Kündigung wird nicht akzeptiert

  • Hallo zusammen,

    Ich hoffe ich könnt mir bei meinem Problem helfen.
    Folgendes:

    Meine Freundin wird in den kommenden 2 Monaten zu mir in meine Wohnung ziehen. Damit gibt es kein Problem.
    Derzeit wohnt sie mit einer Freundin in einer WG. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben und somit Hauptmieter. Für den Umzug zu mir möchte meine Freundin natürlich aus dem Mietvertrag raus. Die Freundin möchte jedoch noch eine Zeit in der Wohnung bleiben. Daraufhin habe ich mich schlau gemacht und erfahren dass der Mietvertrag nur durch beide Seiten gekündigt werden kann. Die Mietbewohnerin hat dabei mitgespielt und eine Kündigung Mitte Januar mitunterzeichnet. In dieser kündigung stand noch ein Zusatz Satz das die Mietbewohnerin gerne die Wohnung alleine mieten möchte. Dieses Schreiben ging mit Rückschein an den Vermieter. Schön und gut.
    Dazu sagen muss ich noch das dass alte Mietverhältnis mit einem Bürgen (Vater meiner Freundin) der natürlich wegfällt und sich die Mietbewohnerin selbst um einen Bürgen kümmern muss. Darum gekümmert hat sich die Mietbewohnerin bis heute jedoch nicht. Ein Anruf bei dem Vermieter ob die Kündigung eingegangen ist, wurde folgendermaßen beantwortet:

    Die Kündigung sei eingegangen kann aber nicht akzeptiert werden, da die Mietbewohnerin Unterlagen für die Nachvermietung einreichen muss. Darauf bezogen habe ich gesagt das das anschließende Mietverhältnis nichts mit meiner Freundin zu tun hat und es mir nur um die Kündigung geht. Darauf kam wieder nur die Antwort diese wird ohne die Unterlagen nicht akzeptiert, da sie diese durch rechtliche Vorgaben haben müsse.

    Für mich ist das völliger Schwachsinn was die erzählt und meiner Meinung nach ist die Kündigung auch fristgerecht in 3 Monaten gerechtfertigt. Oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank im Vorraus.

    Gruß Marco

  • Wenn die Kündigung von beiden Mietern unterzeichnet wurde, ist sie rechtsgültig mit der gesetzlichen Frist.

    Deine Freundin ist also raus aus dem Mietverhältnis.

    Deren Mitbewohnerin hat jedoch ein Problem: Sie könnte ohne Wohnung dastehen, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet ein neues Mietverhältnis mit ihr einzugehen.
    Der ausziehende Mieter hat mit der Nachvermietung nichts zu tun. Dies ist Vermietersache

    Ausnahme:
    Ihr habt eine Kündigungsauschlussfrist und seit noch darin. Dann KANN der Vermieter aus Kulanz eine Kündigung IN dieser Frist akzeptieren, MUSS aber nicht. Dann würde die Kündigung aber mit Ablauf der Kündigungsauschlussfrist möglich sein.

  • Ich bin da ganz eurer Meinung. Euer Kündigungsschreiben stellt 2 Willenserklärungen dar. Zum einen die Kündigung. Die Kündigung ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung und auch ohne Zustimmung des Vermieters gültig. Somit wurde die Wohnung wirksam gekündigt, es sei denn die Ausnahme von Andreas liegt vor.

    Weiter stellt die Mitbewohnerin einen Antrag auf Abschluss eines neuen Mietverhältnis. Damit das Mietverhältnis zustande kommt, bedarf es der Annahme durch dem Vermieter. Aber das ist in der Tat nicht eure Angelegenheit.

  • Okay vielen Dank für die Antworten!!
    Das beruhigt mich das die Kündigung trotzdem steht.

    Sollte man jetzt dem Vermieter nochmal mitteilen das man die Kündigung jetzt auch zum 01.05. durchzieht sowie die Mietzahlungen einstellt, oder alles so laufen lassen und nichts tun bis zum Umzug/ Schlüsselübergabe?

    Gruß

  • Man kündigt immer zum Ablauf eines Monats, also z. b. zum 30.04.2015.

    Man kann - um einmal "zärtlich" beim Vermieter anzufühlen, wie er auf die Tatsache einer erfolgten Kündigung reagiert - um einen Vorabnahmetermin bitten mit Verweis auf die Kündigung vom XX.XX.XXXX. Dieser Vorabnahmetermin sollte ca. 4 Wochen vor dem Mietende stattfinden. Soviel Zeit braucht man in der Regel um die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu bringen ohne den Umzug in die neue Wohnung zu stören.

    Wenn er dann sagt, es gäbe keine wirksame Kündigung, kann man weiterschauen.

    Wir kennen hier leider weder Euren Mietvertrag noch Euer Kündigungsschreiben. So dass die Aussagen natürlich nur auf einen Standardfall anzuwenden sind.

  • Okay Danke. Mit dem vorsichtigen anfühlen eines Vorabnahmetermines ist eine Gute Idee.
    Mein Anliegen ist ja nur das meine Freundin reibungslos aus dem Mietverhältnis kommt. Dazu möchte ich den Vermieter natürlich auch nicht aufscheuchen, da die Mitbewohnerin ja gerne bleiben möchte. Verwundert hatte mich halt die Aussage die Kündigung könne nicht akzeptiert werden. Ich werde das mit dem Termin mal machen und dann weiter schauen.

    Ich bedanke mich für die schnelle Hilfe. Falls gewünscht kann ich ja noch über den Ausgang berichten.

    Gruß

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