Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    das ist ja mal eine Schweinerei, wenn es denn genauso war. Er kündigt dir in einer nicht rechtmäßigen From und du ziehst netterweise aus. Jetzt sollst du noch die Miete für drei Monate bezahlen.

    Da du die Wohnung aber noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (31.12.2014 wenn du bis 03.10 kündigst und 3 Monate First hast) bezahlen mußt, kannst du sie auch so lange nutzen. Du könntest die Wohnung solange untervermieten (der Vermieter muss zustimmen, da du ja ein berechtigtes Interesse hast). Ich frage mich, ob der Vermieter das dann wirklich durchziehen will. Ich weiss aber auch nicht wo du herkommst und ob da ein echter Bedarf an Kurzzeitwohnraum ist. Sonst mußt du das wohl als "beschissen worden" verbuchen.

    Gruss
    H H

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung

    Naja, wenn du dich so toll auskennst, dann hättest du hier ja gar nicht erst fragen brauchen.

    Dann wird es wohl so sein:
    Der Vermieter ist natürlich verpflichtet die Küche nach 5 Jahren auszutauschen, weil sie dann abgeschrieben ist. Deshalb gibt es in Deutschlands Mietwohnungen auch keine Küchen die älter sind als 5 Jahre.

    Übrigens, wenn ein Haus nach 50 Jahren abgeschrieben ist, muss der Vermieter es auch abreißen und neu bauen. Deshalb gibt es auch keine alten Häuser in Deutschland.

    Die Ausgaben können die Vermieter aber irgendwie steuerlich verbuchen und kriegen alles ersetzt.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben ...

    Hallo,
    der Vermieter will, dass ein Elternteil mit in den Vertrag kommt, damit er einen "sicheren Zahler" hat. So etwas ist grundsätzlich immer etwas kritisch, da dieses Elternteil auch für den Partner des eigenen Kindes haftet.

    Z.B. dein Vater wird als Vertragspartner eingetragen. Nach 1 Jahr ziehst du aus und dein Freund behält die Wohnung. Wenn er keine Miete mehr bezahlt oder einfach untertaucht, muss dein Vater für die Miete geradestehen (notfalls auch für eine verwüstete Wohnung).
    Alternativ könnte man eine unbegrenzte Bürgschaft anbieten, was aber seitens der Zahlungsverpflichtung auf das selbe hinausläuft.

    Eine normale Mietbürgschaft der Eltern oder von dritter Seite wird dem Vermieter wohl nicht reichen, da dann max. 3 Monatsmieten abgesichert sind. Bei den Kautionsbürgschaften aus dem Internet ist es Geschmackssache, ob man bereits ist die monatlichen Gebühren für die Bürgschaft zu zahlen. Dann ist zu prüfen, ob der Vermieter das überhaupt akzeptiert.

    Auch wenn es grundsätzlich nicht zu empfehlen ist, gibt es sicher Konstellationen in denen ein Elternteil als Vertragspartner beitreten kann. Aus Sicht der Vermieter ist es nicht ganz unverständlich. Die kennen ihre zukünftigen Mieter nicht und sagen sich "wenn nicht einmal die Eltern für diese Kinder geradestehen, warum soll ich die als Mieter nehmen".

    Es kommt sicher auch darauf an, wo ihr wohne wollt und wie angespannt die Situation dort ist. Bei großer Nachfrage könne Vermieter nahezu alles durchsetzen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dann steht wirklich Aussage gegen Aussage. Durch die zurückgenommene Anpassung der Miete wegen gerade dieser Küche bist du da natürlich im Vorteil. Ob dein Vermieter arglistig ist, wage ich zu bezweifeln. Er hat doch schon Reparaturen bezahlt. Vielleicht sieht er die Sachlage aus seiner Sicht wirklich so wie er es darstellt. Dass die Küche weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll steht würde seine Rechtsposition eher stützen. Da kann man wirklich schlecht vorraussagen, wie die Sache ausgehen würde.

    Auf der anderen Seite solltest du dir überlegen, ob es wirklich clever ist, die vor Gericht zu erstreiten, dass die Küche vermietet ist. Selbst wenn du gewinnst, kommt als nächstes wieder die Erhöhung der Miete wegen der Einbauküche. Ich weiss nicht wie hoch die Erhöhung war, aber möglicherweise ist die gesparte Miete wesentlich höher als, alle paar Jahre mal eine Reparatur selbst zu zahlen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist aber blöd gelaufen.

    Selbst wenn der Vermieter den Schlüssel genommen hat, war es nicht clever ihn so in die Ecke zu treiben, dass er es nicht mehr zugeben kann.

    Momentan ist natürlich das Problem, dass du die Sache mit dem Vermieter regeln mußt. Am besten den Vermieter nochmal auf die Beschaffung eines Zweitschlüssels ansprechen und dich dafür entschuldigen, dass der andere weggekommen ist. Gleichzeitig darauf bestehen, dass du einen zweiten Schlüssel bekommst. Wenn der Vermieter den Schlüssel wirklich selbst genommen hat (wovon du ja ausgehst), wird er kaum die Schließanlage auswechseln lassen.

    Ob deine Versicherung zahlt, weiss hier natürlich keiner, es sei denn er ist zufällig dein Versicherungsmakler.

    Gruss
    H H

    Hallo AjaxMH,

    du mußt wohl immer das letzte Wort haben. Schreibe ruhig noch 3 Seiten, damit wird deine Besserwisserei nicht richtiger. Mit deinen "mal eben 8 Schlüssel verteilen" lagst du schon falsch und hättest dieses Thema Leuten überlassen sollen, die sich besser auskennen.

    Ein Notschloss ist und bleibt ein probates Mittel, um so ein Problem zu lösen. Und Menschen, die der Meinung sind dafür die Miete um 5% mindern zu wollen, sind im Unrecht!
    Over und Out
    H H

    Hallo,

    natürlich hast du grundsätzlich recht, aber wenn die Geschichte mit dem Ausweis stimmt, trägst du eine gewisse Mitschuld, dass keine Anlage erfolgt ist.

    Ich würde mir gut überlegen, ob ich diesen Aufwand betreiben würde, nur weil der Vermieter dein Geld wahrscheinlich nicht separat angelegt hatte. Du hast das Geld je zurückbekommen und die entgengenen Zinsen sind minimal (das dürfte etwa 1% für 5 Jahre sein). Wenn du hier liest, wie einige Mieter die Kaution nur mit großen Abzügen oder gar nicht zurückbekommen, bist du gar nicht schlecht dran.

    Der Vermieter kann das Geld theoretisch auch in seinem Safe lagern und kennzeichnen, dass es sich um dein Geld handelt.

    Gruss
    H H

    @AjaxMH,

    ja es gibt eine Welt, in der Schlüsseldienste, Schlösser und Schlüssel Geld kosten. Da kannst du "hm?" so oft du willst.

    Aber du hast scheinbar mit der Thematik nicht ausreichend Erfahrung, wenn du denkst, man kann für ein paar Euro ein Schließzylinder mit ausreichend Schlüsseln tauschen. Von dem enormen Aufwand des Schlüsseltauschens ganz abgesehen. Du hast es halt noch nie gemacht.

    Es geht hier am ende um die Tür zum Treppenhaus, die auch nicht sichtlich offen steht. Wenn jemand der Meinung ist, dafür wäre eine Mietminderung von 5% gerechtfertigt, soll er dieser Meinung gerne sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich wäre da vorsichtig. Nur weil ein "Fachmann" von der Versicherung sagt die Mietminderung würde eine Nettomonatsmiete betragen, muß das nicht rechtens sein.

    Bei einer Mietminderung kommt es in erster Linie darauf an, inwieweit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Bei 100% Einschränkung über einen Monat kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Dann werden allerdings Bruttomieten gerechnet.

    Du hast leider nicht beschrieben, wie der Wasserschaden in deiner Wohnung aussieht, so dass eine Beurteilung nicht möglich ist.

    Ich würde die Miete unter Vorbehalt bezahlen. Wenn dann die Versicherung den Betrag erstattet, solltest du den von der Vermieterin zurückbekommen. Ist zwar sicher nicht ganz perfekt, weil du da auf die Vermieterin angewiesen bist, aber immer noch besser, als sich mit einer nicht haltbaren Mietminderung ins Unrecht zu setzen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    mit einem billigen, normalen und 8 Schlüsseln ist es nicht getan. Erfahrungsgemäß braucht jede Partei 3 Schlüssel und dann ist man wieder bei 24 Schlüsseln. Dieser Spass kosten dann schnell zweihundert Euro. Die kann der Vermieter sicher gut gebrauchen, wenn ich sehe, was für Mieter er hat. 5% Minderung, weil ein Notzylinder in der Haustür ist. Ich kann's ja gar nicht glauben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was ist denn eigentlich dein Problem.

    Du hast einen Mietvertrag mit 3 jähriger Kündigungdfrist (so verstehe ich deine Beschreibung) unterschrieben und möchtest/mußt jetzt nach nur einem Jahr ausziehen. Dein Vermieter hat dem zugestimmt und möchte selbst einen neuen Mieter suchen, statt jemanden zu nehmen, den du bringst. Klingt für mich nicht nach einem echten Problem, auch wenn dein Vermieter aus der Mietersuche keine "Kommandoaktion" machen wird.

    Was willst du jetzt von dem Forum? Dass wir dir sagen, du darfst deinem Vermieter vorschreiben, welchen Mieter er nimmt oder dass du die Wohnung sofort verlassen kannst?

    Ich bezweifel, dass es einen Präzedenzfall gibt.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,
    zur Aussage, dass Kautionskonten kostenlos seien:
    Hier in Hamburg sind die Banken inzwischen dazu übergegangen für die Einrichtung von Kautionskonten Geld zu verlangen. Da werden schnell 10Euro fällig.

    Diese Kosten sind aber eigentlich vom Vermieter zu tragen.

    Ich würde an deiner Stelle auch erstmal die Nebenkostenabrechnung anfordern. Wenn diese aber in Ordnung zu sein scheint, mußt du dir wirklich überlegen, was du für 30Euro, die ungerechterweise einbehalten wurden für einen Aufwand betreibst.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    also ich wäre da vorsichtig. Gedeckte Farben sind etwas anderes - es sind Farben und nicht Steinbilder. Bei einem Rechtsstreit wäre der Ausgang sehr vom Richter abhängig und ich denke, du würdest ein relativ großes Risoke eingehen.

    Geht es nicht diese Vinyltapete weiss überzustreichen? Das wäre wohl nicht viel Aufwand und wäre dann auch weiss.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dein Problem ist nicht, dass der Vermieter in DEINEM Garten steht, sondern, dass er in SEINEM Garten steht.

    Ich denke, dass es hier ein allgemeines Verständnisproblem gibt. Du dachtest, dass du eine Wohnung mit alleiniger Gartennutzung gemietet hast und dein Vermieter hat die eine Wohnung vermietet, in der du seinen Garten mitbenutzen darfst.

    Was auch immer abgemacht war, der Vermieter ist hier im Recht, da der Mietvertrag entscheidend ist.

    Gruss
    H H

    Hallo Lila93,

    du bist schockiert? Lies mal hier im Forum, was es noch alles gibt. Da ist ein Waschmaschine und ein Trockner, der möglicherweise nicht korrekt abgerechnet wird doch gar nichts.

    Ich denke, du solltest erstmal ein paar Fakten und Daten sammeln, bevor du voreilige Schlüße ziehst.

    Es ist kaum möglich, dass die hohen Nachzahlungen (was auch immer hoch ist) von einer Waschmaschine und einem Trockner im Keller kommen. Vor allem wenn "die Nachbarn" (Einzahl oder Mehrzahl) noch nicht einmal von den Geräten wußten. Selbst wenn in Eurem fünf Parteien Haus nur drei der Parteinen die Geräte nutzen kommt durch den Strom keine schockierende Nachzahlung zustande.

    Nun aber zu deiner Frage:
    Gem Betriebskostenverordnung §2 Abs. 16 kann der Vermieter den Strom für die Wäschepflege als Betriebskosten umlegen.

    Also angenommen du hast einen "normalen" Mietvertrag in dem die Betriebskostenverordnung gilt, dann mußt du im Umlageverfahren für den Strom, den die anderen beim Betrieb der Gemeinschaftswaschgeräte verbrauchen bezahlen. Klingt für dich, als jemand, der die Geräte nicht nutzt sicher nicht ganz gerecht, ist aber so. Im Mehrfamilienhaus müssen die Allgemeinkosten gemeinsam getragen werden. Erdgeschossbewohner zahlen für Fahrstühle die sie nicht nutzen, Bewohner in den oberen Etagen für Gartenpflege einer nie betretenen Wiese usw. Aber nochmal zur Beruhigung, die schockierenden Nachzahlung kommen wohl nicht von der Waschmaschine.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, in dem die Mängel beim Einzug festgehalten wurden, könnstest du jetzt durchaus Probleme kriegen, wenn dein Vermieter es darauf anlegt. Hast du Zeugen die den damaligen Zustand bestätigen können?

    Zum Streichen: Wenn du bei Einzug alles gestrichen hast und es jetzt ordentlich aussieht, brauchst du theoretisch nicht zu streichen. Leider ist ordentlich immer subjektiv, so dass du da nicht völlig sicher sein kannst. Der Wasserfleck in der Badezimmerdecke ist aber bestimmt nicht "ordentlich". Auf der anderen Seite, wenn der Fleck in der Decke ist, kommst der Schaden wahrscheinlich von oben und du kommst du als Verursacher nicht in Frage. Dann wäre es nicht in deiner Verantwortung die Decke zu streichen.

    Das mit dem Laminat ist vielleicht gar nicht so kritisch. Wenn man di Kratzer nur bei einen bestimmten Lichteinfall sieht und die Fugen nicht durch eine Beschädigung entstanden sind, handelt es sich wohl um normale Abnutzungsspuren, zumal das Laminat ja älter als 3 Jahre ist.

    Mit dem fehlenden Protokoll ist natürlich schlecht, aber wenn die Wohnung ordentlich aussieht, gibt es möglicherweise gar keine Probleme.

    Ich würde den Vermieter aber schonmal vorher ansprechen, ob ihr eine Vorababnahme machen könnt. Dann ist es für dich einfacher noch einige Kleinigkeiten zu erledigen.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass dein Vermieter keine Probleme damit hätte, wenn du während der Arbeiten bei deiner Mutter wohnen würdest. Er würde dann die Kosten für die Ersatzwohnung sparen.

    Ein Problem könnte jetzt aber sein, dass die Bauarbeiten nächste Woche anfangen und er das Ersatzapartment bereits angemietet hat. Jetzt kommst du und sagts du könnstest dort nicht einziehen. Ich weiss nicht wie ich das finden würde, wenn ich dein Vermieter wäre. Du zahlst keine Miete (was grundsätzlich richtig ist) und verursachst die Kosten für den Ersatzwohnraum, weil du nichts gesagt hast.

    Du musst doch schon seit Wochen gewußt haben, was auf dich zukommt. Hast du überhaupt schon mit deinem Vermieter über dein Problem gesprochen?

    Gruss
    H H

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