Zweimal Wartungskosten für Heiztherme in einer Abrechnung

  • SORRY VORAB! - hatte das Thema versehentlich schon unter den Forum Support eingestellt.

    Hallo!

    Uns quält leider folgendes Thema:

    wir haben nun endlich (nach fristgerechter Übersendung einer "fehlerhaften Abrechnung") eine "korrigierte" Nebenkostenabrechnung für unseren letzten Mietzyklus 01-03/12 erhalten.

    In dieser Abrechnung werden uns nun zweimal Wartungskosten für die Heiztherme berechnet:
    1x volle Wartungskosten (Rechnung aus 02/2012) für die Wartungszeitraum 2011/2012
    1x anteilige (3/12) Wartungskosten (Rechnung aus 12/2012) für einen Wartungszeitraum 2012/2013

    Nun zu unserer Frage:

    - kann uns in der Nebenkostenabrechnung für 2012 überhaupt zweimal eine Heizungswartung berechnet werden? (Nebenkostenabrechnung für 2011 wurde in 12/2012 zugestellt und abgeschlossen)

    - Wenn ja, darf die erste Wartung "voll" berechnet werden? Oder darf diese ebenfalls nur anteilig, wie alle Abrechnungen in diesem Jahr, nur zu 3/12 berechnet werden?

    Vielen Dank vorab!

  • Wenn du nicht schreibst, welche Zeiträume die Abrechnungen betreffen ( Wartungszeitraum 2011/2012 ist keine richtige Angabe) und wann euer Mietvertrag endete, wirst du keine Antwort erwarten dürfen.

  • Wenn du nicht schreibst, welche Zeiträume die Abrechnungen betreffen ( Wartungszeitraum 2011/2012 ist keine richtige Angabe) und wann euer Mietvertrag endete, wirst du keine Antwort erwarten dürfen.

    Hallo danke für die Antwort, im Gegensatz zu manchen anderen, die wohl den aktuellen Programmierfehler im Forum nicht kennen, so das Doppelpostings grad nicht gelöscht werden können und uns einfach nur beschimpfen…

    Die Zeiträume sind die vom Vermieter genannten, er hat das ganze als Wartung 2011/2012 und 2012/2013 bezeichnet, ohne eine Datumsabgrenzung zu nennen. Und unser Mietverhältnis endet wie oben kurz angemerkt im März 2012.
    Grundsätzlich ging es darum, dass die Wartung 2011 erst im Februar 2012 erfolgte und in Rechnung gestellt wurde. Das hat der Vermieter aber bei der NK-Abrechnung für 2011 nicht angesetzt, sondern sie einfach in die NK-Abrechnung 2012 übernommen und sie dann "Wartung 2011/2012" benannt. Und sie uns dann in voller Summe in Rechnung gestellt. Und die nächste Wartungsrechnung vom Dezember 2012 in "Wartung 2012/13" umbenannt und uns zu 3/12 verrechnet.
    Daher eigentlich die Auffassung, dass er formal die erste Wartungsrechnung eigentlich bereits in der NK2011 hätte ansetzen müssen. Da er das aber nicht getan hat und darauf besteht, dass er ab sofort diese Rechnungen nach Rechnungsdatum und nicht nach inhaltlicher Zuordnung ansetzt, so sollte er doch diese Rechnung auch nur generell zu 3/12 uns ansetzen dürfen, bzw. die Frage ob es überhaupt zulässig ist, dass er beide Wartungsrechnungen in einem Abrechnungszeitraum ansetzt.

    Vielen Dank!

  • Daher eigentlich die Auffassung, dass er formal die erste Wartungsrechnung eigentlich bereits in der NK2011 hätte ansetzen müssen. Da er das aber nicht getan hat und darauf besteht, dass er ab sofort diese Rechnungen nach Rechnungsdatum und nicht nach inhaltlicher Zuordnung ansetzt, [...]


    Nach dem hier (klick), Punkt 10 scheint das zulässig zu sein.

    Ob der Vermieter dann aber von Gesetz wegen gezwungen ist, Dir den "vollen 2011-er" Betrag nur mit 1/4 anzurechnen - nur, weil der Betrag erst in der Abrechnung 2012 auftaucht - weiß ich nicht. Wenn Du mich fragst, ist das sogenante Abflussprinzip sowieso eine offene Wunde im Mietrecht, denn bei Wechsel eines Mieters tauchen dann immer wieder dieselben Schwierigkeiten auf.

    Um Deine Frage mit "Moral und Vernunft" zu beantworten, müsste man wohl sagen:
    Du hast da 2011 gewohnt und Du weißt, dass die Februar-2012-Wartung eigentlich die für 2011 war. Somit darf Euch der Betrag "voll" treffen. Wenn das anders wäre, würden ja Deine Nachmieter jetzt 3/4 Wartungskosten für einen Zeitraum (2011) zahlen müssen, in dem sie dort gar nicht gewohnt haben.

    Ob die jetzige Abrechung 2012 formell und inhaltlich diese "Moral und Vernunft" widerspiegelt oder ob sie anzufechten wäre, kann ich nicht sagen.

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