Schloß (WHG-Tür) zugeklebt...versprochener Schlüßeldienst kommt nicht...

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einem 6 Parteienhaus und wir haben einen sehr paranoiden Hausbewohner.
    Alles wirklich alles stört ihn und er setzt mir und noch einer Mieterin arg zu...
    Manchmal ist es längere Zeit ruhig, mal kommt ein Hammer nach dem anderen.
    Der neueste Clou ist, das dieser besagte Nachbar ( habe ihn durch den Spion beobachtet) Mittwoch abend das Schloß meiner Wohnungstür mit Sekundenkleber zugeklebt hat.
    Seitdem kann ich von aussen nicht mehr aufschließen.
    Da wir in Hessen gestern Feiertag hatten, habe ich erst heute morgen jemanden bei der Gesellschaft erreicht.
    Es sollte bis 13 Uhr ein Schlüßeldienst dagewesen sein, aber es kam keiner und es hat auch keiner angerufen.
    Jetzt erreiche ich keinen mehr bei der Gesellschaft.
    Ich bin quasi in meiner Wohnung gefangen...kann zwar raus aber nicht wieder hinein, weil ich ja nicht aufschließen kann.
    Ich habe aber einen Hund, der muss ja auch mal Gassi gehen.
    Ich kann doch nicht das ganze Wochenende drin bleiben....
    Kann ich einen Schlüßeldienst beauftragen und die Kosten von der Gesellschaft tragen lassen?
    Oder wie verhalte ich mich jetzt?
    Bin für jeden Tip dankbar....!!!


    Gruß TsM

  • Zitat

    Kann ich einen Schlüss(ß)eldienst beauftragen und die Kosten von der Gesellschaft tragen lassen?

    Was hat der Vermieter denn damit zu tun, wenn der Verursacher für diesen "Scherz" bekannt ist? Bau den Schließzylinder aus und lass dir von einem freundlichen Nachbarn einen neuen mit den gleichen Maßen aus dem Baumarkt besorgen. Und die Sachbeschädigung durch den Nachbarn hast du hoffentlich bei der Polizei angezeigt.

  • Mir wurde gesagt das ich dafür nicht aufkommen muss.
    Es steht außerdem Aussage gegen Aussage.
    Ich bin mir eben Unsicher ob ich nun die Anzeige stellen muss oder der Vermieter.!?
    Den schließzylinder kann ich nicht ausbauen, dafür muss man mit dem Schüßel minimal drehen um den Zylinder rauszubekommen, aber das drehen ist nicht mehr möglich, weil alles bombenfest sitzt.

  • TsM:

    "Mir wurde gesagt das ich dafür nicht aufkommen muss."
    - Richtig, sondern der Schädiger.

    "Ich bin mir eben Unsicher ob ich nun die Anzeige stellen muss oder der Vermieter.!?"
    - Jeder kann Anzeige erstatten.

    "Den schließzylinder kann ich nicht ausbauen, dafür muss man mit dem Schüßel minimal drehen um den Zylinder rauszubekommen, aber das drehen ist nicht mehr möglich,"
    - auch von innen?

  • Der Vermieter trägt hier keine Haftung.
    Denn der Verursacher scheint bekannt, jede Straftat sollte zur Anzeige gebracht werden, da es jedem Mitbürger erlaubt ist, eine Anzeige bei der Polizei auf zu geben.

  • Wenn durch den Spion beobachtet wurde, dass der Nachbar das Schloss verklebt hat... trifft den Mieter eine Mitschuld, denn er hätte das verhindern können. MEINE Meinung. Wenn ich jemanden sehe, dass er mein Türschloss manipuliert, kriegt er von mir Saures.

    Abgesehen davon ist der Vermieter dafür nicht zuständig. Einfach einen Schlosszylinder besorgen, das Schloss austauschen, das alte als Beweis aufbewahren und die Kosten vom Nachbarn einklagen.

  • Der Vermieter muss in jedem Fall mindestens informiert werden, wenn der Schließzylinder ihm gehört.
    Wenn der Schließzylinder ihm gehört, so wurde sein Eigentum beschädigt. Es wurde damit auch Teil der von ihm vermieteten Mietsache beschädigt. Das könnte ein Mangel sein, für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist. Der andere Hausbewohner ist Täter, der Vermieter wäre somit der Geschädigte, TsM ist der Augenzeuge.

    Die Aussage, dass der Vermieter damit gar nichts zu tun hat, würde ich persönlich so pauschal also nicht unterschreiben.
    Interessant wäre allerhöchstens, ob der Austausch des Zylinders noch als Kleinstreparatur durchgeht, deren Kostenübernahme per Mietvertrag beim Mieter liegen könnte.

  • Interessant wäre allerhöchstens, ob der Austausch des Zylinders noch als Kleinstreparatur durchgeht, deren Kostenübernahme per Mietvertrag beim Mieter liegen könnte.


    Bei Fremdverschulden/Ursache/Sabotage bestimmt nicht.

  • Bei Fremdverschulden/Ursache/Sabotage bestimmt nicht.

    Die Mietsache ist beschädigt, und auch wenn das durch Fremdverschulden geschehen ist, muss es ja repariert werden. Dass es einen schuldigen Dritten gibt, von dem man sich das Geld möglicherweise wiederholen kann, ist ein anderes Thema. Mir ging es darum, zu erörtern, ob der Vermieter für das Auswechseln/Reparieren des Schlosses zuständig ist (weil seine Wohnung beschädigt wurde) oder der Mieter (weil der Schaden innerhalb der Kleinstreparaturklausel liegt).

  • Da hier Vandalismus vorliegt und das Eigentum des Besitzers beschädigt wurde ist dieser für die Reparatur allein verantwortlich.
    Ebenso müsste er Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Mit Kleinreparaturklausel hat das garnichts zu tun.

  • Da hier Vandalismus vorliegt und das Eigentum des Besitzers beschädigt wurde ist dieser für die Reparatur allein verantwortlich.
    Ebenso müsste er Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Mit Kleinreparaturklausel hat das garnichts zu tun.


    Wenn der Mieter den Zylinder nicht vorher ausgewechselt hatte, so ist der beschädigte Zylinder Eigentum des Vermieters und nicht des Besitzers (Mieter). Die vermietete Wohnung als gesamtes - also die Mietsache - ist ebenfalls nicht Eigentum des Besitzers. Das war Grundlage meiner Argumentation.

    Wenn Du nun meinst, dass davon unabhängig immer der Besitzer (also immer der Mieter) für Vandalismus an der Mietsache zuständig ist, na dann ...

    Ich denke eben, dass eher der Eigentümer zuständig ist, lasse mich aber gerne von anders lautenden Belegen überzeugen.

    Und Ajax wird uns bittesehr die Kleinreparaturklausel bis morgen Abend mal erklären...


    Wenn Du eine direkte Frage zu einem meiner Postings oder der darin enthaltenen Argumentationen hast, so stelle sie bitte doch einfach.

    Man kann mit solchen nebulösen Einwürfen nämlich leider sonst nichts anfangen ... außer natürlich, dass vielleicht irgendeiner daherkommt und denkt, jetzt einen Verbündeten im Kampf gegen Forenteilnehmer, die versuchen, über den Tellerrand hinaus zu schauen, gefunden zu haben ... :rolleyes:

    7 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. Juni 2014 um 06:57)

  • Ich meinte natürlich den Vermieter. Er hat die Brille auf.
    Ihr ellenlanger Beitrag über die untertschiedliche Definition von Besitzer und Vermieter ist in diesem Fall völlig überflüssig.

    Ein typischer Elefantenmacher!

  • Ich meinte natürlich den Vermieter. Er hat die Brille auf.
    Ihr ellenlanger Beitrag über die untertschiedliche Definition von Besitzer und Vermieter ist in diesem Fall völlig überflüssig.

    Ein typischer Elefantenmacher!


    Entweder bist Du einfach nur unkonzentriert oder Du drehst es Dir so, wie es gerade am besten für Dich passt.

    Ich erinnere nur kurz hier dran:

    Melden Sie den Vorfall der Polizei. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.

    -------

    Ich war der erste, der den Vermieter ins Spiel gebracht hat, nachdem alle anderen (auch Du) den Ball beim Mieter sahen. Dass Du aufmal Deine Meinung geändert hast, ist ja schön (und unterstützt ja auch meine Ansicht hierzu), aber das konnte ich nicht hellsehen.

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