Nebenkostenabrechnung für Heizung und wasser

  • Hallo

    Ich hab da mal ne frage wegen die Jahresabschlussrechnungen für Wasser und Heizung von meiner Schwiegermutter. Und zwar hatte Sie für das ganze Jahr 2013 eine Rückzahlung von 40,00 € bekommen, hört sich erstmal wenig an aber wenn man bedenkt das Sie für das ganze die meiste zeit bei uns gewohnt hat da sie krank ist und sie gerade mal 30 tage im Jahr in Ihrer Wohnung war. ist es doch ziemlich viel. Sie zahlte für das ganze 150,00 € Nebenkosten pro Monat also 1800,00 € im Jahr.

    zu der Jahresabrechnung wurde für

    Warmwasser 43,10€
    für Heizung in Einheit : 32,84€

    und jetzt das komische die Grundkosten für Heizung wurden mit 38,23 m² (Wohnfläche) x 2,65€ je m² = 101,31 € berechnet

    und die Verbrauchskosten für Heizung mit 32,84 € Einheit x 5,80€ je Einheit = 190,00€ berechnet
    zusammen 290,89 €

    so zu meiner Frage ist des normal mit der Heizung Rechnung und bei denn Rest kosten kamen noch

    Heizung/Warmwasser 334,99
    Wasser Abwasser 172,65
    Strom-Allgemein 33.50
    Hausmeister 300,72
    Kabelgebühren 98,52
    Versicherung 56,82
    Wartung 11,33
    Müllgebühren 46,84
    Grundsteuer 146,04

    Gesamtsumme 1201,41 €
    Vorauszahlung 1530,00 € (Normalerweise , 1800,00€)

    dann meint er noch das bei der Gesamt miete von 2013 in höhe von 4440,00€ nur 4070,00€ gezahlt worden sind was auch nicht stimmt und somit Sie 40,00 nachzahlen muss

    für Antworten wäre ich echt sehr dankbar weil irgendwie kann des doch nicht wahr sein

    Grüß

  • Scannen Sie die Abrechnung hier ein. Aus Ihren Geschreibsel werden Sie keine vernünftige Antwort bekommen können.
    Da sind noch einige Daten offen, ohne diesen geht das nicht.

  • Ja was denn nun zurückbekommen oder nachzahlen?

    Also, wie Kolinum schon schreibt, Die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen.

    Namen und Adressen natürlich unkenntlich machen.

    Nur eins Voraus, ob ein Mieter die Wohnung nutzt oder nicht spielt für die verbrauchunabhängigen, wie z. B. Heizgrundkosten, Nebenkosten keine Rolle.

    Und da der Winter 2012/13 sehr lang und sehr kalt war hat sich das natürlich ausgewirkt.

  • hallo ja ich weis da standen soviele zahlen ist irgenwie schwer zu erklären aber hier hab jetzt mal Bilder gemacht

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  • Die Abrechnung scheint korrekt zu sein.
    Sie haben offensichtlich den Grundgedanken einer Betriebskostenzahlung noch nicht ausreichend begriffen.

    1. Grundkosten werden in der Regel auf die Mietfläche der Wohnung berechnet.
    Selbst wenn Sie sich theoretisch überhaupt nicht in der Wohnung aufhalten, haben Sie einen Kostenanteil zu tragen.

    2. Verbrauchskosten sind die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs, z.B. Wasser Heizung.

    3. Was sie offene Restzahlung der Miete betrifft, können nur Sie selbst recherchieren.

  • Schließe mich Kolinum an.

    Anmerkung:

    Vor den Werten der Heiz- und WW-Kosten steht fast überall *R.

    Heißt, steht auch ganz unten auf der Abrechnung, die Verbräuche wurden, weil vermutlich keiner am Ablesetermin vor Ort war, geschätzt.

  • Diese Abrechnung steht m.E. auf wackeligen Beinen.

    [...] die Grundkosten für Heizung wurden mit 38,23 m² (Wohnfläche) x 2,65€ je m² = 101,31 € berechnet


    Genauer: Es sind dort 38,23 m² Nutzfläche. Die Wohnfläche scheint 68 m² zu sein. Aber letzteres kann man nur erahnen, denn das geht aus der Abrechnung nicht direkt hervor.

    so zu meiner Frage ist des normal mit der Heizung Rechnung


    Nein, denn so ist sie nicht nach Heizkostenverordnung. Es sei denn, Du hast weitere Blätter nicht eingescannt, die meine folgende Kritik an der Abrechnung entschärfen könnten.

    • Nirgendwo steht, wie die Gesamtheizkosten von 5398,05 € (Blatt 3) auf Heizwärmekosten und Warmwasseraufbereitungskosten aufgeteilt werden. Dadurch stehen nirgendwo die Beträge dieser beiden (Teil-)Kostenarten beziffert.
    • Nirgendwo steht, nach wieviel Prozent die Heizwärme- und Warmwasseraufbereitungskosten jeweils in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden.
    • Nirgendwo steht auf wieviel Gesamtnutzfläche die (unbekannten - siehe vorheriger Punkt) Heizwärme- und Wasseraufbereitungsgrundkosten aufgeteilt werden, um Schwiegermutters Anteil an den jeweiligen Grundkosten zu ermitteln.
    • Im Ergebnis sind daher auch die angegebenen Einheitenwerte nicht verifizierbar.

    Weitere Merkwürdigkeiten:

    • Der Wasserverbrauch der Schwiegermutter (Blatt 3) beträgt 48,2 m³. Das ist mehr als der durchschnittliche Jahresverbrauch eines Deutschen. Bei erwähnten 30 Tage Wohnungsnutzung in dem Jahr wäre der Verbrauch utopisch. Wurde der Verbrauch auch geschätzt?
    • Der Warmwasserzähler (Blatt 2) konnte anscheinend abgelesen werden und weist keinen Verbrauch aus. Kann das stimmen?
    • Wenn ein Warmwasserzähler abgelesen wurde, warum dann ein Kaltwasserzähler nicht (falls Frage nach der Schätzung im vor-vorherigen Punkt zutrifft)?
    • Ich kann offen gestanden nicht erkennen, ob hier eine Wohnungseigentümergemeinschaft einer Wohnungseigentümerin (die Schwiegermutter) eine Abrechung erstellt hat oder ein Vermieter seiner Mieterin. Angaben und Begriffe in den eingescannten Blätter sind ein wenig widersprechend.

    dann meint er noch das bei der Gesamt miete von 2013 in höhe von 4440,00€ nur 4070,00€ gezahlt worden sind was auch nicht stimmt und somit Sie 40,00 nachzahlen muss


    Das begreife ich auch nicht.

    hallo ja ich weis da standen soviele zahlen ist irgenwie schwer zu erklären aber hier hab jetzt mal Bilder gemacht


    Nächstes mal unbedingt persönliche Daten ausschwärzen!

    Vor den Werten der Heiz- und WW-Kosten steht fast überall *R.

    Heißt, steht auch ganz unten auf der Abrechnung, die Verbräuche wurden, weil vermutlich keiner am Ablesetermin vor Ort war, geschätzt.


    Was zum Nachteil der Schwiegermutter sein dürfte, wenn sie dort kaum gewohnt hat.

    Es sollte daher hinterfragt werden, was die in der Heizkostenverordnung geforderten "zwingenden Gründe" waren, so dass die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter keine richtigen Ablesedaten bekommen haben. Was wurde alles unternommen?

  • Hallo!

    Uns quält leider ein ähnliches Thema:

    wir haben nun endlich (nach fristgerechter Übersendung einer "fehlerhaften Abrechnung") eine "korrigierte" Nebenkostenabrechnung für unseren letzten Mietzyklus 01-03/12 erhalten.

    In dieser Abrechnung werden uns nun zweimal Wartungskosten für die Heiztherme berechnet:
    1x volle Wartungskosten (Rechnung aus 02/2012) für die Wartungszeitraum 2011/2012
    1x anteilige (3/12) Wartungskosten (Rechnung aus 12/2012) für einen Wartungszeitraum 2012/2013

    Nun zu unserer Frage:

    - kann uns in der Nebenkostenabrechnung für 2012 überhaupt zweimal eine Heizungswartung berechnet werden? (Nebenkostenabrechnung für 2011 wurde in 12/2012 zugestellt und abgeschlossen)

    - Wenn ja, darf die erste Wartung "voll" berechnet werden? Oder darf diese ebenfalls nur anteilig, wie alle Abrechnungen in diesem Jahr, nur zu 3/12 berechnet werden?

    Vielen Dank vorab!

  • 1x volle Wartungskosten (Rechnung aus 02/2012) für die Wartungszeitraum 2011/2012
    1x anteilige (3/12) Wartungskosten (Rechnung aus 12/2012) für einen Wartungszeitraum 2012/2013


    Bitte genauere Angaben TT.MM.JJJJ.

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