Hallo,
wenn du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst, ist die Kündigung gültig, da sie auch einseitig abgegeben werden kann.
Was deine erste Frage soll verstehe ich so gar nicht.
"Meine Vermieterin wohnt laut Vertrag in einem anderen Ort, schläft und lebt allerdings regelmäßig in einem Zimmer im EG.
Die erste Frage dabei wäre, ist das überhaupt erlaubt, dass sie hier wohnt trotz der anderen Adresse?"
Warum sollte das nicht erlaubt sein. Und selbst wenn es das nicht wäre, was würde es für dich ändern? Oder willst du sie erpressen?
Gruß
H H