Hallo,
bei meiner Spülmaschine sind die Seilzüge und die Türmechanik kaputt gegangen. Es muss eine neue Spülmaschine her, weil die Reparaturkosten fast genauso hoch sind. Mein Vermieter verlangt, dass ich die Hälfte der neuen Spülmaschine bezahle. Ist das ok? in meinem Vertrag steht eine Kleinreparaturklausel bis 100 € , max. 400 € im Jahr.
Vielen DAnk.
Anzunehmen es geht um eine komplette EBK mit Elektrogeräten. Gibt es hierzu besondere Vereinbarungen lt.MV? Wird für die EBK zusätzlich zur Wohnraummiete noch extra Miete verlangt? Wenn ja, wäre es nicht mehr als recht und billig, die Spülmaschine wieder kostenlos für den Mieter in Funktion zu setzen. Eine Beschädigung durch den Mieter müsste vom VM bewiesen werden, was
unmöglich scheint, selbst wenn es so wäre. Das Alter der Spülmaschine ist noch zu beachten, ob hier der Zahn der Zeit genagt hat oder bei einem neuwertigem Gerät Unachtsamkeit bzw. falscher Umgang des Benutzers schuld am Versagen ist.
Kleinreparaturklausel könnte evtl. greifen, wenn nicht andere Vereinbarungen bezüglich der EBK vorhanden sind.(. Vielfach gibt es
gesonderte Vereinbarungen mit EBK)