Unsere Holzfenster müssen gestrichen werden. Mir ist klar, dass nur der Außenanstrich vom Vermieter bezahlt wird. Wie ist das aber mit den (in unserem Fall) notwendigen Vorarbeiten, die da wären:
-alte Anstriche anlaugen, gründlich schleifen, lose Anstrichteile abstoßen, rohe Holzstellen mit Bläueschutz grundieren, kleine Schadstellen spachteln und verkitten
So viel ich weiß, zählt alles was über das Anschleifen und Streichen hinaus geht nicht als Schönheitsreparatur und muss somit nicht vom Mieter bezahlt werden. Täusche ich mich da? Es geht schließlich um ein vollständiges Beschleifen etc. der Fensterrahmen. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?