Hallo,
wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, in dem die Mängel beim Einzug festgehalten wurden, könnstest du jetzt durchaus Probleme kriegen, wenn dein Vermieter es darauf anlegt. Hast du Zeugen die den damaligen Zustand bestätigen können?
Zum Streichen: Wenn du bei Einzug alles gestrichen hast und es jetzt ordentlich aussieht, brauchst du theoretisch nicht zu streichen. Leider ist ordentlich immer subjektiv, so dass du da nicht völlig sicher sein kannst. Der Wasserfleck in der Badezimmerdecke ist aber bestimmt nicht "ordentlich". Auf der anderen Seite, wenn der Fleck in der Decke ist, kommst der Schaden wahrscheinlich von oben und du kommst du als Verursacher nicht in Frage. Dann wäre es nicht in deiner Verantwortung die Decke zu streichen.
Das mit dem Laminat ist vielleicht gar nicht so kritisch. Wenn man di Kratzer nur bei einen bestimmten Lichteinfall sieht und die Fugen nicht durch eine Beschädigung entstanden sind, handelt es sich wohl um normale Abnutzungsspuren, zumal das Laminat ja älter als 3 Jahre ist.
Mit dem fehlenden Protokoll ist natürlich schlecht, aber wenn die Wohnung ordentlich aussieht, gibt es möglicherweise gar keine Probleme.
Ich würde den Vermieter aber schonmal vorher ansprechen, ob ihr eine Vorababnahme machen könnt. Dann ist es für dich einfacher noch einige Kleinigkeiten zu erledigen.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung