Junge junge, ihr seid mir schon zwei. Ich hoffe, dass ihr euch nur im Schutze der Anonymität so verhaltet und in diesem Real Life anders seid. Eure Antworten sind zum Teil unterirdisch, fachlich sicherlich oft nicht falsch, aber mit welcher Arroganz sie mitgeteilt wird, ist unglaublich zum Fremdschämen.
Zunächst hat der Threadersteller vor Kurzem einen nahestehenden Verwandten verloren, ungeachtet des hohen Alters der Verstorbenen. Es muss jetzt sicherlich kein Beileid ausgesprochen werden, aber Gollum fällt nichts besseres ein, als den Threadersteller "Vogel" zu nennen.
Sorry, Sie sind schon ein seltsamer Vogel
TOP! Dein "Sorry" kannst dann auch gleich weglassen.
Ebenfalls sucht er nicht nach "Bestätigung seiner abstrusen Ideen". Vielmehr fragt er nach der Rechtslage. Teilt man ihm mit, dass er kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses hat, und begründet ihm das am Besten auch noch, dann ist er ebenfalls froh über diese Antwort. Denn er stellt sich gerade nicht als Experte da, so wie Mainschwimmer es ihm unterstellt
...Du bist doch nach eigenem Bekunden Experte ...
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?