Hallo!
Uns quält leider folgendes Thema:
wir haben nun endlich (nach fristgerechter Übersendung einer "fehlerhaften Abrechnung") eine "korrigierte" Nebenkostenabrechnung für unseren letzten Mietzyklus 01-03/12 erhalten.
In dieser Abrechnung werden uns nun zweimal Wartungskosten für die Heiztherme berechnet:
1x volle Wartungskosten (Rechnung aus 02/2012) für die Wartungszeitraum 2011/2012
1x anteilige (3/12) Wartungskosten (Rechnung aus 12/2012) für einen Wartungszeitraum 2012/2013
Nun zu unserer Frage:
- kann uns in der Nebenkostenabrechnung für 2012 überhaupt zweimal eine Heizungswartung berechnet werden? (Nebenkostenabrechnung für 2011 wurde in 12/2012 zugestellt und abgeschlossen)
- Wenn ja, darf die erste Wartung "voll" berechnet werden? Oder darf diese ebenfalls nur anteilig, wie alle Abrechnungen in diesem Jahr, nur zu 3/12 berechnet werden?
Vielen Dank vorab!