Betriebskostenvorauszahlung für Kautionsrückzahlung?

  • Hallo,
    eine kleine Frage zum Thema Kaution:

    Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise. Die Abrechnung wird natürlich erst in einem Jahr kommen, deshalb soll ich einen von ihm geschätzten Betrag überweisen (der im übrigen 2,5 mal so hoch ist, wie das was ich im letzten Jahr für den gleichen Zeitraum nachzahlen musste).

    Ich glaube, er kann solch einen Betrag im Kautionskonto einbehalten bis die Abrechnung kommt, aber nicht von mir verlangen, das auf sein eigenes Konto im Voraus zu überweisen. Stimmt das? Und um dagegen zu halten würd ich mich gern direkt auf irgendwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile beziehen können. Kann mir da jemand Hinweise geben?

    Danke!

  • Betriebskostenvorauszahlungen werden in der Regel zusammen mit der Miete bezahlt. Warum das bei dir anders ist, solltest du uns erklären.

    Zitat

    Kann mir da jemand Hinweise geben?


    Erzähl doch erst einmal, was das überhaupt soll.


  • Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise.


    Ich kann mir darauf auch keinen Reim machen.

  • Ok, sorry.

    Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen. Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen. Die Betriebskosten-Abrechnung kriegen wir aber erst Anfang des nächsten Jahres.
    Als ich gefragt habe, ob er diesen Betrag nicht auf dem Kautionskonto einbehalten und mir den Rest der Kaution schon auszahlen kann, meinte er, ich kriege die Kaution nur, wenn ich die Betriebskosten-Nachzahlung auf sein Konto überweise.

    Ist es jetzt klarer?

  • Zitat

    Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen. Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen.

    So lange keine Abrechnung erstellt wurde kann der Vermieter keine Zahlung verlangen.

    Eine evtl.Nachzahlung kann der Vermieter mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Ein zusätzliche Vorauszahlung ist nicht nötig und sollte auch nicht gezahlt werden.

    Beharrt der VM darauf einfach mal nach der rechtlichen Grundlage fragen die ihn dazu berechtigt.:p

    Da kommt er mit Sicherheit ins Schleudern.

  • Alles klar, danke für die schnelle Antwort!
    Falls noch jemand Klauseln auf dem Schirm hat, auf die ich mich berufen könnte (um die Diskussion mit ihm etwas zu verkürzen), dann freu ich mich drüber :)

  • TinaWilli:

    "Ich bin zum 1. Mai 2014 ausgezogen."
    - Meinst wohl den 30.4.?

    "Nun soll ich die Betriebskosten-Nachzahlung für die ersten vier Monate dieses Jahres an meinen Vermieter überweisen."
    - Selten so gelacht: Wenn der VM zu faul war, die BK-Vorauszahlungen gem. § 560 Abs. 4 BGB zu berechnen, kann er jetzt keine ausserordentllichen Zahlungen verlangen und darf bis zur nächsten BK-Abrechnung in 2015 warten.
    Von der spätestens am 31.10.2014 zurückzuzahlenden Kaution darf der VM bestenfalls einen zur BK-Nachzahlung angemessenen Betrag zurückhalten,

  • Mein Verständnis:

    Der Vermieter fordert für Januar bis April 2014 eine Vorauszahlung von Betriebskosten für diese Monate.

    Warum wurden solche nicht bezahlt und was besagt der Mietvertrag hierzu?

  • Mein Verständnis:

    Der Vermieter fordert für Januar bis April 2014 eine Vorauszahlung von Betriebskosten für diese Monate.

    Warum wurden solche nicht bezahlt und was besagt der Mietvertrag hierzu?

    Die Vorauszahlungen für Januar - April wurden gezahlt. Was der Vermieter hier verlangt ist eine zusätzliche Zahlung, man könnte es auch Sicherheit nennen, für den Fall das die Abrechnung für 2014 eine Nachzahlung ergibt.


  • Falls noch jemand Klauseln auf dem Schirm hat, auf die ich mich berufen könnte (um die Diskussion mit ihm etwas zu verkürzen), dann freu ich mich drüber :)

    Der Vermieter soll Dir eine Rechtsgrundlage nennen auf die er sich beruft.

    Du mußt nicht nachweisen das er im Unrecht ist, sondern er das er im Recht ist.

  • Meine Meinung hierzu: Nachdem die letzte NK-Abrechnung eine hohe Nachzahlung ausgewiesen hat, die NK-Vorauszahlung aber nicht
    erhöht wurde, geht nun der VM davon aus, daß dies bei der nächsten NK-Abrechnung nicht anders sein wird, und behält aus diesem
    Grund die Kaution zurück.
    Das Geld überweisen auf das Konto des VM - wohin den sonst -


  • Das Geld überweisen auf das Konto des VM - wohin den sonst -

    Warum sollte TE zusätzlich zahlen? Der VM hat doch die Kaution. Die bzw. einen Teil davon kann er für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

  • Warum sollte TE zusätzlich zahlen? Der VM hat doch die Kaution. Die bzw. einen Teil davon kann er für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.


    Soo einfach... *Like*

  • Banane hat eben Banane verstanden...

    ...und Gurken verstehen eben Gurken...

    Es ist von einer Betriebskosten-Nachzahlung die Rede, was bedeutet, daß eine Abrechnung stattgefunden hat. Aus
    dieser Abrechnung ergab sich offensichtlich diese Nachzahlung, die der VM einfordern kann. Er Muß nicht zwingend
    dafür die Kaution verwenden, kann und darf aber.

    Jede Geldüberweisung, aus welchen Forderungen auch immer, auf das Konto des Vermieters, wohin denn sonst.

  • Es ist von einer Betriebskosten-Nachzahlung die Rede, was bedeutet, daß eine Abrechnung stattgefunden hat.

    Nein! Es ist eben nicht von einer stattgefundenen Abrechnung die Rede. Wie deutlich soll der TE denn noch werden? Eindeutiger geht es doch nicht mehr:

    Zitat

    Damit ich die zurückgezahlt bekomme, verlangt mein früherer Vermieter, dass ich die Betriebskosten für das laufende Jahr im Voraus auf sein Konto überweise. Die Abrechnung wird natürlich erst in einem Jahr kommen

    Der Vermieter kann höchstens einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten. Der Rest ist auszuzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Banane

    Tu uns bitte einen großen Gefallen und unterlasse deine Kommentare, aus denen hervorgeht, dass du nicht lesen und verstehen kannst. Oder bist du der Meinung, dass die User, die dich korrigieren, einen an der Waffel haben?

  • Banane

    Tu uns bitte einen großen Gefallen und unterlasse deine Kommentare, aus denen hervorgeht, dass du nicht lesen und verstehen kannst. Oder bist du der Meinung, dass die User, die dich korrigieren, einen an der Waffel haben?

    Sorry, mea culpa,, ich habe den falschen Thread erwischt!!!!!!

    S o r r y !!

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