dringend fristlose kündigung 31.10.2014

  • Hallo ihr lieben
    Ich hoffe hier kann mir schnell jemand eine korrekte Antwort geben und zwar folgendes ein freund von mir stand gerade völlig aufgelöst hier vor der Türe er hat vor 2 Wochen die fristlose kündigung bekomme wegen angeblicher Ruhe Störung
    In der Kündigung steht drin das er 2 Mahnungen bekommen haben soll hat er aber nicht und dazu kommt noch das er sich keiner Schuld bewusst ist.
    Er hat ein Brief aufgesetzt aber leider erst vor 3 Tagen das er keine Mahnung bekommen hat und er sich keiner Schuld bewusst sei .
    Bisher hat sich der Vermieter nicht gemeldet nur der Hausmeister war eben da und meinte denk an den Schlüssel ich komm heute abend.

    Wenn er den Schlüssel morgen nicht abgibt und die Wohnung nicht räumt was passiert kann mir da jemand was zu sagen

    Liebe grüße und dank im.vorraus

    Sabrina

  • Zitat

    Wenn er den Schlüssel morgen nicht abgibt und die Wohnung nicht räumt was passiert kann mir da jemand was zu sagen


    Es wird nichts passieren, wenn sich der Freund ruhig verhält und die Tür nicht öffnet, wenn der Hausmeister kommt. Wenn der dann "laut" wird, dann sofort die 110 rufen. Die werden dann dem Hausmeister schon klar machen, dass Selbstjustiz in Deutschland noch immer nicht erlaubt ist.

    Selbst wenn der Vorwurf der Ruhestörung zu Recht bestünde, müsste der Vermieter den Weg übers Gericht (Räumungsklage) nehmen.

    Also ganz ruhig bleiben und die Vorwürfe entkräften.


  • In der Kündigung steht drin das er 2 Mahnungen bekommen haben soll hat er aber nicht und dazu kommt noch das er sich keiner Schuld bewusst ist.

    Mal vorweg:
    In diesem Land gibt es keine Schuld; das sind immer nur die Anderen. Aus dem blauäugigen Alter bin ich raus.
    Sie brauchen Ihren Freund hier nicht als Unschuldslamm präsentieren denn es hat auf die Antworten der Forumsmitglieder keinerlei Einfluß.

    Zur Sache:
    Dazu bedarf es des Wortlautes der fristlosen Kündigung. Ohne Kenntnis des Wortlautes wäre alles nur Orakel und würde in keiner Weise helfen.

    § 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    Zitat

    Er hat ein Brief aufgesetzt aber leider erst vor 3 Tagen das er keine Mahnung bekommen hat und er sich keiner Schuld bewusst sei .

    Toll scheint aber die Aufregung Ihres Freundes nicht gewesen zu sein, wenn er sich über eine Woche Zeit lässt.
    Vielleicht hofft er insgeheim bei Ihnen unterzukriechen. Seien Sie wachsam!

  • Wie meine Vorredner schon sagten, passieren wird erstmal nichts.

    Der Vermieter kann Räumungsklage gegen Ihren Freund erheben.
    Ein Urteil wird Monate dauern, der Unterlegene vor Gericht zahlt
    den Spaß

  • Hallo Sabrina,

    den tröstenden Meinungen schliesse ich mich an. Er sollte keinesfalls jemanden gegen seinen Willen hereinlassen, denn das wäre strafbarer Hausfriedensbruch.

    Übrigens: Dein Text liesse sich deutlich leichter lesen, wenn Du Dich der Interpunktion bedienen würdest; das wäre auch ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den Lesern.


  • Übrigens: Dein Text liesse sich deutlich leichter lesen, wenn Du Dich der Interpunktion bedienen würdest; das wäre auch ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den Lesern.

    Unqualifizierter Kommentar: hat sie doch, siehe hier:

    Zitat von inibini19w

    Liebe grüße und dank im.vorraus

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