ZitatEine Mietminderung muss nur schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels angekündigt werden
Angekündigt wurde diese per Facebook-Nachricht, den Mangel kann ich schlecht beseitigen da ich ja nicht die Sanierung in Auftrag gegeben habe (sondern das war mein Vermieter), daher gab es auch keine Frist seinerseits.