Hallo,
eine kleine Frage zum Thema Kaution:
Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise. Die Abrechnung wird natürlich erst in einem Jahr kommen, deshalb soll ich einen von ihm geschätzten Betrag überweisen (der im übrigen 2,5 mal so hoch ist, wie das was ich im letzten Jahr für den gleichen Zeitraum nachzahlen musste).
Ich glaube, er kann solch einen Betrag im Kautionskonto einbehalten bis die Abrechnung kommt, aber nicht von mir verlangen, das auf sein eigenes Konto im Voraus zu überweisen. Stimmt das? Und um dagegen zu halten würd ich mich gern direkt auf irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile beziehen können. Kann mir da jemand Hinweise geben?
Danke!