Abmahnung wegen extremen Müll in der Wohnung

  • Hallo
    ich habe eine Problem mit meinem Vermieter. Ich habe eine 2. Abmahnung bekommen, weil ich angeblich "extremen Müll in der Wohnung hätte".
    Dabei ist nur etwas "Müll" neben den Mülleimern und nicht daneben und nicht alles aufgeräumt gewesen.
    Wobei ich schon fast glaube, dass er jetzt jeden kleinen "Fehler" in der Wohnung sucht um mir eins reinzuwürgen. Denn er hat sich schon fast jede Kachel im Badezimmer angesehen, damit er es mir regelrecht vorhalten kann.
    Denn noch vor ca. 3 Wochen hatte er die Wohnung angesehen und nach seinen eigenen Worten war sie ok und seit da an hat sich kaum was geändert.
    Er hat mir zwar einige Vorschläge gemacht, was ich machen könnte, damit es besser aussehen würde aber wir sind anschließend wieder gut miteinander klar gekommen und er war auch zufrieden mit dem Zustand der Wohnung.
    Doch als er nach dem Austausch des Warmwasserzählern die Gelegenheit genutzt hat, um sich nochmals vollständig! in der Wohnung umzusehen, wohlgemerkt, während ich nicht! da war, war er überall. Auch im Schlafzimmer und da er mich darauf hingewiesen hat, dass selbst unter meinem Bett! gesaugt werden solle, weiss ich natürlich nicht, wo er sonst noch überall war.
    Daher wüsste ich gern, ob das auch zulässig ist, wenn er sich in meiner Abwesenheit die ganze Wohnung ansehen darf.
    Denn früher hat er den Leuten zwar die Türe aufgemacht aber hat vor der Wohnung abgewartet aber seit der 1. Abmahnung, die gerechtfertigt war, kommt es mir so vor, als ob er jede Chance nutzt um sich meine Wohnung anzusehen und gezielt auf "Fehlersuche" geht.

    Kann ich irgendwas dagegen machen, dass er ohne mein Einverständnis in meine Wohnung geht, sich dort vollständig umsieht und Gott weiss was er darin in der Zeit macht.
    Denn wenn er auch unter mein Bett sieht, ist es nur noch ca 1 Meter bis er bei meinem persöhnlichen Sachen ist und da hat er nichts! zu suchen...


  • Kann ich irgendwas dagegen machen, dass er ohne mein Einverständnis in meine Wohnung geht, sich dort vollständig umsieht und Gott weiss was er darin in der Zeit macht.

    Ja, Sie können ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen und Sie sollten das Schloß wechseln.
    Schließlich kann jeder seinen Saustall so einrichten, wie es ihm gefällt.

  • junge junge junge, so lange kein Ungeziefer in der Wohnung rumläuft oder die Wohnung in sonstiger Weise zu Schaden kommt, was bei Wollmäuschen nicht der Fall ist, hat der Vermieter kein Recht dich deshalb abzumahnen oder ähnliches. Auch darf der Vermieter grundsätzlich nur alle 2 Jahre die Wohnung besichtigen oder bei berechtigten Interesse. Trotzdem muss man natürlich Zugang zu der WOhnung gewähren, falls wie hier, ein Zähler getauscht werden muss.

    Also falls der Vermieter noch einen Schlüssel hat, entweder den Schlüssel abnehmen oder Schloss wechseln. Beim nächsten Zählertausch anwesend sein oder Zimmer abschließen. Du hast das Besitzrecht an der Wohnung und kannst demnach dem Vermieter aus der Wohnung ausschließen.

  • Zitat

    Kann ich irgendwas dagegen machen, dass er ohne mein Einverständnis in meine Wohnung geht, sich dort vollständig umsieht

    Schließzylinder der Wohnungstür austauschen und neue Wohnung suchen.

    Wohnt der Vermieter mit im Haus und hat das nur 2 Wohnungen braucht er keinen Grund um dir zu kündigen. Das nur nebenbei.

  • Nein er wohnt nicht mit mir im Haus.
    Wobei ich mich doch frage, ob ich ohne das Wissen meines Vermieters einfach so den Schließzylinder austauschen darf oder muss ich erst mit meinem Vermieter darüber reden und ihn informieren?


  • Wobei ich mich doch frage, ob ich ohne das Wissen meines Vermieters einfach so den Schließzylinder austauschen darf oder muss ich erst mit meinem Vermieter darüber reden und ihn informieren?

    Selbstverständlich darfst Du das! Du musst das Schloss bei Auszug nur wieder einbauen.

    Ansonsten wird der Vermieter ja gar nicht mitbekommen, dass Du das Schloss wechselst, es sei denn er hat einen Schlüssel. Wird er dich dann darauf ansprechen, würde ich mal fragen, was er an deinem Schloss zu suchen hatte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Peacebringer,

    selbstverfreilich darfst Du jederzeit den Schliesszylinder Deiner Wohnungseingangstür auswechseln. Rücktausch bei Mietende sollte wohl klar sein.
    Gute findest Du bspw. hier: http://www.amazon.de/gp/*******/B004W47AEE?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o02_s00
    Falls der Link nicht klappt, suchste bei Am..on unter "PROFILZYLINDER E C 550 5SCHL. 30/35KT".

    Und damit das Einbrechen erschwert wird, noch einen Schutzbeschlag: http://www.amazon.de/ABUS-210327-Sc…_bxgy_diy_img_y
    ... haben alle meinen Mietwohnungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (4. November 2014 um 15:45)

  • Aber das verstehe ich nicht...
    So weit ich weiss, muss doch der Vermieter eine Möglichkeit haben, bei Gefahr wie zb. einem Brand in die Wohnung zu kommen oder ist das falsch?


    Vergiss' es, das trifft nicht zu. Einen Zweitschlüssel MUSS keine andere Person haben.

  • Aber das verstehe ich nicht...
    So weit ich weiss, muss doch der Vermieter eine Möglichkeit haben, bei Gefahr wie zb. einem Brand in die Wohnung zu kommen oder ist das falsch?

    Um Gottes Willen. Man kann doch nicht verlangen, dass du einen Dritten deinen Wohnungsschlüssel überlässt.

  • Bei einem Brand hat die Feuerwehr einen "Generalschlüssel". Eine ganz großen:cool:

    Noch mal, der Vermieter hat kein Recht und ohne Deine Zustimmung einen Schlüssel zu Deiner Wohnung zu besitzen.

    Der Austausch des Schließzylinder bedarf weder der Erlaubnis des Vermieters, noch muß er darüber informiert werden.

  • Schon irre was sich manche Vermieter erlauben. Ich rate meinen Mietern sogar, den Schließzylinder zu tauschen, da ich ja nicht garantieren kann, dass nicht irgendein Vormieter noch eine Kopie des Schlüssels hat, die er mir verschwiegen hat.

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