Kleine Risse in Decke, Unebenheiten an Wänden - wer bezahlt?

  • Wir haben tapezieren lassen. Alte Tapete runter, neue drauf, streichen – klar, bezahlen wir.
    Aber: Da es an Decke und Wänden kleine Risse und Unebenheiten gab, hat die Malerfirma noch diese Arbeiten ausgeführt:

    -Putzuntergrund mit gipshaltiger Spachtelmasse bis zu 30% der Fläche spachteln und nachschleifen
    -Grundierung

    Alles wurde von uns bezahlt. Nun las ich aber:

    Laut Berliner Mieterverein heißt es: „Schäden, die der Mieter nicht verschuldet hat. Ist zum Beispiel die Decke gerissen oder der Putz abgefallen, muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen und den entsprechenden Teil der Malerarbeiten bezahlen.“

    Somit ergeben sich folgende Fragen: Hätte der Vermieter diese Arbeiten bezahlen müssen? Wenn ja: Kann ich mir das Geld vom Vermieter zurückholen (gut 5 Monate sind seitdem vergangen). Hätte der Vermieter vorher über die dadurch entstehenden und von ihm zu tragenden Kosten informiert werden müssen? Gibt es dazu einen Paragraphen, der das regelt?

  • Hast Du auch verstanden was Du gelesen hast?

    Zitat

    muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen und den entsprechenden Teil der Malerarbeiten bezahlen.


    Wie willst Du nach 5 Monaten nachweisen das die Risse und Unebenheiten vorhanden waren? Jetzt ist doch alles verputzt und verspachtelt.

    Du hättest den Vermieter vorher über diese Mängel informieren müssen. Dann hätte er diese Arbeiten beauftragen und bezahlen müssen. Sofern er tatsächlich dazu verpflichtet wäre.

    Da Du aber diese Arbeiten in Auftrag gegeben hast mußt Du sie auch zahlen.

  • Sehr charmant einer Frau gegenüber, gleich so loszublaffen. Wenn ich es besser wüsste hätte ich mich hier nicht angemeldet. Man Mann! Dennoch: Vielleicht gibt es ja noch andere Ansichten zu meinem Problem.

  • Nun mal nicht immer auf die armen kleinen schwachen Männer ...! ;)

    Und dass sich hinter dem Pseudo Fluff eine Frau verbirgt, konnte auch niemand wirklich erkennen - falls das wirklich einen Unterschied für die Höflichkeit in einer Antwort macht. :p

    Aber anitari hat inhaltlich recht.

    Meine Meinung:

    • Selbstverständlich wäre der Vermieter dafür zuständig gewesen; und er hätte auch die Kosten übernehmen müssen, sofern Ihr als Mieter die Risse nicht selbst durch zu laute Musik auf der letzten Fete erzeugt habt. ;)
    • Ihr habt dem Vermieter aber keine Chance gelassen, seine Zuständigkeit wahrzunehmen.
    • Ihr habt stattdessen selbst die Malerfirma beauftragt. (Ich überspitze das jetzt: Und Ihr könnt noch froh sein, wenn die gut gearbeitet hat und nicht durch irgendwelchen Pfusch irgendwelche Spätfolgen auftreten, die der Vermieter Euch dann anlasten könnte.)
    • Das Geld jetzt noch vom Vermieter zu bekommen wird nur schwerlich gelingen, wenn dieser dem nicht freiwillig zustimmt.

    Ob ihr dem Vermieter die Angelegenheit jetzt schildern und auf seine Kulanz (und freiwillige Zahlung) hoffen solltet oder ob ihr besser die Sache auf sich beruhen lassen solltet, kann Euch niemand anraten. Wenn es ein Netter ist, könnte man ja vielleicht die Sache mit ihm besprechen. Einen Anspruch auf Erstattung Eurer Kosten habt Ihr meines Wissens aber nicht.

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