Danke schon mal für die Antworten.
Zu 3.
Ich kann nicht erahnen ob die Vermieterin zu Hause ist auch nicht wegen dem Auto, da wir alle eine seperate Garage haben.
Wenn ich gegen 19 Uhr die Türe verschließe sollte doch im Regelfall meine Pflicht erfüllt sein, wenn dann die Türe wieder nicht verschlossen ist obliegt das wohl kaum noch meiner Verantwortung oder?
Ich möchte ihr auch nicht vor dem Kopf stoßen, da wir ja auch gerade mal 3 Monate nun dort Wohnen und ich nicht noch mehr das Feuer entfachen will und möchte.
Zu 4. hätte ich da noch was.
Der Heizungsraum war nie verschlossen und hatte jederzeit Zugang zu diesen auch mit Kenntnis der Vermieterin. Einmal musste ich diesen Raum auch betreten um das Wasser ab zu stellen da ich in der Küche eine Kupplung für die Waschmaschine anbringen musste da der Zugang dazu nicht vorhanden war.
Da der Verschluss in meiner Wohnung defekt war, man konnte das Wasser unter der Spühle nicht abstellen, weil das Ventil defekt war und es auf DauerAUF stand und da läßt sich ja bekanntlich dann nichts hinzufügen oder zu Wechseln/Tauschen.
Für solche Anlässe war der Heizungsraum zugeänglich, aber seit den Aktionen wohl nicht mehr.
Darf die Vermieterin mir auch den Zugang zu den Wasserzählern verwehren? (Wärend des Vertragsabschlusses hab ich ja alle Zähler kontrolliert und sind protokolliert worden)
Ich hänge im EG an der Hauptleitung und dieser Zählt für mich für 1. OG und 2. OG(Nicht bewohnt) gibt es Wasserzähler für Warm und Kalt an den Anschlüssen.
Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, das ich in meiner Wohnung auch Zähler haben möchte an den Anschlüssen oder geschiet das auf eigener Kappe?
Wasseruhren anbringen ist ne Kleinigkeit für mich.
Die Heizungskosten werden pauschal über die Quadratmeter der Wohnung abgerechnet da die Zähler an den ganzen Heizkörpern defekt sind.
Auch hier möchte ich eine genaue Kostenaufstellung haben.
Wo es die Tage kalt war, hat die Vermieterin die Heizung eingeschaltet weils ihrer alten Katze zu kalt war, so mal ihrer Aussage vor einigen Wochen. Das Zahl ich ja in diesem Falle ja mit wenn die Heizungsanlage läuft und wir keine Heizung nutzen. Wir haben in unserer Wohnung noch einen Steinkamin den wir nutzen das Spart Heizkosten von Öl.
Desweiteren läuft der Strom für Hausflur und Heizungsanlage über meinen Stromzähler. Wiederum dort ist ein Zwischenzähler eingebaut wo die Heizungsanlage und der Hausflur angeschlossen ist.
Ich habe im Hausflur EG Etage wo wir wohnen/Kellerflur LED Lampen eingesetzt um Energie zu sparen. Nur im Heizungsraum brennt eine 60 Watt Lampe und in Ihrer Etage und 2. OG brennt auch eine 40/60 Watt Lampe wenn das Flurlicht eingeschaltet wird.
DH ich muss bei der Jahresabrechnung von meinem Strom das gegenrechnen und ihr wiederum in Rechnung stellen.
Da ich in meinem Bereich aber LED Lampen eingesetz habe und ihre mit normalen Glühlampen fungieren kann ich zb 1/3 für mich und 2/3 für sie in Rechnung stellen bei der Jahresabrechnung des Stromes?
Desweiteren läuft ja die Heizungsanlage auch darüber auch wenn wir die Heizung ausgenommen Warmwasser nicht benutzen, verbraucht die Heizung ja auch ein Teil des Stromes.
Ich nutze auch in unserer Wohnung nur LED Lampen, denn irgendwo muss man ja heut zu Tage auch sparen wo man kann.
Alles bisschen verzwickt das ganze.