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Meine Fragen nun sind aber folgende:
Kann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?
nein, natürlich nicht. Du hast es richtig erkannt, du hast das Besitzrecht an der Wohnung. Ungebetene Gäste darf man freundlich, aber bestimmt hinaus begleiten.
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Die Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?
Du hast nicht für den Schaden einzustehen, den ein Dritter verursacht hat. Dokumentiere die Schäden ordentlich und halte es fest, dass die Vermieterin den Schaden zugefügt hat.
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WIe stehen ihre Chancen eine Rückwirkende Kündigung durchzusetzen, und ist so etwas überhaupt rechtens?
Eine Kündigung ist schriftlich zu verfassen unter Angabe von Gründen. Dies ist bisher nicht erfolgt, so dass derzeit keine wirksame Kündigung vorliegt. Ihr seid momentan nicht zum Handeln verpflichtet.
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Ihre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?
Ehepaare vertreten sich kraft Gesetzes gegenseitig, so dass sie vermutlich momentan euere Vermieterin ist.
Ansonsten ist es halt immer problematisch, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Da kann es schon mal Schwierigkeiten geben. Auch kann keiner von dir verlangen, dass du täglich die Wohnung putzt, es ist auch nicht notwendig. Und das eine Wohnung chaotisch mit einem Kleinkind aussieht und ihr momentan vllt auch neue Möbel erwartet, kann nicht zu euer Ungunsten ausgelegt werden. Eine Abmahnung würde das auch nicht rechtfertigen.
Fazit: Ruhig bleiben, gegenseitig Rücksicht nehmen und das beste draus machen.