Schäden an Garagendecke

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Schäden an der Garage meiner Schwiegereltern. Sie wohnen in einer Genossenschaft und haben einen separaten Mietvertrag für die Garage abgeschlossen, extra Anteile gezahlt usw. Das Dach der Garage ist undicht und es tropft an zahlreichen Stellen herein, überall stehen Gefäße herum die das Wasser auffangen. Der Mängel wurde bereits mehrfach bei der Genossenschaft gemeldet (allerdings nur mündlich) und dort hat man irgendwann die folgende Auskunft erhalten: An den Garagen wird die Genossenschaft nichts mehr machen weil sie höchstwahrscheinlich in ein paar Jahren abgerissen werden. Entweder man gibt sich damit ab oder man beendet das Mietverhältnis.

    Meine Idee war es nun, den Mietzins einzubehalten, was nur 25 € im Monat sind. Dies sollte nach erneuter schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung und angemessener Fristsetzung erfolgen. Allerdings bin ich über den folgenden Passus im Mietvertrag gestossen, der mich etwas stutzig gemacht hat: "In der Nutzungsgebühr sind Bewirtschaftungskosten (außer der Grundsteuer) nicht enthalten, da sie bei vertragsgerechter Nutzung nicht anfallen. Die Grundsteuer ist mit der Nutzungsgebühr abgegolten. ..."

    Das würde ja das Einbehalten der Miete ausschließen weil man momentan rein theoretisch ja nur noch die Grundsteuer für die Garagen zahlt, mehr nicht.

    Was meint Ihr dazu?

    Kündigung des Mietverhältnisses kommt nicht in Frage, weil die Garage benötigt wird. Wir haben schon nach anderen Garagen gesucht und die sind bei uns in der Gegend Mangelware. Allerdings stehen in der Garage Motorräder und andere Dinge mit Wert und deswegen versuchen die Zwei krampfhaft, die Garage einigermaßen trocken zu halten.

    Danke für Eure Antwort!

    Katja

  • Tja, wenn die Genossenschaft die Garagen abreißen will, weil die Bausubstanz nichts anderes zulässt, dann kann ein Garagenmieter nichts dagegen unternehmen. Eine Minderung der Miete wird nur eine Kündigung nach sich ziehen. Und da die Garage einen eigenen Vertrag hat ist die Kündigung schnell ausgesprochen. Ich würde eine starke Plane unter der Decke (Dach) spannen und das Regenwasserin eine Richtung ableiten und auffangen.

  • Meine Idee war es nun, den Mietzins einzubehalten, was nur 25 € im Monat sind.

    Das halte ich für einen reichlich dummen Vorschlag, zumal dann wenn die Garage benötigt wird. Was ausser einer Kündigung der Garage erwartest du dir denn vom Vermieter?

    Und für manch einen wäre das Anlass genug das Mietverhätniss generell noch mal unter die Lupe zu nehmen, und zu schauen, ob nicht mal eine Mieterhöhung drin ist. Wenn du mich fragst macht man für so etwas keine Pferde Scheu.

  • Das halte ich für einen reichlich dummen Vorschlag, zumal dann wenn die Garage benötigt wird. Was ausser einer Kündigung der Garage erwartest du dir denn vom Vermieter?

    Das hatte ich geschrieben, ich hätte vorher den Mangel nochmal schriftlich angezeigt und angemahnt und um Mängelbeseitigung gebeten.

    Mir geht es hier eher darum, daß man als Vermieter auch gewisse Pflichten hat, nämlich z.B. die Mietsache in halbwegs gutem und nutzbaren Zustand zu halten. Da kann man bei 25 € im Monat sicher nicht viel verlangen aber es erwartet ja auch niemand ein neues Dach.

  • Mir geht es hier eher darum, daß man als Vermieter auch gewisse Pflichten hat,

    Richtig. Aber dieser Vermieter hat eine Entscheidung getroffen und die lautet, dass in diese Objekte kein Geld mehr gesteckt wird, weil die Garagen in absehbarer Zeit abgebrochen werden. Und das heißt, dass man entweder die Garage aufgibt/kündigt, oder mit Selbshilfe, wie von mir angeregt, dem Regen einen Weg zeigt, auf dem er keinen Schaden anrichtet.

  • Das hatte ich geschrieben, ich hätte vorher den Mangel nochmal schriftlich angezeigt und angemahnt und um Mängelbeseitigung gebeten.


    Mir geht es hier eher darum, daß man als Vermieter auch gewisse Pflichten hat, nämlich z.B. die Mietsache in halbwegs gutem und nutzbaren Zustand zu halten. Da kann man bei 25 € im Monat sicher nicht viel verlangen aber es erwartet ja auch niemand ein neues Dach.

    Nochmal, welche Art der Mängelbesetigung erwartest du, wenn das Dach Kaputt ist? Jeglich wie auch immer geartete Beseitigung dieser Mängel dürfte wesentlich mehr kosten, als dich zu kündigen. Und wenn eh klar ist, das die Gebäude abgerissen werden, sollte die Antwort des Vermieters doch klar sein, denke ich?

    Wie gesagt, ein möglicher Effekt den du evtl. erzielen wirst, ist eine Kündigung der Garage, oder das kritische befassen mit deinem sonstigen MV. Ob das schlau ist?

  • Ich verstehe Euch beide und auch den Vermieter, es war ja auch nur einfach mal eine grundsätzliche Frage. Daß da keiner mehr viel Geld reinsteckt, ist mir auch klar.

    Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Trotzdem danke für Eure Antworten, ich werde den Schwiegers verklickern daß sie eben weiterhin selbst Löcher stopfen werden.

  • Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Sorry, ich kapier das nicht. Auf der einen Seite missgönnst du dem Vermieter die 25€, auf der anderen Seite willst du die Garage aber auch behalten?

    Wenn dir 25€ als nicht angemessen erscheint, warum wurde die Garage dann gemietet? Nur mal zur Einordnung, bei uns in der Gegend geht der Mietpreis eine Garage bei 75€ los und endet irgendwo bei 150€, nur falls du meinst man würde dich übervorteilen.

  • die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €)

    Da solltest du dich mal erkundigen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass für 300,-Euro Anteile gezeichnet wurden. Das dürfte wohl eher für die Wohnung gelten. Und die Verzinsung der Anteile werden dem Genossen gutgeschrieben. In meinem Fall waren das fürs letzte Jahr immerhin 3%. Bei welcher Bank wäre das möglich gewesen?

  • Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Hallo,

    weder für 25 Euro pro Monat, noch für den (riesigen) Zinsertrag von 300 Euro kann man irgendetwas Reparieren lassen. Bei der Minimiete solltest du dich auch von dem Gedanken verabschieden, der Vermieter würde sich an euch bereichern.

    Mach es wie Köbes vorgeschlagen hat, dann wirst du die restliche Zeit hinkommen.

    Gruß

    H H

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