Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ich würde es auch so machen, dass ich dem Vermieter eine Liste schicken würde, mit den Gegenständen, die ich nicht räumen würde. Zu diesen Gegenständen kurz, warum nicht. Das per Einwurfeinschreiben schicken und abwarten was er antwortet. Kommt dann gar nichts, solltest du aus der Sache raus sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich weiss nicht, ob so eine Frage im Forum beantwortet werden kann.

    Wie die Dachdeckerin passend geschrieben hat, klingt so, als wenn du einfach in eine Wohnung eingezogen bist.

    Zum Verständnis:
    Sind Vermieter und Eigentümer unterschiedliche Personen?
    Gibt es einen Mietvertrag? Ohne Mietvertrag gibt es keinen Mieter.
    Was hat das mit dem Anwalt des Vermieters auf sich?

    Kläre uns mal auf.


    Vielleicht hast du sogar Glück und irgendein Gericht sieht es durch den Ausspruch einer Kündigung so, dass ein Mietverhältnis konkludent zustande gekommen war.


    Gruss
    H H

    Hallo, jetzt auch noch der Mainschwimmer.

    Was kapiert ihr denn daran nicht?

    Wenn die Gemeinschaftswascheinrichtung im Mietvertrag erwähnt ist, dann kann der Vermieter nicht machen was er will. Er kann diese Möglichkeit weder entziehen, noch den Preis in unbilligerweise erhöhen, was einem Teilentzug gleichkäme. Es gibt einige Urteile zu diesem Thema, die ich euch aber nicht raussuchen werde.

    Wieso sollte das nichts mit Mietrecht zu tun haben? Alles was im Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter steht ist Mietrecht!

    Wenn die Wascheinrichtung nicht im Mietvertrag erwähnt ist, dann sieht die Sache anders aus. Dann kann der Vermieter den Preis erhöhen, wie er will. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sich nicht dagegen wehren kann.

    Ob du Mieter oder Vermieter bist ist für diese Sache sowieso egal.

    Gruss
    H H

    Kolinum
    du liest diesen Beitrag ja immernoch, obwohl es gar nicht ums Mietrecht geht.

    Warum sollte im Mietrecht etwas über Gebühren stehen? Gebühren sind Abgaben für behördliche Tätigkeiten oder Entgelte, die staatlich geregelt sind. Hier geht es um den Preis für eine Waschmarke! (Du siehst, klugscheißen kann ich auch)

    Gruss
    H H

    Hallo Kolinum,

    deine Theorie, dass ein Stellplatz, auf dem ein Motorrad steht, so übernommen wurde und man damit das Motorrad akzeptiert ist ja interessant. Vor allem weil das Vorhandensein des Fahrzeugs bereits bemängelt wurde.

    Ich halte das für Schwachsinn. Genau wie dein ständiges Einteilen von Threads in "das ist kein Mietrecht" oder deinen "Tip" verletzten Personen nicht zu helfen.

    H H

    Kein Mietrecht!

    Was soll dieses ständige "kein Mietrecht" in diesem Forum?

    Diese Frage hier bezieht sich eindeutig auf eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter. Damit passt sie in dieses Forum. Wenn das jemanden nicht gefällt, braucht er weder zu antworten, noch den Thread zu lesen.

    Nun zum Thema:
    Wenn die Nutzung der Wascheinrichtungen im Mietvertrag enthalten ist, kann der Vermieter nicht nach Gutsherrenart über die Preise bestimmen. Sicher muss man den Preis beim Einzug als gegeben akzeptieren, aber eine 33%ige Erhöhung, muss wenigstens begründet werden.

    Was sich am Ende rechtlich durchsetzen läßt, ist sicher schwerer zu beurteilen. Wichtig ist, dass ihr Druck auf die einzelnden Eigentümer macht. Sprecht von verdeckter Mieterhöhung und verlangt eine Kompensation (200 Euro im Jahr halte ich allerdings für übertrieben, das wären ja 800 Münzen! pro Mieter). Die Eigentümer können beschließen, dass die Erhöhung zurückgenommen wird. Der Verwaltung ist es sicher egal, ob ihr die Einrichtung nutzt oder nicht.

    Oder ihr teilt dem Verwalter und den Eigentümern mit, dass ihr die Waschgelegenheiten zum höheren Preis nicht mehr nutzen werdet und zieht das eine Zeit lang durch (auch wenn es unbequem ist). Mit Chance lenken sie dann ein. Es sind schließlich Zusatzeinnahmen, die wegbrechen.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Die ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    es war ein Einbauschrank, mit kompletten Anschluss an den Hochschrank und jetzt ist es ein Unterschrank, der nicht gut eingebaut wurde. Ich sehe es auch so, dass die Schublade da sein muss und dass die neue Schrank komplett eingepasst werden muss. D.h. die Sockelleiste muss an den Hochschrank abschließen und nicht an der Seitenwand des Unterschrankes. Desweiteren muß der Zwischenraum verleistet werden. Auf der Türseite sieht es wahrscheinlich ähnlich aus.

    Das hat nichts mit Rache zu tun, Berny. Ich kann den Vermieter verstehen. Die Lücke wird zu Problemen führen, da sie immer anfällig für Schmutz und Nässe sein würde.

    Das Einbauen des Unterschranks ist nicht aufwendig, so dass du das sicher hinkriegst. Sonst zahle lieber den Tischler, statt einen Anwalts. Was auch immer der Anwalt macht, das wird teurer und wahrscheinlich bist du nicht mal im Recht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es ist doch eine berechtigte Frage, was der Halbling machen soll.

    Wenn der Stellplatz mitvermietet wurde, muß der Vermieter dafür sorgen, dass das Motorrad wegkommt. Der neue Besitzer hat genau wie du ein Anrecht, dass ihm der Stellplatz nutzbar übergeben wird. Das muss er aber mit dem Verkäufer ausmachen.

    Du solltest nicht selbst tätig werden, das gibt nur Schwierigkeiten. Nachher ist etwas kaputt gegangen, oder es gibt eine bindende mündliche Vereinbarung mit dem ehemaligen Vermieter. Am besten gar nicht anfassen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ein Winterdienst kostet normalerweise auch Geld, wenn es nicht tätig wurde. Schließlich sind die Dienstleister in Bereitschaft. D.h. die Kosten bestehen aus einem Grundbetrag inkl. einer gewissen Anzahl Einsätze und der Kosten für darüber hinausgehende Räumungen.

    Die Gartenpflege ist immer eine problematische Sache. Ein billiger Anbieter leistet oft auch nur billige Arbeit. Wenn der Vermieter mit dem vorherigen Anbieter nicht zufrieden war, kann er durchaus jemanden beauftragen, der es besser macht und entsprechend teurer ist.

    Es ist nicht nötig so etwas öffentlich auszuschreiben. Nur weil ein Haus öffentlich gefödert wurde, ist es noch lange kein öffentliches Eigentum. Es ist sogar so, dass es nicht einmal Belege geben muß, wenn der Vermieter diese Tätigkeit übernommen hat. Schließlich darf der Vermieter für Tätigkeiten, die er selbst übernimmt, den Betrag ansetzen, den er an einen Dienstleister bezahlen müßte.

    Du könntest bei einigen Punkten durchaus Recht haben, aber so wie du es angehts, ist es kein Wunder, dass der Vermieter einen gewissen Widerstand zeigt.

    Wenn ich so etwas lese wie "Nachzahlungsfalle", "ihr kleine Scheißer", "Grossvermieter" und "Armer Mieter", dann scheinst du zu den Leuten zu gehören, die überall eine Verschwörung wittern. Da du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hast (ist für Bewohner von Sozialwohnungen immer einfach, da der Anwalt vom Steurzahler entlohnt wird), macht es aus meiner Sicht wenig Sinn hier alles im Detail zu diskutieren.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Ich war mal dabei, als ein Monteur HKVs auswechselte. Er hatte auch eine Dose mit Heizkörpersprühlack dabei.

    Und???

    Das heißt doch nur, dass es scheinbar ein anderer Monteur war, als der bei dem du dabei warst, oder die Dose war alle, oder ein Bewohner hat sich beschwert, dass es hinterher nach Farbe gerochen hat.

    Ich war mal dabei, als jemand in seiner Mietwohnung die Heizungen gestrichen hat, war aber nicht Vorbi.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wir können hier soviel herumtheoretisieren wie wir wollen. Es ist egal, ob Heizung in den BK enthalten sein müßte oder nicht, am Ende mußt du so oder so bezahlen. Entweder direkt an den Versorger oder bei der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter.

    Was mich ein wenig wundert ist, dass man doch schon vor Abschluss des Mietvertrages genau fragt, was in den Betriebskosten enthalten ist und was nicht.
    An der Höhe der BK-Vorrauszahlung sollte man auch sehen können, ob Wärme drin sein kann. Zudem ist es allgemein üblich einen separaten Heizkostenabschlag zu zahlen.

    Was heißt denn die Rechnung kam aus dem Nichts und es gab keine Mahnung? Keine Angst, die Mahnung kommt schon noch, denn eine Mahnung kommt niemals vor der Rechnung, sondern danach, wenn du nicht zahlst.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da werden wir hier kaum helfen können. Das ist ein sehr vertrackter Fall.

    Selbst wenn die Kündigung unberechtig war und das müßte noch bewiesen werden, (ein Hinweisbeschluß ist kein Urteil, sondern nur ein Hinweis, dass der Kündigungsgrund nicht hinreichend dargelegt wurde), dann mußt du deinen Schaden noch nachweisen. Das wird nicht einfach.

    Z.B.
    1200 Euro für die Küchenübernahme:
    Dafür hast du eine Küche bekommen. Die muß der alte Vermieter ja nicht für dich bezahlen, sonst gehörte sie ja ihm.

    Renovierungsarbeiten:
    Dafür hast du eine neu renovierte Wohnung. Das kann nur anteilig in Rechnung gestellt werden, da alte garantiert nicht frisch renoviert war.

    Keine Belege:
    Das ist dein Problem. Die hättest du ja haben können. Z.B. Zeiten notieren, Announcen aufbewahren.

    Mein Tip: versuche dich mit dem alten Vermieter zu einigen und lege die Sache zu den Akten. Sei dabei aber etwas realistischer. Ich denke, wenn du die Hälfte raushandelst, kannst du schon glücklich sein. Wahrscheinlich ist ein Tausender schon besser, als vor Gericht zu gehen und die Forderungen zerlegt zu bekommen.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wenn die neuen Heizkostenverteiler an einer anderen Stelle angebracht werden mußten, hatte die Techem doch gar keine andere Möglichkeit. Unter den alten Verteilern, sieht es entsprechend aus.

    Ob der Fernwärmeleiferant für die optische widerherstellung der Heizkörper zuständig ist, weiß hier keiner. Das steht im Vertrag mit dem Fernwärmelieferanten. Mich würde allerdings wundern, wenn der Lieferant oder Techem deine Heizkörper neu streichen müßte. Die würden, selbst wenn sie dafür zuständig sind, maximal Ausbesserungen vornehmen. D.h. das ist doch alles die Mühe nicht wert. Mach es wie Leipziger82 empfohlen hat, kauf dir eine Dose Farbe und besser das selbst aus (sparst viel Mühe und Ärger).

    Gruss
    H H

    Hallo Papst,

    du kannst jederzeit einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung vorlegen. Dabei mußt du nichts beweisen, sondern
    vernünftige Anhaltspunkte vorbringen, auf deren Grundlage du die Abrechnung in bestimmten Aspekten beanstandest. Dein Stunt mit der Zählernummer ist m.E. gar nicht erforderlich. Schreib doch das, was du hier geschrieben hast. Deine Zweifel machen einen schlüssigen Eindruck und sollten für einen Widerspruch ausreichen.

    Auch ich halte den Verbrauch von 208 kWh/m² für ein frisch saniertes Haus für viel zu viel. Es kommt allerdings auch immer auf den Winter (Anfang 2013 war extrem kalt) und das Heizverhalten an. Es wird ja viel bemängelt, dass die Mieter nach einer Sanierung viel mehr heizen, weil sie denken, jetzt ist saniert und es kostet nichts mehr.

    Also kurz: Formuliere einen schriftlichen Widerspruch mit den Argumenten, die du hier geschrieben hast, leiste eine fällige Nachzahlung unter Vorbehalt und sieh die die Belege an.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es ist eindeutig, was der Vermieter will (dass du mind. 2 Jahre drin bleibst), ob die Formulierung vor Gericht standhalten würde ist allerdings fraglich (ob jeder Richter der Mietdauer/Vermietdauer Argumentation von anitari folgen würde, weiß ich nicht). Du kannst dich hier nicht darauf verlassen, dass die Klausel später für ungültig erklärt wird. Worauf du dich allerdings verlassen kannst ist, dass es im Fall der Fälle Ärger gibt, da die Wohnung von einem Anwalt angeboten wird. Auch wenn der bestenfalls nicht klagen würde, so könnte er wenigstens die Kaution einbehalten.

    Wenn du die Wohnung nicht mindestens 24 Monate behalten willst, dann würde darum bitten, dass die Mindestmietzeit gestrichen oder gekürzt wird, oder ich würde die Finger davon lassen. Kommt natürlich auch auf die Wohnraumsituation in deiner Gegend an.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich wäre da nicht so sicher, wie die Vorredner.

    Die Mindestmietdauer ist für beide Seite verbindlich festgelegt und müßte demnach gültig sein. D.h. du kannst zum 24. Monat kündigen. Evtl. gibt es einen Ausweg, weil die Formulierung nicht eindeutig genug ist. Normal spricht man von einem beidseitigem Kündigungsverzicht und nicht von einer Mindestmietdauer.

    Das hier hat aber nichts mit einem Zeitmietvertrag zu tun, so dass eine Begründung nicht notwendig ist.

    Wenn du jetzt schon weißt, dass du dort keine 2 Jahre wohnen willst, dann solltest du den Vertrag nicht unterschreiben.

    Gruss
    H H

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