Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Schäden an der Garage meiner Schwiegereltern. Sie wohnen in einer Genossenschaft und haben einen separaten Mietvertrag für die Garage abgeschlossen, extra Anteile gezahlt usw. Das Dach der Garage ist undicht und es tropft an zahlreichen Stellen herein, überall stehen Gefäße herum die das Wasser auffangen. Der Mängel wurde bereits mehrfach bei der Genossenschaft gemeldet (allerdings nur mündlich) und dort hat man irgendwann die folgende Auskunft erhalten: An den Garagen wird die Genossenschaft nichts mehr machen weil sie höchstwahrscheinlich in ein paar Jahren abgerissen werden. Entweder man gibt sich damit ab oder man beendet das Mietverhältnis.
Meine Idee war es nun, den Mietzins einzubehalten, was nur 25 € im Monat sind. Dies sollte nach erneuter schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung und angemessener Fristsetzung erfolgen. Allerdings bin ich über den folgenden Passus im Mietvertrag gestossen, der mich etwas stutzig gemacht hat: "In der Nutzungsgebühr sind Bewirtschaftungskosten (außer der Grundsteuer) nicht enthalten, da sie bei vertragsgerechter Nutzung nicht anfallen. Die Grundsteuer ist mit der Nutzungsgebühr abgegolten. ..."
Das würde ja das Einbehalten der Miete ausschließen weil man momentan rein theoretisch ja nur noch die Grundsteuer für die Garagen zahlt, mehr nicht.
Was meint Ihr dazu?
Kündigung des Mietverhältnisses kommt nicht in Frage, weil die Garage benötigt wird. Wir haben schon nach anderen Garagen gesucht und die sind bei uns in der Gegend Mangelware. Allerdings stehen in der Garage Motorräder und andere Dinge mit Wert und deswegen versuchen die Zwei krampfhaft, die Garage einigermaßen trocken zu halten.
Danke für Eure Antwort!
Katja