Guten Abend zusammen,
ich bin neu hier im Forum und ziemlich verzweifelt.
Ich wohne seit August 2014 in einer 3er-Wohngemeinschaft + 2 Katzen + 1 Hund und habe nun enorme Probleme.
Ich habe mit der Hauptmieterin einen Untermietvertrag geschlossen (ca, 35 m2 Zimmer). Untermieterin 2 verlässt die Wohngemeinschaft zum 31.01. (Mittlerweile ist sie garnicht mehr da, zahlt jedoch noch Miete).
Die Hauptmieterin hat nun beschlossen die WG zum 31.01. aufzulösen..
Da ich mittlerweile eine neue Wohnung gefunden, und mir noch keine Kündigung vorliegt habe ich der Hauptmieterin heute fristgerecht gekündigt. Da ich meine Miete immer in Bar zahle habe ich meine Bankverbindung reingeschrieben, da ich die Kaution sowie einen Abschlag zur Sicherung der Abnutzung der Möbel zurück möchte.
Zum Abschlag:
In dem Untermietvertrag wurde festgelegt, dass ich einen Abschlag von 200,00 zur Sicherung der Abnutzung der Möbel entrichten soll. Nachdem ich das nicht verstanden habe, hat die Hauptmieterin mir erklärt, dass Sie nur eine Absicherung haben möchte, wenn etwas kaputt geht. Wenn nur ein Glas kaputt geht, dann bekomme ich diese natürlich wieder zurück. Ich wohne gerade mal 3 Monate da, es ist nichts defekt. Im Gegenteil: die Katzen und der Hund haben mein Sofa sowie ein paar Gegenstände kaputt gemacht.
Sie hat mir daraufhin geschrieben, dass ein Abschlag ein Abschlag sei und keine Kaution und ich das Geld nicht mehr bekomme. Im Internet habe ich leider nichts dergleichen gefunden, außer dass es beim Abschlag und eine Art "Kauf" handelt. Gehört mir nun ein Teil der Einrichtung?
Nachdem mir das heute zu blöd wurde, dachte ich mir, dass ich mal google benutzt und bin auf etwas ganz anderes interessantes gestoßen. In meinem Mietvertrag wurde festgelegt, dass ich ein ca. 35m2 großes Zimmer anmiete. Das Wohnzimmer, die Küche und der Balkon stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Nach genauem Messen ist aufgefallen, dass das Zimmer nur 28,5m2 groß ist, wenn man die Fläche mit Schrägen (1,50m) noch abzieht, bleiben nur noch 23,5m2 über. Das sind ca. 33% weniger als im Mietvertrag geregelt.
Jetzt meine Frage:
1. bekomm ich meinen Abschlag wieder?
2. Kann ich eine Mietminderung (auch Rückwirkend) erzielen?
3. kann ich fristlos aufgrund von falschen m2 kündigen?
Ich werde mich damit wohl an einen Anwalt wenden, wollte jedoch vorher noch ein Feedback von Euch haben.
Danke schön!
Eure Manu