Nach Rohrbruch Teilkosten übernehmen?!

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem:

    kürzlich hatte ich ein Rohrbruch in meiner Mietwohnung. Der Schaden wurden komplett vom Vermieter behoben. Der Rohrbruch ereignete sich genau hinter meiner Küche. Die Küche ist mein Eigentum und gehört nicht zu der Mietwohnung.
    Zur Behebung des Rohrbruchs mussten einige Küchensegmente demontiert und nach der Instandsetzung wieder montiert werden. Ich fragte die Handwerker ob da nicht Kosten auf mich zukommen, da es ja meine Küche ist und nicht die von dem Vermieter. Diese meinte, es kommen keinerlei Kosten auf mich zu. Nun, einige Woche später erhalte ich eine Rechnung von ca. 400€. Aufgelistet ist die Demonateg und Montage einzelner Küchensegmente.

    Frage: Muss ich die Kosten nun übernehmen? Ich bin ja nicht der Auftraggeber und hätte ich gewusst dass das Geld kostet, hätte ich die Küche selber demontiert. Mir hat keiner was von Kosten gesagt. Ist diese Vorgehensweise rechtens?

    Danke!

    MfG Daniel

  • Dano:

    "Der Schaden wurden komplett vom Vermieter behoben."
    - OK.

    "Ich fragte die Handwerker ob da nicht Kosten auf mich zukommen, da es ja meine Küche ist und nicht die von dem Vermieter."
    - Vielleicht haben die Handwerker Dich missverstanden, dass Du die Demontage und Montage einzelner Küchensegmente selbst übernimmst?

    "Muss ich die Kosten nun übernehmen?"
    Nein, sondern der VM. Du hast ja schliesslich nichts angestellt.

  • Das hat die Firma ja auch gemacht und der Vermieter hat die Rechnung weiter an mich geleitet.
    Aber die Frage ist ja, muss ich das zahlen?? Ich war nicht informiert/eingeweiht!
    Das hätte man doch vorher mit mir abstimmen MÜSSEN!

    Ich hatte ja auch mehrmals nachgefragt, ob die Leistungen der Handwerker mich was kosten.

  • Ich verweise diesbezüglich gern auf den § 555a BGB und die darin festgelegte Duldungspflicht bei Instandsetzungsmaßnahmen.
    Dulden heißt aber nicht mitwirken, so dass der Vermieter auf seine Kosten eine notwendige Baufreiheit schaffen muss.

    Der Duldungspflicht bist Du nachgekommen, wenn Du die Handwerker in die Wohnung gelassen hast.

    Zitat

    hätte ich gewusst dass das Geld kostet, hätte ich die Küche selber demontiert.

    Für die Demontage hättest Du übrigens dem Vermieter eine Rechnung zuschicken können. Nach Meinung diverser Urteile kannst Du bei Eigenleistungen einen Stundensatz von maximal 10 €/Stunde ansetzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

    Da ich die Handwerker habe arbeiten lassen, habe ich quasi (ohne zu wissen) mein Einverständnis gegeben anfallende außerordentliche Kosten zu übernehmen?!

    Das kann doch nicht sein oder?

  • Zitat

    Da ich die Handwerker habe arbeiten lassen, habe ich quasi (ohne zu wissen) mein Einverständnis gegeben anfallende außerordentliche Kosten zu übernehmen?!

    Hast Du Dir meine und die anderen Antworten überhaupt durchgelesen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
    ?



    nein, hast du nicht.

    Teile dem Vermieter mit, dass du die Rechnung nicht bezahlen wirst, da der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und ebenfalls die Kosten zu tragen hat, gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.

  • nein, hast du nicht.

    Teile dem Vermieter mit, dass du die Rechnung nicht bezahlen wirst, da der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und ebenfalls die Kosten zu tragen hat, gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.

    .....und zwar alle Kosten, welche mittel- und unmittelbar auf die Ursache zurückzuführen sind.

  • Hast Du Dir meine und die anderen Antworten überhaupt durchgelesen?


    Das muss ich inzwischen auch fragen.
    An wen der VM die Rechnung weiterleitet, ist völlig schnurzpiepe. Er kann sie auch an den Standortpfarrer weiterleiten oder an jemanden, der sich damit den Hintern abputzt.
    Die Küche ist nach Beendigung der Arbeiten auf VM-Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. April 2015 um 12:33)

  • Ich habe natürlich die Antworten durchgelesen, nur eben nicht alles auf anhieb verstanden.
    Deswegen habe ich ja noch mal nachgefragt, ob ich alles richtig verstanden habe!

    Jetzt habe ich es auch verstanden und bedanke mich für eure tatkräftige Hilfe.

    Gruß Daniel

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