Wir haben unseren Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass ein Zugseil eines alten Holzfensters (Schiebefenster) gerissen ist mit der Bitte um Reparatur. Tags drauf stellten wir im Sonnenlicht fest, dass durch den Riss des Seiles und des dadurch mit Wucht nach unten sausenden Fensters in der Scheibe ein 7cm langer Riss entstanden ist. Daraufhin informierten wir den Vermieter auch über diesen Schaden, der mit dem vorherigen im Zusammenhang steht. Er versprach, dass sich ein Tischler der Sache annimmt. Die Reparatur einschließlich Ersetzen der Scheibe wurde ordnungsgemäß ausgeführt.
Wir erhielten eine Rechnung über 74,90€, aber nur für die Zugseilreparatur (bis 76€ müssen wir lt. Mietvertrag für einen Bagatellschaden selber zahlen). Auf Rückfagen bekamen wir zur Antwort, dass es sich hierbei um 2 Sachverhalte handele, auch wenn beides im Zusammenhang steht, die u.U. von 2 Fachbetrieben instandgesetzt werden (war aber nur eine Firma tätig).
Unserer Meinung nach wurde die Gesamtrechnung gesplittet, was unsere Meinung nach nicht rechtens ist. Eine Rechnung über das Einsetzen der neuen Scheibe haben wir nie gesehen.
Wie ist die Rechtslage? Müssen wir zahlen? Ist das nicht ein Schadensereignis, dessen Gesamtschadenssumme vom Vermieter getragen werden muss?
Bagatellschaden oder nicht?
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Fluff65 -
25. Juli 2014 um 22:18 -
Erledigt
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Ist das nicht ein Schadensereignis, dessen Gesamtschadenssumme vom Vermieter getragen werden muss?Ihrer Schilderung nach besteht da schon ein kausaler Zusammenhang.
Da der Schaden Ihren Selbstbehalt überschreitet, muß der Vermieter für die gesamten Kosten aufkommen.
Ohne Vorliegen einer Rechnung bis zu diesem Betrag sollten Sie nicht zahlen. -
Zitat
die u.U. von 2 Fachbetrieben instandgesetzt werden (war aber nur eine Firma tätig).
Es sind aber unstrittig 2 Gewerke, auch wenn von einer Firma ausgeführt. Und jedes Gewerk kann einzeln abgerechnet werden. Wobei der Glasschaden eventuell über eine Versicherung abgerechnet werden könnte (falls z.B. in der Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht enthalten)
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Es sind aber unstrittig 2 Gewerke, auch wenn von einer Firma ausgeführt. Und jedes Gewerk kann einzeln abgerechnet werden. Wobei der Glasschaden eventuell über eine Versicherung abgerechnet werden könnte (falls z.B. in der Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht enthalten)
Ich glaube, es sind Drei. Die An- und Abfahrt ist auch noch dabei.
Ich habe etwas Bauchweh.
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(bis 76€ müssen wir lt. Mietvertrag für einen Bagatellschaden selber zahlen).
wie lautet denn die komplette Formulierung dieser Klausel? Vielleicht ist diese allein schon unwirksam?
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