Beiträge von Fluff65

    Wir haben eine Mietminderung in Höhe von 5% beantragt, da Dach und Fassade saniert werden. Das Gerüst befindet sich vor den Fenstern aller Räume unserer Wohnung.

    Der Hausverwalter schreibt dazu:

    "Ihr Schreiben haben wir erhalten. Ausgehend davon dass eine Mietminderung von 5 % bei Einrüstung des Hauses möglich ist und nur das Haus 1/2 eingerüstet ist, wäre die Mietminderung auch zu halbieren.

    Mietminderungen unter 3 % sind wegen der Geringfügigkeit nicht vorgesehen."

    Wir sehen das anders, da es aus unserer Sicht nicht relevant ist, das die andere Haushälfte nicht mit einem Baugerüst versehen ist.

    Baugerüst: 5 % Mietminderung - Fremde können jederzeit in die Wohnung einsehen - Weniger Licht in der Wohnung

    "Das Landgericht Berlin entschied, dass dem Mieter ein Minderungsanspruch in Höhe von 5 Prozent der Monatsmiete zustand. Da durch ein Baugerüst notwendigerweise die Lichtzufuhr eingeschränkt werde und sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen, sei der übliche Gebrauch der Wohnung eingeschränkt. Außerdem müsse man jederzeit damit rechnen, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten. Damit erscheine eine Minderung um 5 Prozent angemessen."

    Quelle: https://deref-gmx.net/mail/client/VN…s.news13255.htm

    Was können wir tun? Wir hätten gern Ihre Meinungen dazu. Vielen Dank.

    Wir haben unseren Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass ein Zugseil eines alten Holzfensters (Schiebefenster) gerissen ist mit der Bitte um Reparatur. Tags drauf stellten wir im Sonnenlicht fest, dass durch den Riss des Seiles und des dadurch mit Wucht nach unten sausenden Fensters in der Scheibe ein 7cm langer Riss entstanden ist. Daraufhin informierten wir den Vermieter auch über diesen Schaden, der mit dem vorherigen im Zusammenhang steht. Er versprach, dass sich ein Tischler der Sache annimmt. Die Reparatur einschließlich Ersetzen der Scheibe wurde ordnungsgemäß ausgeführt.
    Wir erhielten eine Rechnung über 74,90€, aber nur für die Zugseilreparatur (bis 76€ müssen wir lt. Mietvertrag für einen Bagatellschaden selber zahlen). Auf Rückfagen bekamen wir zur Antwort, dass es sich hierbei um 2 Sachverhalte handele, auch wenn beides im Zusammenhang steht, die u.U. von 2 Fachbetrieben instandgesetzt werden (war aber nur eine Firma tätig).
    Unserer Meinung nach wurde die Gesamtrechnung gesplittet, was unsere Meinung nach nicht rechtens ist. Eine Rechnung über das Einsetzen der neuen Scheibe haben wir nie gesehen.
    Wie ist die Rechtslage? Müssen wir zahlen? Ist das nicht ein Schadensereignis, dessen Gesamtschadenssumme vom Vermieter getragen werden muss?

    Ein Maler hat unsere Holzfenster gestrichen. Diese müssten anschließend, um Zugluft zu vermeiden und um den Wärmeverlust in den kälteren Tagen des Jahres einzudämmen, zum Teil neu abgedichtet werden (Tesa M.). Gleiches gilt auch für die Türen, die im Frühjahr diesen Jahres gestrichen wurden.
    Die Abdichtarbeiten können wir übernehmen. Ist der Vermieter verpflichtet, uns die dadurch entstehenden Materialkosten zu erstatten? Oder grundlegende Frage: Hat der Vermieter für dichte Fenster und Türen zu sorgen? Denn unter Kleinreparatur, Schöheitsreparatur, Bagatellschaden etc. ist dies ja nun nicht einzuordnen.
    Wie ist die Rechtslage?

    Unsere Holzfenster müssen gestrichen werden. Mir ist klar, dass nur der Außenanstrich vom Vermieter bezahlt wird. Wie ist das aber mit den (in unserem Fall) notwendigen Vorarbeiten, die da wären:

    -alte Anstriche anlaugen, gründlich schleifen, lose Anstrichteile abstoßen, rohe Holzstellen mit Bläueschutz grundieren, kleine Schadstellen spachteln und verkitten

    So viel ich weiß, zählt alles was über das Anschleifen und Streichen hinaus geht nicht als Schönheitsreparatur und muss somit nicht vom Mieter bezahlt werden. Täusche ich mich da? Es geht schließlich um ein vollständiges Beschleifen etc. der Fensterrahmen. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?

    Wir haben tapezieren lassen. Alte Tapete runter, neue drauf, streichen – klar, bezahlen wir.
    Aber: Da es an Decke und Wänden kleine Risse und Unebenheiten gab, hat die Malerfirma noch diese Arbeiten ausgeführt:

    -Putzuntergrund mit gipshaltiger Spachtelmasse bis zu 30% der Fläche spachteln und nachschleifen
    -Grundierung

    Alles wurde von uns bezahlt. Nun las ich aber:

    Laut Berliner Mieterverein heißt es: „Schäden, die der Mieter nicht verschuldet hat. Ist zum Beispiel die Decke gerissen oder der Putz abgefallen, muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen und den entsprechenden Teil der Malerarbeiten bezahlen.“

    Somit ergeben sich folgende Fragen: Hätte der Vermieter diese Arbeiten bezahlen müssen? Wenn ja: Kann ich mir das Geld vom Vermieter zurückholen (gut 5 Monate sind seitdem vergangen). Hätte der Vermieter vorher über die dadurch entstehenden und von ihm zu tragenden Kosten informiert werden müssen? Gibt es dazu einen Paragraphen, der das regelt?

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