Hallo,
ich habe eine Frage bgzl. der Mietkaution.
Ich hab vor wenigen Wochen meine Mietkaution für meine alte Wohnung in der ich ca. 4Jahre lebte erstattet bekommen.
Die Summe beläuft sich exakt auf das was auf damls bezahlt wurde.
Ich habe den Vermieter höflich mit Hinweis auf §551 Abs. 3 um Überweisung der erwirtschafteten Zinsen gebeten.
Heute erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:
Sie fordern eine Verzinsung der Kaution. Dies wäre auch völlig legitim, wenn Sie uns damals eine Kopie Ihres
Personalausweises ausgehändigt hätten. Dies ist trotz Erinnerung nicht erfolgt.
Da man ein Kautionssparbuch bzw Kautionskonto nur mit Legitimation eröffnen kann, können wir Ihre Mietkaution
auch nicht verzinst auszahlen.
Dieser "Vorwurf" mit dem Ausweis ist natürlich nach gut 5Jahren jetzt absolut nicht nachzuprüfen oder ggf. zu widerlegen.
Trotzdem muss das Geld ja irgendwo gelagert worden sein !? (Bestimmt nicht unter dem Kopfkissen)
Der Vermieter hat die Plicht die Kaution getrennt von seinem Geschäftsgeld aufzubewahren, aber wo hat er das dann?
Mir geht es nicht um die 2,70Euro sondern eher um's Prinzp.
Es wäre sehr nett wenn man mich aufklären könnte.
Vielen Dank