alters der Verstorbenen. Es muss jetzt sicherlich kein Beileid ausgesprochen werden, aber Gollum fällt nichts besseres ein, als den Threadersteller "Vogel" zu nennen.

    Sorry, Sie sind schon ein seltsamer Vogel

    TOP! Dein "Sorry" kannst dann auch gleich weglassen.


    Ebenfalls sucht er nicht nach "Bestätigung seiner abstrusen Ideen". Vielmehr fragt er nach der Rechtslage. Teilt man ihm mit, dass er kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses hat, und begründet ihm das am Besten auch noch, dann ist er ebenfalls froh über diese Antwort. Denn er stellt sich gerade nicht als Experte da, so wie Mainschwimmer es ihm unterstellt


    ...Du bist doch nach eigenem Bekunden Experte ...

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?

    wenn ihr mietvertraglich alles festgehalten habt, macht sich euer Vermieter schadensersatzpflichtig. Durch das Fehlverhalten des Vermieters verursachte Kosten könnt ihr von ihm ersetzt verlangen. Hier ist rechtlicher Beistand in jedem Fall hilfreich. Über eine außerordentlichen Kündigung euerseits solltet ihr ebenfalls nachdenken. Das MIetverhältnis beginnt nicht sonderlich gut.

    mach dich mal über die "Abrechnungsfrist" schlau. Über die Nebenkosten ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum (regelmäßig 01.01. bis 31.12.) abzurechnen.

    junge junge, Konstellationen gibt es, really not bad.

    Ohne die Mietverträge und Vereinbarungen zu kennen, ist es immer schwierig eine Einschätzung zu geben.

    Grundsätzlich kann ich es mir jedoch nicht vorstellen, dass euer Einfamilienhaus mit 7 Mietparteien gleich zusetzen ist wie ein Mehrfamilienhaus mit 7 einzelnen Mietobjekten, so dass der Vermieter ohne Zustimmung zumindest die Gemeinschaftsflächen betreten darf.

    Bevor ich hier wilde Möglichkeiten aufzähle, wäre ich über einen Auszug des Mietvertrages dankbar.

    es kommt auf die Gegebenheiten vor Ort darauf an. Musik in normaler Lautstärke zu hören, ist sicherlich nicht verboten. Sind die Wände jedoch besonders dünn, kann schnell eine Belästigung auftreten.

    Grundsätzlich sollten jedoch alle Bewohner Rücksicht auf die anderen Bewohner nehmen und ein friedliches Miteinander anstreben.

    ich bin mir hier nicht 100%ig sicher.

    Ich meine, dass es zunächst keinen Bezug zum Mietvertrag bedarf. Das Versprechen des Vermieters hat nichts mit dem Mietverhältnis und dem Mietgegenstand zu tun, da ja zum Beispiel auch keine Mieterhöhung vereinbart wurde.

    Ich habe Schwierigkeiten diese Nebenabrede rechtlich einzuordnen. Die Nebenabrede könnte jedoch ein Schuldversprechen nach § 780 BGB darstellen. Die Schriftform wurde ebenfalls gewahrt. Man kann dem Vermieter nur auffordern seine versprochene Leistung zuerfüllen. Jedoch wüsste ich nicht, ob man auf den Vermieter Druck ausüben könnte, denn ihr seid ja zu keiner Gegenleistung verpflichtet.

    wow, was für ein Thread.

    Um vllt doch noch zu helfen. Ein Zeitmietvertrag kann über auch über 4 Jahre abgeschlossen werden. Damit es ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist, muss ein Grund für die Befristung angegeben werden. Hier ist es der Eigenbedarf. Dein Vermieter hat mehrere Objekte, so dass der Eigenbedarf doch fraglich ist. Ebenfalls hat er mündlich angedeutet, dass er einem Nachmieter evtl. zustimmen würde. Lass dir irgendwie nachweisbar bestätigen, dass er grundsätzlich damit einverstanden wäre, wenn du einen Nachmieter suchen würdest. Das beweist, dass der Eigenbedarf nicht vorliegt. Euer Zeitmietvertrag wandelt sich in ein unbefristetes MV um, ihr könnt dann nach den gesetzl. Regelungen kündigen.


    Das Anpassen der Vorauszahlungen bedarf gem. Rechtsprechung nicht einmal einer Abrechnung.

    komisch, dabei ist es doch gesetzl. vorgeschrieben " Sind BK - VZ vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei NACH EINER ABRECHNUNG durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen" § 560 IV BGB.

    Ich bin da ganz eurer Meinung. Euer Kündigungsschreiben stellt 2 Willenserklärungen dar. Zum einen die Kündigung. Die Kündigung ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung und auch ohne Zustimmung des Vermieters gültig. Somit wurde die Wohnung wirksam gekündigt, es sei denn die Ausnahme von Andreas liegt vor.

    Weiter stellt die Mitbewohnerin einen Antrag auf Abschluss eines neuen Mietverhältnis. Damit das Mietverhältnis zustande kommt, bedarf es der Annahme durch dem Vermieter. Aber das ist in der Tat nicht eure Angelegenheit.

    Es gibt aber offenbar irgendwo ein Urteil, welches besagt, dass der Vermieter sich bemühen muss, die Verzugsadresse zu ermitteln, z. b. durch EMA-Abfrage.

    "Häufig treten Fälle auf, in denen die Frage des Vertretenmüssens unklar ist. Im Streitfall hat der Vermieter seine Bemühungen um eine fristgemäße Abrechnung darzulegen. (Schur in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 556 BGB, Rn. 86)".

    Das einmalige Verschicken einer BK-Abrechnung und das Hinnehmen, dass die Bk-Abrechnung an den Absender zurück ging, stellt für mich keine Bemühungen dar.

    Was bleibt mir nun als Möglichkeiten?

    Nicht zahlen.

    Sollte er sich zukünftig weigern die Reparaturen durchzuführen, musst du ihm eine Frist für die Mängelbeseitigung einräumen, dabei kannst du ihm optional mitteilen, dass du anderenfalls die Reparatur veranlassen und die anfallenden Kosten mit der zukünftigen Mietzahlung verrechnen wirst.

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