@Banane
Besser als anteilig nach Monaten ist anteilig nach Kalendertagen. Und da, wo es ums Heizen geht, anteilig nach Gradtagen.
Mehr zur Begründung wegen Gradtage hier (klick).[/QUOTE]
Heizkosten zähle ich zu den Betriebskosten und die haben einen anderen Abrechnungszeitraum, nämlich 1.10-30.9.
des nächsten Jahres. Sollte da ein Mieter innerhalb dieser Zeit ausziehen und es wurde nicht abgelesen, dan gelten
Gradtage etc.
selbstverständlich könnte man auch BK nach Tagen abrechnen sofern dies erforderlich wäre