Beiträge von antilope

    Hallo,

    Ich bin alleiniger Hauptmieter einer Wohnung die seit mehreren Jahren als 3-er WG läuft. Die Vermietung hatte bislang immer einen Scan der Personalausweise der Untermieter vorliegen. Im Januar gab es einen Untermieterwechsel, den ich auch bekannt gab. Leider verzögerte sich der Scan aus diversen Gründen, und ich habe Ihn erst am 05.03 erhalten, war aber erst am 06.03 wieder an meinem Rechner, wo ich eine Mail vorfand laut der mit sofortiger Wirkung die Zustimmung zur Untermiete entzogen wurde.

    Der vorhergehende Mailverkehr sah so aus:
    1. 13.02 Erinnerung dass Scan noch nicht da ist - antwort von mir dass UM verreist ist bzw. viel pendelt und es sich daher verzögert
    2. 05.03 Nachfrage nach Scan - unbeantwortet von mir da abwesend
    3. 06.03 Mail mit Entzug der Zustimmung wg. Ausbleiben des Scans und Unbeantworten der Mail vom Vortag.

    Ich habe die Mail beantwortet und den Scan des Ausweises angehängt. Da es jetzt aber Wochenende ist, muss ich natürlich bis Montag wegen einer Bestätigung warten.

    Dazu meine Fragen:
    1. Handelt es sich hier wahrscheinlich nur um eine Formalie oder sollte ich sicherheitshalber einen Termin beim Mietverein machen?
    2. Ist das mit dem Scan der Personalausweise eigentlich okay?

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    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst bei deinem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen? Das dürfte dann die Minderung deines Untermieters aufwiegen.

    Überlegt und telefoniert ja, aber die Verwaltung des Hauses (Haus gehört Eigentümer nicht Gesellschaft), meinte das wäre noch nie vorgekommen, das für diese Sanierung jemand Minderung wollte. Ich hadere noch ob ich für die Summe wirklich den Disput suchen will. Was wäre die korrekte Begründung? Für mich selbst (und meinen anderen Mieter/Mitbewohner) stellt das Gerüst keine wirkliche Belastung dar.

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    Da rollt sich mir gleich wieder alles hoch...

    Ich bin auch davon ausgegangen, da nichts schriftlich nachkam, dass er die Mietminderung nicht mehr wolle. Offensichtlich sieht er das wohl anders.

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    Eine Mietminderung muss nur schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels angekündigt werden

    Angekündigt wurde diese per Facebook-Nachricht, den Mangel kann ich schlecht beseitigen da ich ja nicht die Sanierung in Auftrag gegeben habe (sondern das war mein Vermieter), daher gab es auch keine Frist seinerseits.

    Danke schonmal.

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    Was hat das Baujahr des Gebäudes mit einer Beeinträchtigung der Mietsache zu tun?

    Ältere Gebäude werden öfter saniert, die "Lamellenbauweise" für den Lichtschacht ist auch sehr üblich hier für Gebäude aus der Zeit und gewohnheitsgemäß öfter mal zu sanieren. Die Sanierung findet an der Dachrinne statt, wir wohnen im 2. Stock von 5 + Dachgeschoss.

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    Warum kommst Du ihm bei der Mietminderung eigentlich nicht entgegen?

    Ich hatte vorgeschlagen dass man nach Juni (also nach dem angekündigten Ende der Bauarbeiten) über eine Minderung spricht, wenn man genau weiß wie lange und wie störend das war. Im Mai z.B. bestand die Störung aus dem Ausbau und dann länger nichts, wegen schlechtem Wetter. Darauf wurde reagiert mit "Was soll der Scheiß?", "Es sei meine Pflicht als Vermieter" & "Darüber muss man nicht diskutieren".

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    Was soll das eigentlich für eine Frist sein?

    Ich stand unter dem Eindruck dass es üblich die Mietminderung so anzukündigen, dass der Vermieter zwei Wochen Zeit für den Widerspruch hat. Kann mich aber irren.

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    Im gleichen Atemzug in der Du eine Mietminderung ablehnst, kündigst Du gleich noch eine Mieterhöhung an?

    Nicht der gleiche Atemzug. Es ist die Reaktion darauf, dass er noch kurzfristig die Minderung für Mai dazunimmt (angekündigt am 27.05) und sich generell unmöglich verhält. Aber das geht natürlich nicht, da wir die Miete immer fair verteilt haben und dadurch Änderungen in den 15 Monate statt fanden. Das hat man davon ;)

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    Die diversen Urteile (da gibt's auch eines vom BGH) halten - je nach Fall - eine Minderung von 5-15 % für realistisch.

    Und das gilt für 3 Wochen? Er hat jetzt jedenfalls eigenmächtig 50€ abgezogen, was mehr als 20% der Bruttomiete entspricht (ich vermute er hat mit der Gesamt-Miete, also inkl. Internet & Strom gerechnet).

    So, der Spaß geht in die zweite Runde:

    Ich habe der Minderung innerhalb der 2 Wochen-Frist widersprochen, mit Verweis darauf, dass es ein Altbau aus dem frühen 20. Jh ist und man Sanierungen innerhalb dieser Dauer ertragen kann. Angeboten habe ich, dass wenn die Störung im Juni dokumentiert wird, man nachträglich mindern kann.

    Informell habe ich angemerkt, dass ich selbst zwei mal die Bauarbeiten miterlebt habe (als ich in dem Zimmer wohnte) und sie als wenig störend empfand. Aber das nur am Rande.

    Er sagte jetzt dass er trotzdem mindern wird und außerdem nachträglich für den Mai ebenfalls mindert, bis ihm das rechtlich aberkannt wird. Ich sagte ihm dass das Schwachsinn ist weil unangekündigt und ohne die zwei Wochen Frist aber er meinte "er habe sich informiert" usw. usf.

    Da das hier immer noch eine Studenten-WG ist, habe ich noch versucht das wieder auf eine normale Ebene zu bringen (mit dem Verweis da drauf, dass wir beides Laien sind und solange kein Richter sich einmischt niemand "Recht" hat, er also nicht meinen braucht seinem Willen höhere Weihen zu verleihen) - ohne Erfolg. Laut ihm könne man das vor Gericht regeln aber ich möchte das Gericht sehen, dass sich um einen Streitwert von knapp 100€ kümmert.

    Naja. Was soll ich da jetzt machen? Abmahnungen & fristlos kündigen? Ist die mutwillige Minderung auch ein Abmahnung-Grund? Nicht das es da nicht genug gäbe...

    Danke schon mal.

    Hi,

    ich habe diesen Monat meinem Untermieter gekündigt (nach §573a), aber gemerkt, dass in der Kündigung ein dummer Tipp-/Sinnfehler drin ist: In der Information zum Widerspruchsrecht nach §574 steht, dass ihm kein Widerspruchsrecht zusteht, wenn es natürlich ein Widerspruchsrecht heißen sollte (war ursprünglich eine Kündigung nach §543 die dann angepasst wurde. Das wurde dann übersehen). Wie korrigiert man das üblicherweise? Ich hatte an eine unterschriebene Mitteilung ala "Korrektur zum Kündigungsschreiben vom 08.05." gedacht mit dem entsprechenden korrigiertem Absatz. Ist das ausreichend?

    Außerdem: verändert sich deswegen irgendetwas an den gesetzten Fristen? Da die Kündigung nach §573a erfolgt, würde eine Korrektur jetzt nach noch vor den zwei Monaten Widerrufsfrist erfolgen.

    Dazu noch eine Bonusfrage (;)), wegen der ich keinen eigenen Thread eröffnen wollte: Was passiert eigentlich wenn man bereits einen Vertrag mit einem neuen Untermieter hat, aber der aktuelle Untermieter Widerspruch einlegt? Ist der zukünftige Untermieter in evtl. rechtliche Streitigkeiten eingeschlossen oder außen vor?

    Danke. Es ist eine ganz normale Sanierung und beteiligt werden wir nicht. Ich weiß dass ich die Miete mindern kann wenn ich wollen würde, halte es aber wie gesagt für etwas sehr mimosig es wegen drei Wochen bedingt störender Bauarbeiten zu tun (Sanierungen in der Art gab es hier schon mehrmals für die Dauer meines Wohnens). Deswegen könnte ich wenn überhaupt die Mietminderung auch nur als Schaden durch die Störung am Untermieter bei meinem Vermieter geltend machen (macht das Sinn?), da weder ich noch mein zweiter Untermieter die Bauarbeiten als Störung empfinden.

    Aber mehr als ein Appell an den gesunden Menschenverstand meines Untermieters bleibt mir dann wohl nicht übrig, oder?

    Achso, seine angepeilte Kürzung ist min. 20%, das noch am Rande.

    Hallo,

    folgende Situation: Ich bin Hauptmieter und habe zwei Untermieter. Einer der Untermieter wohnt in einem Zimmer das ein Fenster zu einem Lichtschacht hat in dem jetzt saniert wird. Bei durchgehender Arbeit wäre die Dauer 3-4 Wochen, bei schlechtem Wetter entsprechend länger ein Gerüst vor dem Fenster, ohne Lärm.

    Mein Untermieter hat sich gemeldet und will für den einen Monat 20% Mietminderung. Ich habe mich daraufhin bei meinem Vermieter gemeldet (mit dem ich ein gutes Verhältnis habe) um das als Schaden umzulegen, mir wurde aber gesagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Eigentümer eine Mietminderung für eine so kurze Baudauer abnicken, egal wie niedrig sie ist.

    Jetzt ist die Frage: was tun? Ich kann den Einwand der Eigentümer verstehen und sehe es ähnlich: Die Lärmbelästigung durch die Sanierung hält sich in Grenzen und gegen das störende Gerüst helfen Vorhänge. Ich befürchte aber, dass mein Untermieter "auf sein Recht bestehen" will (man ist ja in Deutschland :rolleyes:) und einen Monat eigenständig die Miete senkt. Was sind meine Optionen/Konsequenzen die ich ziehen kann?

    Danke!

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