Verzögerung beim Garten auf Grund Genehmigung der Gemeinde

  • Hallo zusammen,

    habe eine Frage zum Mietrecht:

    ich bin im April 2016 in eine Neubau-Doppelhaushälfte eingezogen und bekam bereits kurz vor meinem Einzug vom Vermieter mitgeteilt dass der angrenzende Nachbar Einspruch gegen die Genehmigung zur Gartengestaltung auf der Rückseite des Gebäude eingelegt hat.
    Mein Vermieter teilte mit dass sich die Gestaltung des Gartens auf der Rückseite des Hauses daher um ca. 4 Wochen nach meinem Einzug verzögern würde. Leider ist davon nicht nur der Gartenteil hinter dem Haus betroffen, sondern auch ein erheblicher Gartenteil seitlich und vor dem Haus sodass der gesamte Garten für mich praktisch nicht nutzbar ist.

    Mein Vermieter argumentiert damit dass auch die Flächen vor und neben dem Haus erst fertig gestellt werden können wenn hinter dem Haus weitergemacht werden kann da der dort benötigte Erdaushub über das gesamte Grundstück verteilt liegt.

    Stand jetzt, Ende Juni, ca. 3 Monate später unverändert.
    Auf Nachfrage teilt mein Vermieter mit dass die Entscheidung immernoch bei der Gemeinde aussteht und daher der Garten nicht weiter fertiggestellt werden kann.

    Wie seht ihr den Fall? Ist hier eine Mietminderung angemessen? In welcher Höhe? Kann ich gegebenenfalls zumindest fordern den Garten vor- und neben dem Haus fertig zu stellen und den Erdaushub abzutransportieren und später wieder anzuliefern wenn weitergebaut werden kann oder ist dies zu hoher Aufwand?

    Danke für jegliche Hilfe!

  • Wenn Sie Teile des mitvermieteten Grundstückes nicht nutzen können ist eine Mietminderung angebbracht. Über die Höhe bemühen Sie bitte Ihren eigenen Kopf.

  • Hallo,

    der Vermieter schient doch auch daran interessiert zu sein, dass es vorangeht. Die Probleme mit dem Behörden hat er sich sicher nicht ausgesucht.

    Erdaushub abzutransportieren und hinterher dazuzukaufen, macht i.d.R. keinen Sinn.

    Wenn man in einen Neubau zieht, sind solche Probleme leider nicht völlig auszuschließen. Ob du eine Mietminderung vornimmst, sollte in erster Linie davon abhängen, wie das Verhältnis zum Vermieter ist. Ist es gut, solltest du dir überlegen, ob die paar Euro es wert sind, es gleich von Anfang an auf diese Ebene zu bringen.

    Gruß
    H H

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