Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wenn du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst, ist die Kündigung gültig, da sie auch einseitig abgegeben werden kann.

    Was deine erste Frage soll verstehe ich so gar nicht.
    "Meine Vermieterin wohnt laut Vertrag in einem anderen Ort, schläft und lebt allerdings regelmäßig in einem Zimmer im EG.
    Die erste Frage dabei wäre, ist das überhaupt erlaubt, dass sie hier wohnt trotz der anderen Adresse?"

    Warum sollte das nicht erlaubt sein. Und selbst wenn es das nicht wäre, was würde es für dich ändern? Oder willst du sie erpressen?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    zum Glück bist du Hartz-4 Empfängerin. Dann kann man sich völlig daneben benehmen, in Schreiben hineininterpretieren was einem gerade passt und kann dann hinterher auf Kosten der Steuerzahler noch zum Anwalt laufen.

    Die ganzen anderen Blöden, die dein Leben finanzieren müssten für ihren eigenen Anwalt bezahlen.

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    möglicherweise ist es so, dass das Erhöhungsschreiben der erforderlichen Form nicht genügt, obwohl das Argument mit der Vergleichsmiete durchaus richtig sein könnte.

    Also gehe ruhig voll gegen an. Der Vermieter läuft dann zum Grundeigentümerverband oder zum Anwalt und dort wird ihm gesagt, dass er die Miete doch gleich ein wenig mehr erhöhen sollte, Zusätzlich kann er noch die Erhöhung wegen der Dämmung der hinteren Fassade geltend machen.

    Am Ende kriegst eine Erhöhung, die sicher viel höher liegt und hast zukünftig einen Vermieter, der sich rechtlich bestens beraten lässt. Sehr clever!

    Gruß
    H H

    Die letzte liegt schon über zwölf Monate zurück, leider.
    Damals habe ich Depp auch bezahlt, da waren es auch schon 16 Monate Abrechnungszeitraum.
    Diesmal werde ich nichts zahlen bis das alles koscher ist.

    Vielen Dank für eure raschen Antworten.


    Hallo,

    lass dich wegen der 16 Monate nicht aufhetzen. Hättest du die Abrechnung seinerzeit bemängelt, hätte es nur dazu geführt, dass der Vermieter die Abrechnungen auf 12 Monate aufteilt. Du hast mit der 16 monatigen Abrechnung also nicht mehr bezahlt, als du es bei 12 monatigen hättest tun sollen.

    Wenn dein Vermieter sich etwas auskennt, kann er die derzeitige Abrechnung auch jetzt noch auf 12 Monate ändern. Abrechnungszeitraum 01.08.2014-01.08.2015, dann ist es 12 Monate. Der Abrechnungszeitraum muss nicht kalenderjährlich sein.

    Das Grundproblem sind die enormen Heizkosten. Wenn ich allerdings sehe, wie niedrig die Grundsteuer ist, handelt es sich sicher um ein altes Gebäude, das entsprechend schlecht isoliert ist.


    Je nachdem, wie dein Verhältnis zum Vermieter ist, kannst du dich jetzt stur stellen, der Abrechnung widersprechen und ihn selbst herausfinden lassen, was er anders machen muss. Dann hättest du die Hoffnung, dass er es bis 31.07. nicht mehr schafft und wenigstens die Nachzahlung einiger Monate verfristet (leider sind das die Sommermonate, die nicht viel bringen, da es eher um die Heizkosten geht). Die Gefahr ist dann, dass es dann zukünftig ein angespanntes Verhältnis werden könnte.

    Oder du geht die Sache offen mit dem Vermieter an und klärst deine Fragen mit ihm.

    Gruß
    H H

    Nett wie man hier in diesem Forum empfangen wird...

    Was erwartest du denn, sollen wir eure Nachbarschaftsproblem im Internet lösen?

    Selbst unter der Voraussetzung, dass alles stimmt was du schreibst, lässt sich hier nicht viel mehr machen, als zu bestätigen, dass du Scheißnachbarn hast.

    Entweder legt ihr euch ein dickes Fell zu und lasst die Beschimpfungen daran abprallen, oder ihr benehmt euch so, wie eure Nachbarn es erwarten, oder ihr sucht euch trotz schlechter Wohnungslage etwas neues.

    Gruß
    H H

    Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, die nicht bestätigt werden müssen. Wenn ihr aber eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart habt, dann endet diese am 30.09. und nicht am 31.10.


    Wie bitte, das ist doch nicht dein Ernst?

    Wenn es eine dreimonatige Kündigungsfrist gibt, heißt das nicht, dass der Mieter nicht mit längerem Vorlauf kündigen kann. D.h. er könnte auch jetzt schon zum 31.12.2020 kündigen.

    Aber obbedaja kann es machen wie er will. Mir sind diese Themen, bei denen es am Ende um ein paar Euro geht gar nicht wert so problematisiert zu werden. Bestätige ihm den 30.09. dann hast du große Schreiberei und er zieht wohlmöglich doch erst zum 31.10. aus. Oder noch besser; schalte einen Anwalt ein. Dann wird es richtig aufreibend.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was ist dein Problem?

    Wenn es lediglich die Bestätigung der Kündigung ist, dann ist es einfach. Bestätige ihm, dass die Garage zum 31.10. gekündigt ist.

    Wenn du die erhöhte Miete ab dem 01.06. für die verbleibenden 5 Monate haben willst, wird es schwieriger. Die steht dir nicht unbedingt zu, zumindest nicht in der ersten Monate nach der Erhöhung. Damit reduziert sich dein finanzielles Problem auf 80 Euro. Da lohnt sich der ganze Aufwand kaum.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    klingt wirklich nach viel Geld für Hausmeistertätigkeit. Wenn es aber Treppenhausreinigung, Müllservice, Winterdienst und allg. Hausmeister, relativiert sich das etwas.

    Wie viele Leute wohnen denn im Haus?

    Vor allem wäre es interessant zu wissen, was denn das Gericht letztes Jahr gesagt hat.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    mit den neuen Informationen fällt mir ein, dass ich vor Jahren einmal einen defekten Hebelmischer hatte. Beim Aufdrehen des Warmwassers ist Kaltwasser automatisch zugemischt worden. Dadurch ist das Wasser nicht richtig heiß geworden. Das könnte auch einen großen Vorlauf erklären.

    Wenn du Hebelmischer hast, könntest du mal probieren, das Eckventil für das Kaltwasser zuzudrehen. Wenn das Problem dann besser wird könnte es am Hebelmischer liegen.

    Gruß
    H H


    P.S. Mal sehen was sober schreibt. Denn wenn schon seine Heizung das Maß der Dinge ist, ist möglicherweise auch sein Wasserhahn dazu geeignet Grundsätzliches abzuleiten.

    Hallo,

    und wieder so ein Fall:

    Es wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der alle wissen worum es geht (in diesem Fall Mietsache und-höhe). Lange später wird festgestellt, dass es möglicherweise einen Trick gibt, um den Vertragspartner zu übervorteilen und plötzlich "wusste man gar nicht", dass man jahrelang falsch lag.

    Zum Glück funktioniert es in diesem Fall nicht. Ihr habt einen Mietvertrag übernommen und seid an die zuletzt gezahlte Miete gebunden. Sogar die Vormieterin bestätigt, dass eine Mieterhöhung gegeben hat, so dass es gar nicht darauf ankommt, ob es die Nachträge noch gibt oder nicht.

    Gruß
    H H

    P.S. "daher habe ich mir zum ersten Mal seit Einzug wieder unseren Mietvertrag angesehen und mit Verwunderung festgestellt, dass der Mietpreis geringer ist, als der, den wir beinahe 2Jahre lang gezahlt hatten."
    Nach 2 Jahren in den Mietvertrag geschaut, herzlichen Glückwunsch!

    Hallo,

    der Vermieter schient doch auch daran interessiert zu sein, dass es vorangeht. Die Probleme mit dem Behörden hat er sich sicher nicht ausgesucht.

    Erdaushub abzutransportieren und hinterher dazuzukaufen, macht i.d.R. keinen Sinn.

    Wenn man in einen Neubau zieht, sind solche Probleme leider nicht völlig auszuschließen. Ob du eine Mietminderung vornimmst, sollte in erster Linie davon abhängen, wie das Verhältnis zum Vermieter ist. Ist es gut, solltest du dir überlegen, ob die paar Euro es wert sind, es gleich von Anfang an auf diese Ebene zu bringen.

    Gruß
    H H

    Als Ergänzung zu meinem Beitrag.

    Genau das meine ich: irgendwo mal irgendetwas gehört und schon wird es verbreitet, als sei es ein Naturgesetz. Dann lies dir deine Ergänzung mal vernünftig durch, dann kannst du dich hinterher entschuldigen.

    "Erfasst werden demnach nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel. Der Anwendungsbereich der Pflicht ist also begrenzt."

    Das betrifft die meisten alten Anlage nicht. Sobald eine Temperaturabhängig Regelung vorhanden ist, gilt die Austauschpflicht nicht.

    Gruß
    H H

    Ich habe mir nun einen Termin beim Anwalt gesucht

    sehr gut! Es geht schließlich ums Prinzip.

    Wenn man reich ist und robuste Nerven hat, kann man sich das ja auch leisten. Wenn nicht, dann wäre das das Dümmste, was man tun kann.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    eigentlich habe ihr alle ein Problem.

    -Der Vermieter hat eine Wohnung für die er zwei Mietverträge ausgestellt hat.
    -Ihr habt jeder eine Wohnung gemietet, für die jemand anderes ebenfalls einen Mietvertrag hat.

    Komplizierte Situation! Ihr könnt es jetzt auf die Spitze treiben, Anwälte reich und euch arm machen oder ihr einigt euch wie erwachsenen Menschen.

    Aus der Ferne würde für mich fair klingen, wenn du ausziehst (war ja ihre Wohnung). Allerdings bekommst du eine angemessene Frist (die üblichen 3 Monate). Wie ihr euch mit euren Möbeln einigt könnt ihr dann auch gleich klären.

    Gruß
    H H

    Aber Fragen schadet ja nicht :)

    @H Hamburg: warum gleich so aggressiv?

    Manchmal schadet Fragen schon. Z.B. wenn es aufzeigt, was für ein merkwürdiges Rechtsverständnis einige Menschen haben. Es ist leider so, dass Dinge wie Vertragstreue in unserer Gesellschaft inzwischen kaum noch vorhanden sind, weil Leute wie du Verträge nur so lange als gültig ansehen, wie es ihnen selbst passt. Wenn es nicht mehr so ist, dann wird windet man sich wie ein Aal, um seiner eigenen Verpflichtung zu entgehen.

    Lies dir deine Frage nochmal durch. Es ist eine Unverschämtheit überhaupt nur daran zu denken, dass du deinen vertraglichen Verpflichtungen so einfach ablegen kannst.


    Gruß
    H H

    Hallo,

    im Moment arbeiten meine Kollegen und ich im Rahmen unseres Studiums an einem Projekt, bei dem wir die Mieterzufriedenheit mit dem Kundenservice untersuchen. Das größte Problem für uns ist genug Menschen für unsere Umfrage zu erreichen um Analysen durchzuführen.

    Man wird es nicht schaffen, wenn man Forum vollspamt.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitvertrag für eine Wohnung abgeschlossen der Mitte Juli beginnt.
    Nun habe ich kurzfristig und unerwartet eine Immoblie erworben und benötige die angemietete Wohnung nicht mehr.

    Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung oder muss ich die 3 Monate Miete zahlen?

    Geht's noch?

    Eine fristlose Kündigung, weil du eine "überraschend" eine Wohnung gekauft hast???

    Was ist denn deine nächste Frage, ob du von deinem Kauf zurücktreten kannst, weil du deine Mietwohnung noch hast?

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!