Es liegt momentan einen Sachverhalt zwischen mein Vermieter und ich wo wir uns uneins sind.
Gemäß Klausel zu kleine Reparaturen in meinem Mietvertrag muss der Mieter kosten bis 130€ für eine Einzelreparatur tragen bzw. für die Summe aller Reparaturen im Kalenderjahr bis 400€
Im Jahr 2014, sind zwei Schadensfälle aufgetreten:
1. Defekte Badelüfter: Kosten von 220,15 € die von Vermietern vollständig übernommen wurden
2. Defekter Geschirrspüler (Wasser wird nicht mehr erhitzt) : Kosten für Reparaturen werden (falls eine Reparatur stattfindet) über 130€ liegen.
Nun möchte mein Vermieter sich nicht an die Kosten für die Reparatur des Geschirrspülers beteiligen mit der Begründung, dass er die vollen Reparaturkosten für den Badlüfter übernommen hat bzw. erwarte, dass ich mich immer anteilig an Reparaturkosten beteilige.
Ist er im Recht?
Wan kann nicht mehr von Kleinreparaturen die Rede sein?
So wie ich den Mietrechtlexikon verstanden haben, muss der Vermieter Kleinreparaturkosten in vollen Höhe übernehmen sobald die im Mietvertrag Höchstgrenze für Einzelreparatur überschritten ist.
Ich wäre dankbar für ein paar Ratschläge!