Wenn du nicht schreibst, welche Zeiträume die Abrechnungen betreffen ( Wartungszeitraum 2011/2012 ist keine richtige Angabe) und wann euer Mietvertrag endete, wirst du keine Antwort erwarten dürfen.
Hallo danke für die Antwort, im Gegensatz zu manchen anderen, die wohl den aktuellen Programmierfehler im Forum nicht kennen, so das Doppelpostings grad nicht gelöscht werden können und uns einfach nur beschimpfen…
Die Zeiträume sind die vom Vermieter genannten, er hat das ganze als Wartung 2011/2012 und 2012/2013 bezeichnet, ohne eine Datumsabgrenzung zu nennen. Und unser Mietverhältnis endet wie oben kurz angemerkt im März 2012.
Grundsätzlich ging es darum, dass die Wartung 2011 erst im Februar 2012 erfolgte und in Rechnung gestellt wurde. Das hat der Vermieter aber bei der NK-Abrechnung für 2011 nicht angesetzt, sondern sie einfach in die NK-Abrechnung 2012 übernommen und sie dann "Wartung 2011/2012" benannt. Und sie uns dann in voller Summe in Rechnung gestellt. Und die nächste Wartungsrechnung vom Dezember 2012 in "Wartung 2012/13" umbenannt und uns zu 3/12 verrechnet.
Daher eigentlich die Auffassung, dass er formal die erste Wartungsrechnung eigentlich bereits in der NK2011 hätte ansetzen müssen. Da er das aber nicht getan hat und darauf besteht, dass er ab sofort diese Rechnungen nach Rechnungsdatum und nicht nach inhaltlicher Zuordnung ansetzt, so sollte er doch diese Rechnung auch nur generell zu 3/12 uns ansetzen dürfen, bzw. die Frage ob es überhaupt zulässig ist, dass er beide Wartungsrechnungen in einem Abrechnungszeitraum ansetzt.
Vielen Dank!