Untermieter will Mietminderung bei kurzer Baudauer

  • Zitat

    Eine Mietminderung muss nur schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels angekündigt werden

    Angekündigt wurde diese per Facebook-Nachricht, den Mangel kann ich schlecht beseitigen da ich ja nicht die Sanierung in Auftrag gegeben habe (sondern das war mein Vermieter), daher gab es auch keine Frist seinerseits.

  • Angekündigt wurde diese per Facebook-Nachricht

    Da rollt sich mir gleich wieder alles hoch...
    Was haben die Mieter eigentlich früher gemacht, als es noch kein Facebook, Whatsapp, SMS und Co. gegeben hat? Furchtbar!!

    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst bei deinem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen? Das dürfte dann die Minderung deines Untermieters aufwiegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da rollt sich mir gleich wieder alles hoch...
    Was haben die Mieter eigentlich früher gemacht, als es noch kein Facebook, Whatsapp, SMS und Co. gegeben hat? Furchtbar!!

    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst bei deinem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen? Das dürfte dann die Minderung deines Untermieters aufwiegen.

    sehe ich genauso. Aber per Brief und nicht per spielzeug!

  • Zitat


    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst bei deinem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen? Das dürfte dann die Minderung deines Untermieters aufwiegen.

    Überlegt und telefoniert ja, aber die Verwaltung des Hauses (Haus gehört Eigentümer nicht Gesellschaft), meinte das wäre noch nie vorgekommen, das für diese Sanierung jemand Minderung wollte. Ich hadere noch ob ich für die Summe wirklich den Disput suchen will. Was wäre die korrekte Begründung? Für mich selbst (und meinen anderen Mieter/Mitbewohner) stellt das Gerüst keine wirkliche Belastung dar.

    Zitat

    Da rollt sich mir gleich wieder alles hoch...

    Ich bin auch davon ausgegangen, da nichts schriftlich nachkam, dass er die Mietminderung nicht mehr wolle. Offensichtlich sieht er das wohl anders.

    Einmal editiert, zuletzt von antilope (28. Mai 2014 um 15:11)

  • Was wäre die korrekte Begründung? Für mich selbst (und meinen anderen Mieter/Mitbewohner) stellt das Gerüst keine wirkliche Belastung dar.

    Für manche Gerichte aber schon. Einfach mal googeln.

    Begründungen? Hm...weniger Tageslicht? erhöhte Einbruchgefahr? Die Tatsache, dass Handwerker vor meinem Fenster rumturnen und ich nicht in der Nase bohren kann? Das Fenster kann nicht geöffnet werden? Lärmbelästigung bei Ab- und Aufbau des Gerüstes?
    Da gibt es viele Gründe. Einfach mal die Fantasie bemühen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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