Mängel bei Auszug - was muss ich übernehmen?

  • Hallo liebe Foristen,
    ich habe mich heute angemeldet, da ich eure Meinung dringend hören möchte. Mein Vermieter macht mir ärger.
    Diesen Monat bin ich Umgezogen. Ging alles schnell, deswegen habe ich jetzt noch die alte Wohnung an der Backe bis ende August. Letzte Woche waren, Vermieter (Rentner + Tochter), Nachmieter und ich in der alten Wohnung zur Übergabe.
    Zur Mietwohnung:
    2 Zimmer-Dachgeschoßwohnung mit Einbauküche (ca. 15 Jahre alt), KM 300€, kein Balkon, Schräge auf beiden Seiten
    Mietbeginn 02.2010, Mietzeit waren 5 Jahre, Kaution 640€

    Folgende Mängel wurden angesprochen:
    - Einbaukühlschrank (ca. 15 Jahre alt): Griff an Gefrierfachtür abgebrochen; muss ich zahlen? (60€)
    - Spülmaschine (ca. 15 Jahre alt): Drehverschluss Salzbehälter gebrochen; muss ich zahlen? (40€)
    - Velux Verdunkelungsrollo Dachfenster (ca. 10 Jahre alt): Defekt, kann nicht mehr repariert werden; muss ich zahlen? (100€)

    Diese Sachen da oben habe ich schon bestellt, da ich das Thema "alte Wohnung" schnell abhaken wollte.
    Zudem waren bei Mietbeginn 2 Deckenleuchten (ca. 15 Jahre alt) angebracht (3x Halogenspot), diese habe ich abmontiert (weil hässlich) und in den Keller getan. Als ich mein Keller ausgeräumt habe, habe ich diese Deckenleuchten versehentlich entsorgt. Im Mietvertrag sind diese Deckenleuchten nicht aufgelistet.
    Muss ich neue kaufen?

    Ich habe zu den Sachen das Alter dazu geschrieben, weil ich gelesen habe, dass bei Mietsachen eine Nutzungsdauer von 10 Jahre gilt. Deswegen frage ich mich, ob ich diese Mängel überhaupt zahlen muss.


    Jetzt kommt aber was, wo Vermieter und ich nicht gleicher Meinung sind:
    Es geht um die Dachfenster (5 Stück). Das sind ca. 20 Jahre alte Velux Dachfenster mit Holzrahmen.
    An einem Fenster ist im linken unterm Eck ein Wasserschaden. Holz ist schwarz, sieht undicht aus. Ich habe in der Mietzeit kein Wasser eindringen bemerkt. (Bild folgt)
    Seine Aussage ist, ich habe nicht gelüftet und nicht geheizt. Er kann sich erinnern, das bei Mietbeginn das nicht so war. (Es wurden bei Mietbeginn keine Bilder gemacht. Ich habe eins von 02.2011 (1 Jahr nach Mietbeginn), auf diesem Bild sieht man auch schon diesen Wasserschaden) In der Wohnung ist sonst kein Schaden oder Schimmel, was auf seine Behauptung hindeuten könnte.
    Die anderen Fenster haben nicht solch einen Schaden, die sehen einfach nur alt aus. So wie ich in den letzten Tagen gelesen habe, müssen solche Fenster alle 2-3 Jahre abgeschliffen werden und frisch lasiert werden. Vermieter hat das in den 5 Jahren nie machen lassen und mir nie gesagt ich soll das machen. Muss man sowas als Laie wissen? Im Mietvertrag steht das auch nichts drin. Vormieter kenne ich auch, in seiner Zeit (ca. 2 Jahre) ist sowas auch nicht passiert. Deswegen sehen diese Fensterrahmen auch so aus, wie sie jetzt aussehen.

    Jetzt ist die frage, wer ist nun für diesen Schaden Verantwortlich?
    Er hat mir mit einem Gutachter gedroht, ich habe ihm gesagt, er soll das doch bitte machen.
    Er wird mir wahrscheinlich die Kaution nicht zurück geben. Ist das rechtens?

    Was sagt Ihr dazu?


    Vielen dank im vor raus für eure Antworten (falls welche kommen :-))

  • Das ist schon eine recht umfangreiche Frage.
    Ohne die Schäden gesehen zu haben, wäre es unseriös hierauf eine Antwort zu geben. Erzählen kann man viel, ebensoviel auch glauben oder nicht.
    Ich sehe mich da auch überfordert und Recht darf und wird hier nicht gesprochen.

  • Hallo,

    es kommt auf den Mietvertrag an. Wenn du eine gültige Kleinreparaturklausel hast, dann mußt du die aufgeführten Schäden alle bezahlen. Da spielt es keine Rolle, ob die Sachen schon älter sind, weil es um Reparaturen geht. Und du mußt natürlich auch die Lampen, die du entsorgt hast, ersetzen (wegschmeißen und dann nicht bezahlen, das wäre ja noch schöner).

    Beim Fenster bin ich mir nicht sicher. Wenn es ein Schaden ist, der durch eine Undichtigkeit entstanden ist könnte es eher eine Sache des Vermieters sein. Aber selbst dann wäre es an dir gewesen den Schaden rechtzeitig zu melden. Je nachdem, ob du eine gültige Renovierungklausel hast, könnten die Innenseiten der Fenster soweiso in deinen Bereich fallen.

    Ich würde mich an deiner Stelle um die Sachen kümmern. Wenn du nichts macht und erst ein Gutachter im Spiel ist, dann reicht deine Kaution nur noch als Anzahlung.

    Gruss
    H H

  • Diese kleinigkeiten werde ich auch ersetzten, auch die Deckenleuchtenb (war ja meine Dummheit), bin ja kein Unmensch.
    Aber wenn es darum geht, ein neues Dachfenster zu ersetzt in Höhe von ca. 1000€ hört es dann auf.
    Bezieht sich diese Renovierungsklausel auf Fenster abschleifen und Lasieren?
    Sowas muss doch von einem Fachmann gemacht werden.

  • Aber wenn es darum geht, ein neues Dachfenster zu ersetzt in Höhe von ca. 1000€ hört es dann auf.
    Bezieht sich diese Renovierungsklausel auf Fenster abschleifen und Lasieren?
    Sowas muss doch von einem Fachmann gemacht werden.

    Eine Reparatur für 1000 Euro mußt du wohl kaum bezahlen.
    Im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum ist das Streichen der Innenseite der Fensterrahmen Teil der Schönheitsreparaturen.

    Gruss
    H H

  • Nichts, denn ich kenne ja weder den Mietvertrag noch das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn.


    Es gab kein Übergabeprotokoll zu Mietbeginn (leider)

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Es gab kein Übergabeprotokoll zu Mietbeginn (leider)

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    Den Absatz 3 kannste knicken. Warum wohl?

  • Den Absatz 3 kannste knicken. Warum wohl?


    Ha weil es kein Übergabeprotokoll gab.
    Das meine ich ja, er kann mir ja viel erzählen, dass alles top war zu mietbeginn. ich kann mich auch erinner wie es zu mietbeginn war und jetzt sieht es sogar besser aus. Ich kenne den vormieter sehr gut und der meint, dass dieser Fenster nicht renoviert wurden, also sehe ich es auch nicht in meinem Aufgabenbereich dies zu tun.
    oder denke ich da total falsch?

  • Ha weil es kein Übergabeprotokoll gab.


    Falsch. Es ist der Passus, dass "ein vom VM auszusuchender Fachbetrieb" den Mieter benachteiligt, und damit ist er ungültig.

  • Hallo,

    wegen der kleinen schwarzen Ecke am Fenster willst du hoffentlich keinen Aufstand machen. Das ist der Schaden doch schneller behoben, als der Streit wer es machen muss (das bist am Ende wahrscheinlich du).

    Holzlasur in der richtigen Farbe kaufen, Scheibenränder abkleben, Rahmen anschleifen (in der schwarzen Ecke abschleifen) und lasieren. Fertig ist die Sache.

    Gruss
    H H

  • Falsch. Es ist der Passus, dass "ein vom VM auszusuchender Fachbetrieb" den Mieter benachteiligt, und damit ist er ungültig.


    Hallo Berny,
    das ist eine zu pauschale Aussage. Ohne den ganzen Absatz gelesen zu haben, kannst du das doch gar nicht sagen. Möglicherweise steht im unteren Teil, der nicht abgebildet ist, noch etwas davon, dass der Mieter auch einen eigenen Kostenvoranschlag anfertigen lassen kann, wenn er Zweifel hat.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    wegen der kleinen schwarzen Ecke am Fenster willst du hoffentlich keinen Aufstand machen. Das ist der Schaden doch schneller behoben, als der Streit wer es machen muss (das bist am Ende wahrscheinlich du).

    Holzlasur in der richtigen Farbe kaufen, Scheibenränder abkleben, Rahmen anschleifen (in der schwarzen Ecke abschleifen) und lasieren. Fertig ist die Sache.

    Gruss
    H H

    Das wäre ja ok. Aber der liebe Vermieter meint, dass es nur mit abschleifen und lasur nicht getan ist und deswegen mache ich einen aufstand.

  • Das wäre ja ok. Aber der liebe Vermieter meint, dass es nur mit abschleifen und lasur nicht getan ist und deswegen mache ich einen aufstand.


    Hier gibt es keine Sachverständigen, welche die Schadenstellen vor Ort einsehen konnten.

  • Hallo,

    ich an deiner Stelle, würde es abschleifen und überlasieren, dann hätte ich meine Pflicht erfüllt. Wenn der Vermieter dann unangemessene Forderungen hat, wäre ich wenigstens im Recht.

    Gruss
    H H

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