Wohnungstür aufgebrochen..

  • hallo zusammen..

    ich musste meine Wohnungstür aufbrechen, das bedeutet ich muss die Kosten selbst tragen.

    Die Vermietungsfirma sagt ich soll den Schaden beheben damit eine Abnahme erfolgen kann.

    Muss sich der Vermieter vorher einen Einblick verschaffen?

  • ich musste meine Wohnungstür aufbrechen, das bedeutet ich muss die Kosten selbst tragen.

    Das ist richtig.

    Zitat

    Muss sich der Vermieter vorher einen Einblick verschaffen?

    Ist kein Mietrecht. Würde ich aber empfehlen, um den Umfang genau zu bestimmen.

  • hallo zusammen..

    ich musste meine Wohnungstür aufbrechen, das bedeutet ich muss die Kosten selbst tragen.

    Die Vermietungsfirma sagt ich soll den Schaden beheben damit eine Abnahme erfolgen kann.

    Muss sich der Vermieter vorher einen Einblick verschaffen?

    Es ist eine mutwillige Sachbeschädigung für die keine Versicherung zahlt. Wolltest Dir offensichtlich die Kosten für
    den Schlüsseldienst sparen und hast nun weitere Kosten am Hals, dazu eine Menge Ärger. Oder hast Du Dich darauf
    verlassen "wer nicht zahlen kann, der muß nicht, weil er nicht kkann"

  • Es ist eine mutwillige Sachbeschädigung für die keine Versicherung zahlt. Wolltest Dir offensichtlich die Kosten für den Schlüsseldienst sparen und hast nun weitere Kosten am Hals, dazu eine Menge Ärger. Oder hast Du Dich darauf
    verlassen "wer nicht zahlen kann, der muß nicht, weil er nicht kkann"

    Die Antwort ging wohl gründlich daneben.
    Von Zahlungsunwilligkeit konnte ich nichts erkennen.

  • Es ist eine mutwillige Sachbeschädigung für die keine Versicherung zahlt. Wolltest Dir offensichtlich die Kosten für
    den Schlüsseldienst sparen und hast nun weitere Kosten am Hals, dazu eine Menge Ärger. Oder hast Du Dich darauf
    verlassen "wer nicht zahlen kann, der muß nicht, weil er nicht kkann"

    Ich stimme Dir voll zu.
    Bei den 350 Mietern, die ich verwalte, kommt das auch öfter mal vor... weil der Schlüssel in der Wohnung liegt und ein Schlüsseldienst 250 EUR kostet, wird dann mal schnell die Türe aufgetreten.
    Das DIES dann bis zu 800,00 EUR kosten kann, weil ein neues Türblatt oder ein Tischler eben nicht billig sind, wird da schnell vergessen.

    Die meisten Verwaltungen bieten einem Mieter, der einen Schlüsseldienst brauchte, an, die Rechnung vorzustrecken und dass der Mieter das dann in Raten abzahlt.
    Wenn mir aber ein Mieter die Türe aufbricht, kenne ich keinen Spaß. Dann gibt es erstens eine Abmahnung und zweitens Klage ich die Reparatur ein und lass dem Gerichtsvollzieher seinen Spaß.

  • Die Antwort ging wohl gründlich daneben.
    Von Zahlungsunwilligkeit konnte ich nichts erkennen.

    in einem weiteren Thread schreibt er, daß er nichts zahlen kann. Das wußte er mit Sicherheit schon bevor er die
    Türe aufgebrochen hat. Das läßt die Vermutung schon zu, daß er sich von den Kosten drücken will ; weil, wer nicht
    kann, der muß auch nicht, weil er nicht kann.

  • MaikWms:

    "ich musste meine Wohnungstür aufbrechen,"
    - Stand Kill Roy hinter Dir mit einer Waffe?

    "das bedeutet ich muss die Kosten selbst tragen."
    - Nicht zwangsweise.

    "Die Vermietungsfirma sagt ich soll den Schaden beheben damit eine Abnahme erfolgen kann.
    Muss sich der Vermieter vorher einen Einblick verschaffen?"
    - Ta, wer denn nun?

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