Beiträge von H Hamburg

    Ich hatte angenommen, dass es hierzu ebenfalls entsprechende Paragraphen gibt, an denen man sich orientieren kann.
    ....

    Mal ehrlich, müssen diese unkonstruktiven Beiträge sein? Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts besseres anzufangen? Wenn Sie nicht helfen möchten, dann vermeiden Sie doch einfach zukünftige Beiträge.

    Es ist ja unglaublich, was du hier erwartest. Wir sollen wissen, ob es rechtens ist, dass der Bauarbeiter, den du heimlich gefilmt hast, als er die Sachen deines Nachbarn heruntergeschmissen hat, das durfte oder nicht? Das tun wir natürlich nicht und jetzt wirst du auch noch unverschämt. Denkst du es gibt ein Gesetz mit dem Paragraphen "Ein Bauarbeiter darf die Sachen vom Nachbarn nicht vom Balkon schmeißen"?

    Hier geht es von der Duldungspflicht der Baumahßnahmen zum Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Möglicherweise gab es sogar eine Absprache. Aber da du ja sowieso etwas engstirnig zu sein scheinst, entscheide doch selber, was du gerne hättest und dann mach damit was du willst.

    Passt aber insgesamt ins Bild. Denunziant meint sich einmischen zu müssen, hat aber nicht genug Mut die Leute (Bauarbeiter/Verwaltung/Nachbarn) direkt anzusprechen. An deiner Stelle würde ich mir auch überlegen, ob du so einfach andere Menschen Filmen darfst.

    Mit dem Satz von Hoffmann von Fallersleben:
    „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunnziant."

    verabschiede ich mich aus diesem Threat.
    H H

    M.E. sicherlich nicht. Es handelt sich hierbei aber eher um Bürgerliches Recht, weniger um Mietrecht. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, diesen Tatbestand auch auf seine straftrechtliche Seite (Hausfriedensbruch, Diebstahl) hin zu überprüfen.

    Wie bitte?

    Wenn der Nachbar es nicht schafft seine "Kostbarkeiten" vom Balkon zu entfernen, dann hat er selber Schuld. Ich würde davon ausgehen, dass die Entsorgung von den Sachen allemal günstiger war, als eine Verzögerung der Maßnahme, weil ein Mieter eine dreifache Extraeinladung braucht. Er hat ja nochnicht einmal was gesagt, als die Sachen eine Woche ungesichert auf dem Balkon standen. Eigentlich sollte er froh sein, dass der Bauarbeiter sich darum gekümmert hat.

    Über den filmenden Nachbarn möchte ich mich jetzt gar nicht lange auslassen. Warum mischt sich dieser Hobbydenunziant überhaupt in die Sache ein?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    nur weil die Bürgschaft im Mietvertrag erwähnt wird, ist die nicht automatisch erzwungen worden. Im Grunde hat die Vermieterin gesagt, dass bei einem Arbeitsverhältnis in der Probezeit die Absicherung nicht gut genug ist und daraufhin hat sie das Angebot einer Bürgschaft bekommen. Diese ist dann eine Bedingung für den Mietvertrag, so what!

    Ich verstehe aber nicht ganz was du vorhast. Wenn ihr die Bürgschaft nicht geben wolltet, hättet ihr es nicht tun sollen. Stattdessen versucht ihr jetzt hinterher einen Fall zu konstruieren, dass eure Zusage nicht zählt. Wenn es so einfach wäre, würden Leute wie deine Freundin nie wieder eine Wohnung bekommen. Wäre wahrscheinlich besser für den vermieter gewesen, wenn ich so etwas lese.

    Gruss
    H H

    An dem Tag sprach sie ihn auf die mangelhafte Hausinnenreinigung an. (Der Mann hat es wochenlang nicht hinbekommen zwei Flecken vor unserer Tür vernünftig wegzuwischen...)

    ...

    Den Vorrednern kann ich nur zustimmen. Freu dich doch, dass dein Schreiben überhaupt thematisiert wurde und nicht gleich in der Rundablage gelandet ist.

    Nur zu den Flecken einen Kommentar. Wenn ihr wochenlang zwei Flecken vor eurer Wohnungstür habt, warum nehmt ihr nicht einfach einen Lappen und wischt sie weg? Aber nein, da wird lieber Stimmung gegen den Hausmeister gemacht.

    Ich bin sicher kein großer Freund von Hausmeistern, aber man sollte ihnen wenigstens mit Respekt begegnen und nicht so tun, als wäre er ein persönlcher Diener.

    Sachen gib's ....
    Gruss
    H H

    Hallo,

    M.E. hast du keine Anspruch auf eine Trennwand. Sei doch froh, dass die Sachen neu gemacht werden. Die Anbringung eines Vorhanges würde nur ein geringfügige Beeinträchtgung bedeuten, so dass ohnehin keine Mietminderung möglich wäre.

    Dazu kommt, dass du die Wohnung mit defekter Duschwanne und defekter Trennwand übernommen hast. Wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt dann kann dein Vermieter es theoretisch auch so lassen, wie es ist.

    Aber du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten und den entsprechend bezahlen. Das kostet dich dann mehr, als wenn du dir selber eine Trennwand kaufst und dazu wirst du der Liebling der Verwaltung.

    Jeder wie er meint.

    Gruss
    H H

    Hallo,
    ich denke bei so einem Verhältnis wäre es erstmal wichtig, dass das Problem des gemeinsamen Mietvertrags gelöst wird. D.h. wer auch immer aus der Wohnung raus geht, will natürlich nicht mehr für die Miete haften. Demnach geht es sowieso nicht ohne den Vermieter. Ob der dann die Wohnung an nur einen von euch vermietet steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht sagt er auch, er vermietet wenn alleine, nur an dich, der nur an deine Ex. Dann braucht ihr euch nicht zu streiten.

    Sonst gibt es immer noch das gute, alte Shing, Shang, Shong (Stein, Schere, Papier) um solche Dinge zu lösen.

    Gruss
    H H

    Die Abrechnung war jedoch formell fehlerbehaftet und aus diesem Grund definitiv nicht fällig. Natürlich kann aufgrund einer formell nicht wirksamen Nebenkostenabrechnung keine Erhöhung der NK Vorauszahlung verlangt werden. ..... Er versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln. Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?
    ...

    Hallo Rosakakalake,

    an deinen bisherigen Beiträgen erkennt man ja schon deutlich, dass du ein Experte im Mietrecht und ein führender Schimmelexperte bist. Deshalb bewundere ich umso mehr, wie gut du dich auch im Sozialrecht auskennst.

    Mal im Ernst, wenn du den Widerspruch gegen den Vermieter in dem Tonfall geschriebne hast, in dem du hier über ihn herziehst, dann wurdert es mich nicht, dass er sich an das Jobcenter wendet. Auch wenn es sicher nicht viel nützt, aber ich hätte auch keine Lust mich mit Hartzern auseinander zu setzen, die alles besser wissen.

    Ohne zu wissen, was denn deiner Meinung nach die Abrechung nichtig machen sollte, läßt sich ohnehin nicht viel sagen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist in der Tat eine äußerst unglückliche Situation.

    Grundsätzlich ist und bleibt die Wohnung fristgerecht gekündigt. Wenn ihr zum Termin nicht auszieht, macht ihr euch theoretisch schadenersatzpflichtig und schulded deiner Tante eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichstmiete (das kann mehr, als eure derzeitige Miete sein). Da es keinen Nachmieter gibt, wird weiterer Schadenersatz kaum anfallen.

    Deine Tante, kann jetzt natürlich auf Besichtigungstermine und auf Räumung klagen und dann dauert es relativ lange, bis sie euch aus der Wohnung bekommt. Es ist allerdings ein Kostenrisiko für euch.

    Also wenn ihr tatsächlich Hoffnung auf das Haus habt, dann könnt ihr es sicher noch eine Weile aussitzen. Wenn ihr an das Haus nicht rankommt, sucht euch schnellstens etwas neues, denn lange funktioniert es so nicht.

    Ich würde euch aber empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Einmal, um euch in der Erbschaftsache zu vertreten und zum anderen, um dafür zu sorgen, dass ihr nicht auf der Straße sitzt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du siehst in der Abrechnung, dass der Schornsteinfeger da war und schließt messerscharf, dass er unerlaubt in deiner Wohnung war; nur weil dort eine Klappe ist. Das nenne ich doch mal eine Paranoia.

    Scheinbar hast du nnicht die geringste Ahnung, was der Schornsteinfeger überhaupt macht. Ich würde ziemlich sicher davon ausgehen, dass er die Messung und die Reinigung machen konnte, ohne in deine Wohnung zu kommen.

    Bist du einer von denen, die mit einer Mütze aus Alufolie im Wohnzimmer sitzen, damit sie vor dem Gedankenlesen dich Satteliten geschützt sind? Wenn ja, dann solltest du auf Nummer sicher gehen und mal in den Wanfschrank schauen. Vielleicht in der Schornsteinfeger ja noch in der Wohnung.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was erwartest du denn? Das kann doch niemand auch nur annähernd ermitteln. Da der Trockenraum und das Treppenhaus sowieso geheizt werden muss, kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass dir ein großer Schaden entsteht. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Mitbewohner den Trockenraum komplett alleine nutzt.

    Und mit dem Wasser solltest du auf dem Teppich bleiben. 1000l Wasser kosten um die 4 Euro. Was denkst du denn wieviele Liter er tatsächlich benutzt. Das kann doch nicht mehr als ein paar Cent sein und fällt damit unter die sog. Pfennig-Gerechtigkeit (kannst du ja mal googlen).

    Wieviele Pflanzen sind es denn?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ein Neubau ist immer kritisch und dann noch die Kellerwohnung. Der Schimmel hinter der Küche wird wahrscheinlich schon seit Beginn dort sein. So ein Neubau braucht fast ein Jahr, um die Baufeuchte komplett rauszukriegen. Wenn dann etwas vor der Wand steht, dann ist der der Zwischenraum zur Wnad ein echtes Biotop für Schimmel. Wenn er sich dann erstmal festgesetzt hat, geht er nicht von selbst wieder weg.

    Ich würde den Schimmel jetzt erstmal entfernen und dann beobachten, ob er wieder kommt. Ihr müßt natürlich sicherstellen, dass ihr ausreichend lüftet. Wenn meine Theorie stimmt, dann kommt er nicht wieder.

    Gruss
    H H

    Falsch. Es ist der Passus, dass "ein vom VM auszusuchender Fachbetrieb" den Mieter benachteiligt, und damit ist er ungültig.


    Hallo Berny,
    das ist eine zu pauschale Aussage. Ohne den ganzen Absatz gelesen zu haben, kannst du das doch gar nicht sagen. Möglicherweise steht im unteren Teil, der nicht abgebildet ist, noch etwas davon, dass der Mieter auch einen eigenen Kostenvoranschlag anfertigen lassen kann, wenn er Zweifel hat.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wegen der kleinen schwarzen Ecke am Fenster willst du hoffentlich keinen Aufstand machen. Das ist der Schaden doch schneller behoben, als der Streit wer es machen muss (das bist am Ende wahrscheinlich du).

    Holzlasur in der richtigen Farbe kaufen, Scheibenränder abkleben, Rahmen anschleifen (in der schwarzen Ecke abschleifen) und lasieren. Fertig ist die Sache.

    Gruss
    H H

    Aber wenn es darum geht, ein neues Dachfenster zu ersetzt in Höhe von ca. 1000€ hört es dann auf.
    Bezieht sich diese Renovierungsklausel auf Fenster abschleifen und Lasieren?
    Sowas muss doch von einem Fachmann gemacht werden.

    Eine Reparatur für 1000 Euro mußt du wohl kaum bezahlen.
    Im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum ist das Streichen der Innenseite der Fensterrahmen Teil der Schönheitsreparaturen.

    Gruss
    H H

    Richtig köstlich wird es für bestimmte Personen in diesem Forum erst jetzt:

    Meine Berufswahl fiel vor etlichen Jahren auf die des Journalisten und ich übe diesen Beruf auch noch heute mit Leidenschaft aus. Aktueller Auftrag der führenden Zeitschrift im Sektor Immobilienvermarktung und Hilfe zum Mietrecht war die Sondierung einiger einschlägiger Foren. Auch dieses wurde (leider) ausgewählt und erhält von mir die "goldene Zitrone" als das sachlich, menschlich und in erster Linie beratend qualitativ schlechteste. Zu lesen sein wird das innerhalb der nächsten sechs Wochen bzw. sobald ich meinen Artikel ausgearbeitet habe.

    .

    Hallo,

    du behauptest tatsächlich den Beruf des Journalisten auch nach Jahren noch mit Leidenschaft auszuführen (kaum zu glauben). Dann schreibst du auch noch für eine Zeitung für Immobilienvermarktung (welche eine Karriere).


    Die Geschichte ist doch echt lächerlich. Das kann ich gar nicht glauben, von so einem Job kann man doch nicht leben. Oder fährst du noch Taxi nebenbei?

    Wenn es doch stimmt, dann poste als Beweis gerne einen Link, wenn diese sensationelle Geschichte rauskommt. Dann lesen wenigstens ein paar Leute, was du geschreiben hast.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es kommt auf den Mietvertrag an. Wenn du eine gültige Kleinreparaturklausel hast, dann mußt du die aufgeführten Schäden alle bezahlen. Da spielt es keine Rolle, ob die Sachen schon älter sind, weil es um Reparaturen geht. Und du mußt natürlich auch die Lampen, die du entsorgt hast, ersetzen (wegschmeißen und dann nicht bezahlen, das wäre ja noch schöner).

    Beim Fenster bin ich mir nicht sicher. Wenn es ein Schaden ist, der durch eine Undichtigkeit entstanden ist könnte es eher eine Sache des Vermieters sein. Aber selbst dann wäre es an dir gewesen den Schaden rechtzeitig zu melden. Je nachdem, ob du eine gültige Renovierungklausel hast, könnten die Innenseiten der Fenster soweiso in deinen Bereich fallen.

    Ich würde mich an deiner Stelle um die Sachen kümmern. Wenn du nichts macht und erst ein Gutachter im Spiel ist, dann reicht deine Kaution nur noch als Anzahlung.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du hast ja keinen wirklichen Schaden durch die nicht durchgeführte Besichtigung gehabt. Ich denke nicht, dass du hier irgendwelche Ansprüche ableiten kannst. Dass du einen Zeugen eingeladen hast ist zudem nicht die Schuld des Vermieters.

    Wenn Nachmieter kommen, hat dein Vermieter es aber scheinbar geschafft dich zur Kündigung zu bewegen. Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Sache ohne großen Stress über die Bühne zu bringen. Theoretisch hast du jetzt sogar "einen gut", falls du mal bei einem vereinbarten Termin kurzfristig nicht kannst.

    Gruss
    H H

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