Hallo,
ein Winterdienst kostet normalerweise auch Geld, wenn es nicht tätig wurde. Schließlich sind die Dienstleister in Bereitschaft. D.h. die Kosten bestehen aus einem Grundbetrag inkl. einer gewissen Anzahl Einsätze und der Kosten für darüber hinausgehende Räumungen.
Die Gartenpflege ist immer eine problematische Sache. Ein billiger Anbieter leistet oft auch nur billige Arbeit. Wenn der Vermieter mit dem vorherigen Anbieter nicht zufrieden war, kann er durchaus jemanden beauftragen, der es besser macht und entsprechend teurer ist.
Es ist nicht nötig so etwas öffentlich auszuschreiben. Nur weil ein Haus öffentlich gefödert wurde, ist es noch lange kein öffentliches Eigentum. Es ist sogar so, dass es nicht einmal Belege geben muß, wenn der Vermieter diese Tätigkeit übernommen hat. Schließlich darf der Vermieter für Tätigkeiten, die er selbst übernimmt, den Betrag ansetzen, den er an einen Dienstleister bezahlen müßte.
Du könntest bei einigen Punkten durchaus Recht haben, aber so wie du es angehts, ist es kein Wunder, dass der Vermieter einen gewissen Widerstand zeigt.
Wenn ich so etwas lese wie "Nachzahlungsfalle", "ihr kleine Scheißer", "Grossvermieter" und "Armer Mieter", dann scheinst du zu den Leuten zu gehören, die überall eine Verschwörung wittern. Da du inzwischen einen Anwalt eingeschaltet hast (ist für Bewohner von Sozialwohnungen immer einfach, da der Anwalt vom Steurzahler entlohnt wird), macht es aus meiner Sicht wenig Sinn hier alles im Detail zu diskutieren.
Gruss
H H
Seltsam? Aber so steht es geschrieben...