Gewaltandrohung des Vermieters - fristlose Kündigung möglich??

  • Hallo,

    mein Fall ist etwas ungewöhnlich... Mein Vermieter (privat) hat nach einer Zahlungsverzögerung von 3 Tagen (fristgerecht durch Feiertag!) uns bedroht.
    Abends kam er bei uns vorbei (wohne in einer 2er WG), wir öffneten die Tür, er stellte seinen Fuß in die Tür und beschimpfte meinen Mitbewohner. Es fielen Wörter wie "Du A****loch". Zudem drohte er mit Körperverletzung ("Wenn du nicht sofort zahlst, brauchst du dich gar nicht mehr aus dem Haus zu trauen!")

    Das Ganze geschah im Mai.
    Die Polizei meinte dazu, dass wir erst bei einem erneuten Zwischenfall Anzeige erstatten sollen.

    Eventuell habe ich jetzt endlich neue Wohnungen in Aussicht.
    Kann ich da fristlos kündigen?
    Bei mir besteht noch der Fall, dass ich bereits mehrfach traumatisiert bin durch Gewalterfahrungen und dementsprechend auch gesundheitlich nicht mehr länger hier wohnen kann. Ich bin auch nicht mehr in der Lage, mit dem Vermieter zu reden/telefonieren oder ihn gar zu treffen.

    Weiß jemand, wie das nun ist mit fristlosem Kündigen?
    Hat jemand schon mal von einem ähnlichen Fall gehört?

    LG

  • Hallo,

    mit einer fristlosen Kündigung würdest du wohl nicht durchkommen. Dann hättest im direkten Zusammenhang mit dem Vorfall kündigen müssen und nicht 4 Monate später.

    Gruss
    H H

  • Direkt zum Zeitpunkt der Drohung konnte ich nicht fristlos kündigen - ich wäre sonst obdachlos geworden!
    Das kann ja wohl nicht ernsthaft vom Gesetzgeber verlangt werden?!

  • Genauso ist es. Fritslos kündigen kann man nicht nach Lust und Laune. Das gilt für den Vermieter genausso wie für Sie.
    Der Gesetzgeber hat dazu Regeln erlassen und diese gelten für alle Beteiligten.

    Zu den Gründen möchte ich mich nicht äußern, da hierbei, wie immer, eine Gegendarstellung nicht möglich ist.

  • Zitat

    dann muss ich wohl mit psychologischem Gutachten kommen......


    Und wozu soll das gut sein? Wenn deine Psyche gestört ist, kannst du noch lange nicht fristlos kündigen. Der Gesetzgeber hat die möglichen Kündigungsgründe bewusst sehr eng gefasst.

    Und das

    Zitat

    ich wäre sonst obdachlos geworden!

    ist natürlich Nonsens, so lange es Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen gibt.

  • Man kann sich durchaus darüber streiten, ob der Satz "Wenn du nicht sofort zahlst, brauchst du dich gar nicht mehr aus dem Haus zu trauen!", tatsächlich eine Androhung von Körperverletzung darstellt.
    Bei der fristlosen Kündigung wird einem Mieter eine gewisse Frist gelassen, denn niemand hat von heute auf morgen eine neue Wohnung, aber maximal werden da meines Wissens 4 Wochen zugebilligt, aber ganz sicher keine Zeitspannen in denen man schon längst regulär hätte kündigen können.
    Die körperlichen und seelischen Zustände von Mietern spielen bei Kündigungen durch den Mieter keine Rolle. Selbst wer durch einen Unfall plötzlich gelähmt ist, muss sich an die Kündigungsfrist halten, auch wenn er mit Rollstuhl gar nicht mehr in seine Wohnung im 4. Stock (ohne Aufzug) kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachdeckerin (27. September 2014 um 15:58)

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