Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    was erwartest du?

    Heizkörper an: mollig warm, Heizung aus: kühl und Kosten sparen.

    So funktioniert das allerdings nicht. Wenn du deine Heizung ausstellst kühlt alles aus, und das muss erstmal wieder erwärmt werden. Dein Verwalter hat recht, mach die Heizung nie ganz aus.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    dein Problem gehört eher zum Thema Familienstreitigkeiten, als zum Mietrecht.

    Grundsätzlich gelten in einem WG-Mietvertrag die gleichen Regeln, wie in einen "normalen" Mietverhältnis. D.h. Seitens des Mietrechtes hast du die Thematik ja gereits sehr gut erfasst und das Für und Wider erörtet.

    -es ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt.

    -es könnte eine Überbelegung behauptet werden, ist es aber nicht unbedingt. (wobei ich persönlich ein 20 qm Zimmer für 1 Person und 2 Hunde zu klein finde)

    Du wirst die Erlaubnis deiner Eltern scheinbar nicht erhalten, so dass du nur die Wahl hast den Hund anzuschaffen und zu riskieren, dass es hinterher Ärger gibt, oder du lässt es sein. Hier im Forum wird keiner wissen, wie ein Richter am Ende entscheiden wird, falls es wirklich zu einem Rechtstreit kommen wird.

    Ich denke bei einem angespannten familiären Verhältnis sollte man versuchen zu deeskalieren und nicht noch einen oben drauf setzen. Zwei Hunde in einem kleine Zimmer sind ohnehin schon grenzwertig und dann noch gegen den Willen der Vermieter/Eltern???

    Gruß

    H H

    Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Hallo,

    weder für 25 Euro pro Monat, noch für den (riesigen) Zinsertrag von 300 Euro kann man irgendetwas Reparieren lassen. Bei der Minimiete solltest du dich auch von dem Gedanken verabschieden, der Vermieter würde sich an euch bereichern.

    Mach es wie Köbes vorgeschlagen hat, dann wirst du die restliche Zeit hinkommen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit durch ein Küchengerät, welches ich von einem Freund geschenkt bekommen habe, Kakerlaken in meine Wohnung eingeschleppt. Als ich dies bemerkt habe habe ich sofort meinem Vermieter Bescheid gegeben und der hat einen Kammerjäger gerufen.

    Nun habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung bekommen. Muss ich die Kosten selber tragen? Soweit ich weiß muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für Schädlingsbekämpfung tragen, außer wenn der Mieter den Schädlingsbefall selber hervorgerufen hat. Trifft diese Ausnahme auf meinen Fall zu? Zwar habe ich durch mein Handeln den Kakerlakenbefall ausgelöst, aber ich habe weder vorsätzlich noch unachtsam gehandelt, meiner Meinung nach.

    Danke für Eure Hilfe!

    Mako

    Hallo,

    ist das ernst gemeint?

    Du hast das Ungeziefer eingeschleppt und denkst, der Vermieter müsste dafür bezahlen?

    Nein natürlich nicht, deine Schuld, deine Kosten.

    Gruß

    H H

    H H - vereinbart wurde nie etwas in beidseitigem Einverständnis. Mehr durch ein Worte verdrehen seitens des Vermieters. Da Nebenabreden gem. Vertrag der Schriftform bedingen, sehe ich aktuell nicht, dass ich mich aus einer Abmachung stehle.

    Naja, ich habe gelesen:

    "Mündlich wurde darüber gesprochen, dass der Mieter den Hausflug reinigt. Dies geschieht bei erkanntem Bedarf durch den Mieter, jedoch nicht regelmäßig."

    Ist für mich eine Vereinbarung. Wird sich vermieterseitig mangels Beweis aber schlechter durchsetzen lassen, als die Kündigung deines Mietverhältnisses.

    Gruß

    H H

    Mündlich wurde darüber gesprochen, dass der Mieter den Hausflug reinigt. Dies geschieht bei erkanntem Bedarf durch den Mieter, jedoch nicht regelmäßig.

    Ist der Mieter zu dieser Reinigung verpflichtet, sofern diese nicht im Vertrag steht? Ich nehme an, nein.

    Die gleiche Frage stellt sich noch für die Reinigung/Schneebeseitigung des Bürgersteigs. Muss der Vermieter aus dem EG hier auch einen Anteil übernehmen, wenn im Vertrag steht "Mieter ist zur Straßen- Fußwegsreinigung verpflichtet (nach §2 Nr. 8 BetrKV), wenn und soweit dies vom Vermieter vorzunehmen wäre.

    Hallo,

    ich sehe das anders, als anitari.

    Wenn ihr es mündlich so vereinbart habt, dann bist du dazu verpflichtet. Ob du dich aus deiner Abmachung stehlen willst und ob der Vermieter diese Vereinbarung beweisen kann, ist eine andere Sache.

    Bei der Straßenreinigung ist sogar schriftlich geregelt, dass du es machen musst.

    Gruß

    H H


    §6 - Kündigung

    1) Die Kündigung seitens des Mieters zum Ablauf eines Kalendermonats ist bei Eingang der Kündigung spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats möglich.


    Habe ich das richtig verstanden? Oder stimmt der Vermieter in dieser Diskussion?

    Hallo,

    das hast du genau richtig verstanden, deine Kündigungsfrist ist 1 Monat. Da gibt es auch nichts zu interpretieren - steht doch ganz deutlich drin.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du warst bei einem Anwalt und weißt trotzdem nicht, was Sache ist. Muss ja ein toller Jurist sein.

    Eine nachträgliche Mietminserung ist in der Regel nicht möglich, wenn sie nicht angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt wurde.

    Ich würde grundsätzlich von einer Mietminderung abraten. Du triffst doch den Falschen. Dein Vermieter ist scheinbar schon aktiv , die Störenfriedin loszuwerden. Auch wenn du das nicht so siehst, aber die können ja keine Schlägertrupp vorbeischicken, sondern haben enge gesetzliche Grenzen. Da würde ich ihm meine Unterstützung nicht durch eine Mietminderung zeigen.

    Ich habe das mit der "fristlosen Räumung bis zum 15.10.2017" nicht verstanden. Sie scheint doch noch im Haus zu sein, hat sie evtl. die fristlose Kündigung bekommen? Dann habe ihr noch einige Zeit Spaß miteinandern.

    Gruß

    H H

    ... Hier die Erklärung:

    Heizung wird abgerechnet mit 38% (also m²-anteilig) Was bedeuten würde, dass die oben 218,42 m² haben.

    Hallo,

    nur nochmal, damit deine Diskussion mit dem Vermieter nicht durch falsche Berechnungen kompliziert wird.

    Wenn du mit 83 qm 38% der Quadratmeter hast, dann ist die abgerechnete Gesamtfläche 218,42 qm. D.h. der Vermieter rechnet für sind 135,4 qm.

    Gruß

    H H

    Nun habe ich dem Verwalten bzw. Vermieter eine E-Mail geschrieben. In der ich ihn bitte, dass er mir die ausgelegten Kosten für den Elektriker von meiner nächsten Monatsmiete erlässt. Kann er das ablehnen? Wenn ja was habe ich dann für Möglichkeiten die Kosten von ihm erstattet zu bekommen? Weiterhin habe ich ihn um eine Stellungnahme zu der Bemerkung des Monteurs gebeten. Muss der Vermieter jetzt darauf reagieren?

    Hallo,

    na klar können die das ablehnen. Du hast den Elektriker beauftragt, also musst du ihn bezahlen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du kennst die Antwort doch bereits und hast sogar den richtigen Passus in den Gesetzestexten gefunden.

    Nein, Vermieter dürfen das nicht so einfach.

    Am besten sprichst du mit dem Vermieter über die Sache. Du hast ja vollkommen recht. Allerdings würde ich Keller und Dachboden (falls es kein Wohnraum ist) nicht einrechnen.

    Wichtig ist für dich, dass du es dir nicht mit dem Vermieter verscherzt. Da du mit ihm in einem Zweifamilienhaus wohnst, hätte er die Möglichkeit dir zu kündigen, wenn er dich nicht mehr will. Ich würde es erst einmal ansprechen, ohne gleich mit Forderungen zu kommen und mal sehen, wie er reagiert.

    Gruß

    H H

    ...

    Wieviel genau entweicht, weiß ich nicht, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte... Die Gaszufuhr wurde nicht gekappt, so dass davon auszugehen ist, dass es evtl. nicht so gravierend ist.

    Hallo,

    na klar wissen wir wieviel entwichen ist. Dafür ist doch so ein Forum da.

    Ich prüfe mal in unserer Datenbank, wie groß das Leck in deinem Haus war und wie lange dort Gas ausgeströmt ist.

    Es wird sich jemand bei dir melden.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    deine neuen Vermieter haben leider gar kein Rechtswissen, dafür eine sehr merkwürdiges Rechtsverständnis. Das kann sehr nervig werden.

    Zuerst müsste geklärt werden, ob die "Neuen" überhaupt schon berechtigt sind eine Mieterhöhung auszusprechen. Das geht i.d.R. erst nach Eintrag ins Grundbuch. Und das kann dauern.

    Dann ist die Vergleichsmite zu klären. Sie die Zuschlägre zum Median berechtigt, oder gibt es auch Abzüge (wie z.B. Einfachverglasung).

    Da du dich auch nicht auskennst, würde ich auch empfehlen dem Mieterverein beizutreten. Dein Fall ist eignetlich recht einfach gelagert, dass sollten sogar die hinkriegen.

    Gruß

    H H

    Wenn Fremde, ohne Deine Einwilligung durch Deine Wohnung laufen, könnte man über Hausfriedensbruch nachdenken und wenn man durch den unten Bereich laufen muss, um zum oberen Bereich zu kommen, wird's für den Vermieter schwierig, den oberen Bereich an einen anderen zu vermieten. Der müsste alles dicht machen und einen separaten Eingang schaffen. Ich würde jedenfalls gleich mit Hausfriedensbruch drohen, wenn der will, dass fremde durch Deine Wohnung laufen sollen, um nach oben zu kommen.

    Danke Mr. Icke,

    auf diese Klarstellung haben wir seit dem 6. Oktober gewartet.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    "muss ich nach Ablauf von 10 Jahren mit weiteren Mieterhöhungen rechnen?" ,was für eine Frage...

    Natürlich kann es dann weitere ERhöhungen geben, nur erfolgen sie dann nicht mehr automatisch, sondern müssen angekündigt werden und bedürfen deine Zustimmung. Hast du gehofft, du könntest dann bis zum Untergang des Universums zur gleichen Miete wohnen?

    Bezüglich der QM hast du insofern recht, als dass bei den nach 10 Jahren folgen Mieterhöhung, sofern sie aufgrund einer Anpassung an den Mietenspiegel erfolgen, die tatsächlichen qm zu Grunde gelegt werden müssen um die Euro/qm zu ermitteln. Könnte dann in der Tat dazu führen, dass nicht so viel oder nicht so schnell erhöht werden kann.

    Was das mit der Lasermessung heißen soll, verstehe ich nicht. Die Herausforderung bei der Wohnflächenberechnung ist nicht einen Zollstock richtig zu bedienen, sondern die Fläche korrekt auszurechnen. Wenn man das flasch macht, hilft es nicht die Bohne, dann dann hier und da eine Strecke um einen Millimeter genauer gemessen hat.

    Gruß

    H H

    Also hier noch die Hausverwaltung in Schutz nehmen, finde ich unangebracht. Der Threadhersteller lebt seit über 17 Jahren in einer Wohnung, in der es nur eine Ofenheizung gibt. Ich finde Ofenheizung seit Anfang 2000 überhaupt NULL KOMMA NICHTS mehr zeitgemäß und sie haben es bis heute nicht geschafft, eine normale vernünftige Heizung in der Wohnung zu installieren und jetzt kommen sie mal mit einer Mieterhöhung. Ist doch völlig egal, wie niedrig die bisher war. Offenbar interessiert es der Hausverwaltung einen Scheißdreck, in was für nem Zustand die Wohnung ist und wie hoch die Miete bisher war. Und anscheinend war es denen die letzten 20 Jahre auch egal, mal überhaupt wegen irgendwas nachzudenken. Jetzt, nach 20 oder 17 Jahren, fällt denen auf:

    "ach da ist ja noch ne Wohnung, komm wir erhöhen mal die Miete".

    Ich würde genauso einen Aufstand machen, ganz ernsthaft. Das ist ne Frechheit von der Hausverwaltung oder den Eigentümern.

    Ofenheizung, wo leben wir denn bitte?

    Tolle Einstellung: Ich will alles und zwar umsonst.

    Die Wohnung hat eine Ofenheizung , dafür ist sie billig. Wird jetzt eine Zentralheizung eingebeut, kommt eine saftige Modernisierungmieterhöhung. Dann wird auch wieder geweint.

    Bei diesem Beitrag geht es aber nicht darum, ob du eine Ofenheizung zeitgemäß findest, osndern, dass eine Mieterhöhung ausgesprochen wurde und der Fragesteller diese nicht kapiert, weil er zu blöde ist.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ein nagelneues Badezimmer und eine Monatsmiete Nachlass und du überlegst, ob das genug ist.

    Am besten finde ich deine Bemerkung, dass du dem Vermieter nicht auf die Füße treten möchtest.

    Wenn ich dann deine patzigen Antworten hier sehe, zeigt das schon was für ein unverschämter Geselle du zu sein scheinst.

    Schade, dass dein Vermieter hier nicht gefragt hat. Dem würde ich sagen, dass eine Mietminderung nicht nachträglich vorgenommen werden kann. Rein rechtlich hast du dann die Möglichkeit von heute bis zum 27.11., also 18/30 der Novembermiete.

    Gruß

    H H

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